Regelungsvorschläge zum Abschuss von Wölfen debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899) sowie über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der sich mit dem Wolfsmanagement befasst (19/10792), debattiert. Während der Regierungsentwurf federführend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen wurde, wird sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend mit dem Gesetzentwurf der FDP befassen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Gesetzesänderung soll der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollen künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Er sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.
Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich sein. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.
„Schäden an geschützten Weidetieren erfassen“
„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („im Interesse der Gesundheit des Menschen“) gelten. „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, schreibt die Bundesregierung.
Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/13289) aufgefordert, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmt aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion strebt eine Änderung des Bundesjagdgesetzes an. Ihr Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement sieht vor, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit einhergehen solle die Listung des Tieres als sogenanntes Fellwild. Des Weiteren solle auch die Vergrämung von Wölfen rechtssicher bundeseinheitlich geregelt werden, denn einige Bundesländer hätten bereits entsprechende Regelungen in Rechtsverordnungen getroffen. Hier bestehe der Bedarf einer bundesweit einheitlichen Praxis.
Darüber hinaus solle klargestellt werden, dass mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz entsprechende Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr auf den Wolf anzuwenden sind. (ste/24.10.2019)