Staatsanwalt berichtet über Konflikt mit Bundeskriminalamt
Ein Mitarbeiter der Generalbundesanwaltschaft hat dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) am Donnerstag, 12. Dezember 2019, unter Vorsitz des Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) eine Auseinandersetzung um die Glaubwürdigkeit eines Informanten des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 geschildert. Kern des Konflikts sei gewesen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Angaben des V-Mannes über zwei angeblich geplante Anschläge als unwahrscheinlich bewertet habe, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer in seiner Vernehmung. Er bestätigte damit in Teilen Aussagen eines Kriminalhauptkommissars aus dem Düsseldorfer LKA, des Zeugen M., der dem Ausschuss im vergangenen Monat über die Auseinandersetzung berichtet hatte.
Er habe jedenfalls keinen Zweifel, dass ein Vieraugengespräch, in dem ein BKA-Kollege dem Zeugen M. anvertraut haben soll, der V-Mann solle auf „Anweisung von ganz oben“ mundtot gemacht werden, stattgefunden habe, sagte Killmer. Der heute 49-jährige Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof war im Herbst 2015 mit Ermittlungen gegen einen Islamistenkreis um den Hildesheimer Hassprediger Abu Walaa befasst, der im Verdacht stand, Freiwillige für den Krieg des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien zu rekrutieren. Die wichtigste Quelle in dieser Gruppe war der als „VP01“ geführte Informant des Düssseldorfer LKA.
Hinweise auf den späteren Breitscheidplatz-Attentäter
Im November 2015 berichtete die VP01 über ein Gespräch mit einem Anhänger Abu Walaas. Dieser habe eine Todesliste im Ausland lebender Iraker erwähnt, die liquidiert werden sollten, und von Plänen erzählt, deutsche Polizeireviere mit Handgranaten anzugreifen. Im selben Monat lieferte die VP01 einen Hinweis auf den späteren Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri, der einen Anschlag mit Schnellfeuergewehren im Sinn habe. Das Bundeskriminalamt schätzte die Gefährdungslage in beiden Fälle als außerordentlich gering ein. Es sei kaum glaubhaft, dass ein und derselbe Informant mehrfach an so hochvertrauliche Informationen gelange, lautete nach Angaben des Zeugen das Hauptargument.
Für die Bundesanwaltschaft habe sich daraus ein Dilemma ergeben. Wenn das BKA Angaben eines wichtigen V-Mannes derart massiv in Frage stellte, konnte dies ein schlechtes Licht auf die persönliche Glaubwürigkeit der Quelle insgesamt werfen, womit einer laufenden Ermittlung womöglich die Basis entzogen wäre. Am 21. Dezember 2015 habe darüber beim niedersächsischen LKA eine erste Aussprache stattgefunden. Dabei hätten Vertreter des BKA vorgetragen, ihnen seien im Laufe des Jahres 450 Hinweise auf angeblich geplante Anschläge zugegangen, darunter 150 von „menschlichen Quellen“. Nie habe sich die Information erhärten lassen.
Umformulierung einer Gefährdungsanalyse
Ein weiteres Mal sei das Thema am 23. Februar 2016 bei der Bundesanwaltschaft zur Sprache gekommen. Dabei hätten zwei V-Mann-Führer aus Nordrhein-Westfalen die Verlässlichkeit ihres Informanten mit dem Hinweis untermauert, dieser genieße das persönliche Vertrauen zweier ranghoher islamistischer Autoritäten. Ein anwesender Vertreter des BKA habe daraufhin zugesagt, die Gefährdungsanalyse so umzuformulieren, dass die Glaubwürdigkeit der Quelle als solche nicht mehr in Zweifel stehe.
Kriminalhauptkommissar M. hatte dem Ausschuss berichtet, der zweite BKA-Kollege habe ihm anschließend mitgeteilt, die VP01 solle auf höhere Weisung „aus dem Spiel genommen“ werden. Killmer bestätigte, dass M. ihn sowie zwei Staatsanwaltskollegen umittelbar nach diesem Vieraugengespräch darüber verständigt habe. Er habe sehr aufgebracht gewirkt.
„Über drei verschiedene Attentatsprojekte berichtet“
Im weiteren Verlauf der Sitzung bestritt ein leitender Beamter des Bundeskriminalamtes energisch, dass seine Behörde Anfang 2016 versucht habe, einen langjährigen Informanten des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes aus dem Verkehr zu ziehen. Insbesondere habe er zu keinem Zeitpunkt eine solche Absicht mit einem Kollegen aus dem Düsseldorfer LKA unter vier Augen erörtert oder gar behauptet, dies geschehe „auf Anweisung von ganz oben“, betonte der Erste Kriminalhauptkommissar Philipp Klein. Der heute 39-jährige Zeuge gehört nach eigenen Worten dem BKA seit 2001 an und war von 2010 bis vor Kurzem mit der Bewertung von Gefährdungslagen befasst.
Klein bestätigte, dass es Ende 2015 und Anfang 2016 zwischen dem BKA und dem nordrhein-westfälischen LKA Differenzen in der Einschätzung eines V-Mannes gegeben habe, den die Düsseldorfer als „VP01“ im radikalislamischen Milieu führten. Der Informant war damals im „Deutschen Islamkreis“ (DIK) um den Hildesheimer Hassprediger Abu Walaa unterwegs. Er berichtete zwischen Sommer und Spätherbst 2015 über drei verschiedene Attentatsprojekte, die ihm dort zu Ohren gekommen seien. Das BKA schätzte in jedem dieser Fälle die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich zu einem Anschlag kommen werde, als außerordentlich gering ein, ohne allerdings, wie der Zeuge Klein hervorhob, die Glaubwürdigkeit der VP01 grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.
„Im radikalislamischen Milieu als Lockspitzel unterwegs“
In erster Linie habe es im BKA als ausgeschlossen gegolten, dass Islamisten, die ernsthaft einen Anschlag vorbereiten, einem nicht unmittelbar tatbeteiligten Außenstehenden davon erzählen. Dies widerspreche jeglicher Erfahrung. Zudem hätten die weiteren Ermittlungen keinerlei Hinweise erbracht, dass sich die Pläne konkretisierten. Die Bewertungsgrundlage habe sich allerdings in einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 fundamental geändert.
Hier habe der anwesende Düsseldorfer Ermittlungsleiter, Kriminalhauptkommissar M, erstmals mitgeteilt, dass der Informant im radikalislamischen Milieu nicht als neutraler Beobachter, sondern als Lockspitzel unterwegs war. Er habe vorgeben sollen, selber einen Anschlag zu planen und nach Mitstreitern zu suchen. Die anwesenden BKA-Vertreter seien von dieser Enthüllung völlig überrascht und auch erheblich verärgert gewesen, weil sie so spät davon erfuhren.
„Ein solches Vieraugengespräch hat nicht stattgefunden“
In der öffentlichen Sitzung am 14. November 2019 hatte Kriminalhauptkommissar M. dem Ausschuss berichtet, dass nach dieser Besprechung der Kollege Klein auf ihn zugekommen sei und ihm unter vier Augen anvertraut habe, es sei „von ganz oben“ angeordnet, die VP01 „aus dem Spiel zu nehmen“ weil sie „zu viel Arbeit“ mache. Klein habe seinen Gruppenleiter Sven Kurenbach und das Innenministerium als Urheber dieser Weisung genannt. Klein selbst widersprach in seiner Anhörung kategorisch: „Ich kann Ihnen nur versichern, dass ein solches Vieraugengespräch mit diesem Inhalt mit Sicherheit nicht stattgefunden hat“, sagte er.
Er könne nicht vollständig ausschließen, nach der Besprechung beim Generalbundesanwalt mit dem Kollegen M. noch ein paar persönliche Worte gewechselt zu haben. Er könne aber mit Gewissheit sagen, das zwischen ihnen beiden nie davon die Rede gewesen sei, die VP01 mundtot zu machen. Dies sei im Übrigen auch gar nicht geschehen. Vielmehr habe das BKA nach dem Termin in Karlsruhe die Glaubwürdigkeit des Informanten ausdrücklich positiver bewertet als zuvor. (wid/12.12.2019)
Liste der geladenen Zeugen
- Dieter Killmer, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt
- Philipp Klein, Erster Kriminalhauptkommissar, Bundeskriminalamt
- M., Kriminalhauptkommissar, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
- Youssef El-Saghir, Polizeioberrat, stellvertretender Leiter des Staatsschutz-Dezernats 5, Landeskriminalamt Berlin
- M. S., Bundesnachrichtendienst (nichtöffentlich)