AfD-Entwurf zur Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen beraten
Zur Sicherung der publizistischen Vielfalt und zur Herstellung von Transparenz bei der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen soll nach dem Willen der AfD-Fraktion das Parteiengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion (19/15265) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 12. Dezember 2019, in erster Lesung. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Nach Ansicht der AfD wirft es grundsätzliche Probleme auf, wenn aufgrund der Beteiligungshöhe von der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte auszugehen ist. Zudem müssten die Konsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt seien. Bei allen anderen Fraktionen stieß die Gesetzesvorlage auf Ablehnung. Sie warfen der AfD übereinstimmend vor, sie versuche die freie Presse zu diskreditieren.
AfD: Auf der Regierungsbank sitzt ein Medienmogul
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner begründete die Gesetzesinitiative seiner Fraktion vor allem mit der Beteiligungen der SPD an der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG). Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage seien im Rechenschaftsbericht der SPD lediglich zwei Zeitungen als Hauptprodukte der Verlagsgesellschaft aufgeführt, an der die Partei beteiligt sei.
In Wirklichkeit zählten nach Eigenangaben der Gesellschaft 15 Zeitungstitel, reichweitenstarke Digitalangebote und 28 Anzeigenblätter zu ihrem Portfolio. Zur Mediengruppe der Verlagsgesellschaft gehöre außerdem ein Redaktionsnetzwerk, das nach eigenen Angaben Inhalte für mehr als 50 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 2,3 Millionen Exemplaren produziere. In diesen Zeitungen „steckt SPD drin, steht aber nicht SPD drauf“, monierte Brandner. „Auf der Regierungsbank sitzt ein Medienmogul.“ Das Parteiengesetz müsse so geändert werden, um diese Beteiligung offen zu legen. Deshalb sollten nicht nur die Hauptprodukte der Mediengesellschaft im Rechenschaftsbericht der Parteien genannt werden, sondern alle, an denen die Parteien eine Kapitalbeteiligung halten.
CDU/CSU: Einflüsse lassen sich nicht feststellen
Ansgar Heveling (CDU/CSU) bescheinigte der AfD, ihr Gesetzentwurf zeige einmal mehr, dass sie keine Ahnung von der Materie habe und „untaugliche Lösungen für nicht vorhandene Probleme“ präsentiere. Daran würden die „markigen Worte“ des Abgeordneten Brandner auch nichts ändern.
Gemessen an der Medienvielfalt in Deutschland seien die Beteiligungen der SPD insgesamt eher gering. Zudem lasse sich kein Einfluss auf die redaktionellen Inhalte feststellen. Auch zeigten ja die Wahlergebnisse der SPD in jüngster Zeit, dass wohl keine Beeinflussung der Bürger stattgefunden habe.
FDP: AfD verbreitet Fake News
Dr. Jürgen Martens (FDP) bekannte, dass seine Partei an Verlagen beteiligt sei, so zum Beispiel am Magazin „Cicero“. Dies sei völlig unproblematisch. Schließlich wirkten die Parteien gemäß Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit. Der Vorschlag, die Ausweisung der Medienbeteiligungen im Rechenschaftsbericht zu erweitern, helfe den Medienkonsumenten beim Kauf einer Zeitung auch nicht weiter, da die Rechenschaftsberichte immer erst im Folgejahr veröffentlicht würden.
Wenn überhaupt, dann müsse man über eine Nennung der Beteiligungen im Impressum der Zeitungen nachdenken. In Wirklichkeit sei die Gesetzesinitiative der AfD nur ein Manöver, um von ihrer ständigen Verbreitung von „Fake News“ abzulenken. Davon gehe die wirkliche Gefahr für Medienvielfalt und Demokratie aus.
SPD: AfD versinkt im Spendensumpf
Mahmut Özdemir (SPD) sagte, die SPD habe im Gegensatz zur AfD nie zu den Parteien gehört, die bis zum Hals „im Spendensumpf versinken“. Die AfD-Fraktion rede über Transparenz „ohne rot zu werden“ während gleichzeitig die Spenden an ihre Partei im Rechenschaftsbericht nicht offengelegt würden.
„Wollen Sie uns veräppeln?“, fragte Özdemir. Die AfD gehöre nicht auf die Sitze des Bundestages, sondern auf die Anklagebank vor Gericht.
Linke: Grotesk und lächerlich
Auch Doris Achelwilm (Die Linke) verwies auf die Ermittlungsverfahren verschiedener Staatsanwaltschaften gegen die AfD wegen verdeckten Parteispenden. Wenn die AfD gleichzeitig mehr Transparenz in den Rechenschaftsberichten der Parteien fordere, sei dies „grotesk und lächerlich“.
Die AfD fordere Vielfalt in den Medien und schüre gleichzeitig ständig Hass gegen die vermeintliche „Lügenpresse“, kritisierte Achelwilm.
Grüne werfen AfD Verschwörungstheorien vor
In diesem Sinne argumentierte auch Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen). Der Gesetzentwurf sei völlig untauglich, um die Medienvielfalt zu erhalten. In Wirklichkeit diene er nur dazu, die SPD und andere Parteien zu diskreditieren und Zweifel an der freien Presse zu schüren.
Die AfD-Fraktion habe in dieser Legislaturperiode bereits 400 Kleine Anfragen an die Regierungen gestellt, in wie vielen Fällen sie die Presse um Korrekturen der Berichterstattung gebeten habe. Die AfD sei „der verlängerte Arme der Verschwörungstheoretiker“ im Parlament. (aw/mwo/sas/12.12.2019)