Koalition und FDP mit Vorschlägen für eine bessere Kurzzeitpflege
Zwei Anträge zur Kurzzeitpflege hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2019, beraten. Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion hatten einen Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ (19/16045) vorgelegt, der nach halbstündiger Debatte zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Angehörige entlasten – Gute Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege verwirklichen“ (19/16039) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16045) unter anderem auf, sicherzustellen, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Nur so könne der Anspruch auf Kurzzeitpflege realisiert werden. Die Kurzzeitpflege solle durch die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung gestärkt werden. Dafür seien der gesetzliche Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung stärker zu konkretisieren sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird.
Als Aspekte in Vergütungsvereinbarungen nennen die Fraktionen die kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand; hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage; ein wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern; heterogene Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse, vor allem bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen; höheren behandlungspflegerischen Aufwand; Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern und die Überleitung in die häusliche Versorgung. Dabei sollten die Besonderheiten der Form des Angebotes besonders im Hinblick auf Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für spezielle Zielgruppen berücksichtigt werden.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16039), zur Verbesserung der Angebotsstruktur der Kurzzeitpflege Krankenhäuser der stationären Grundversorgung in unterversorgten Bereichen grundsätzlich für die Kurzzeitpflege zu öffnen. Notwendig dafür seien flexible Rahmenbedingungen der Versorgungsverträge zwischen Krankenhausgesellschaften, Pflegekassen und Ministerien, sodass nicht belegte Krankenhausbetten als eingestreute Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden können. Für Kurzzeitpflegemaßnahmen solle eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung geschaffen werden.
Die FDP verlangt ferner, dass sich die Regierung bei Leistungen der Kurzzeitpflege für kürzere Fristen zur Leistungserstattung durch die Kranken- und Pflegeversicherung einsetzt und die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenführt. Dies erleichtere die flexible Inanspruchnahme und spare Bürokratie, schreibt die Fraktion. Die Sperrfrist von sechs Monaten für eine erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wollen die Liberalen abschaffen. Sie treten dafür ein, ein bundesweites, digitales Kurzzeitpflege-Portal zu entwickeln, das verfügbare Plätze anzeigt. (hau/20.12.2019)