Parlament

Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

Menschen sitzen an einem runden Tisch in einem Sitzungssaal des Bundestages.

Tagung der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien im Deutschen Bundestag (© DBT/Melde)

Das Jahr 2019 bot vielfach Gelegenheit zurückzublicken auf einen Meilenstein in der Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland und auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Frauen. Seit einhundert Jahren – genauer: seit der Wahl zur Nationalversammlung im Januar 1919 – haben deutschlandweit Frauen das gesetzlich und verfassungsmäßig verbriefte Recht, als Wählerinnen und Kandidatinnen an Parlamentswahlen teilzunehmen.

Internationale Fachtagung im Bundestag

Der einhundertste Jahrestag der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung sei auch Anlass gewesen, im Frühjahr 2019 im Bundestag die geschichtswissenschaftliche Tagung „Vorhang auf – Frauen in Parlament und Politik im internationalen Vergleich“ auszurichten, sagte Prof. Dr. Dominik Geppert, Vorsitzender der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl). Die vom Bundestag finanzierte unabhängige Forschungseinrichtung erforscht den Parlamentarismus in Deutschland aus historischer Perspektive in all seinen Facetten.

November 1918: neue demokratische Ordnung, neues Wahlgesetz

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland lässt sich auf den 12. November 1918 datieren, als nach dem Ende des Kaiserreichs und des Ersten Weltkriegs die Übergangsregierung in Berlin, der sogenannte Rat der Volksbeauftragten, in einem Aufruf „An das Deutsche Volk“ eine neue demokratische Ordnung mit Meinungs- und Religionsfreiheit – und einem neuen Wahlrecht – verkündete.

Demnach sollten Wahlen im Deutschen Reich künftig frei, gleich, geheim, direkt und allgemein durchgeführt werden und „alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen“ umfassen. 

Januar 1919: Erste Teilnahme deutscher Frauen an landesweiten Wahlen

Am 30. November 1918 trat das neue Wahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Bei den Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen in ganz Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidierten damals, 37 von ihnen konnten ein Mandat erringen – bei insgesamt 423 Abgeordneten. Über 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben damals ihre Stimme ab.

„Bevor ihnen das Wahlrecht schließlich gewährt wurde, galt es für die Frauen, viel Überzeugungsarbeit zu leisten und zahlreiche Kämpfe auszufechten“, sagt der Koordinator der Tagung, Privatdozent Dr. Tobias Kaiser, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e. V.

Von Finnland bis Liechtenstein

Obwohl die Bewegung für das Frauenwahlrecht international breit aufgestellt war , wurde das gemeinsame Ziel der Einführung des Frauenwahlrechts zu sehr unterschiedlichen Zeiten und unter ungleichen Bedingungen erreicht: Während die spektakulären Aktionen der britischen Suffragetten erst seit 1920 schrittweise Erfolge erzielten, hatte sich in Finnland eine nicht besonders starke Frauenbewegung bereits 1906 durchsetzen können.

In Frankreich wurde das Wahlrecht für Frauen dagegen erst am Ende des Zweiten Weltkriegs eingeführt und in Liechtenstein 1984.

1789: Grundidee der Repräsentation nicht annähernd verwirklicht

Die meisten französischen Revolutionäre dachten bei ihrer „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ 1789 nicht daran, dass diese auch für Frauen gelten müssten, und ermöglichten das Wahlrecht lediglich für alle männlichen Bürger.

Der Kampf richtete sich zunächst gegen die Privilegien des Adels. Die Grundidee der Repräsentation war noch nicht annähernd verwirklicht.

Frühe Kritikerinnen bezahlten ihr Aufbegehren mit dem Leben

So regte sich schon bald Widerstand gegen den Ausschluss der Frauen. Aufbegehren gegen die neue „Brüderlichkeit“ gab es bereits während der Revolutionszeit. So verfasste die Revolutionärin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges 1791 eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“, wandte sich gegen die Regierung, die Frauenrechte nicht anerkannte, und wurde deswegen zwei Jahre später hingerichtet.

Die Beiträge der Konferenz im Deutschen Bundestag zeichnen den langen Weg nach, auf dem die Frauen, gewissermaßen im Fahrwasser der allgemeinen Demokratisierung, in einigen und bei Weitem nicht in allen Ländern schließlich zu ihrem Recht kamen.

„Die Zeit war reif für das Frauenwahlrecht“

In Deutschland kämpften rund um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert Frauen aller gesellschaftlichen Schichten und nahezu sämtlicher politischen Lager für politische Gleichberechtigung und ihr Wahlrecht. Sie gründeten Hunderte von Vereinen, organisierten Veranstaltungen, darunter internationale Kongresse, verfassten politische Schriften oder schlossen sich bereits etablierten Parteien wie der SPD an, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Das Vereinswesen blühte auf und wurde zum Katalysator für die Politisierung der Frauen und ihrer Forderungen.

„Die Zeit war reif für das Frauenwahlrecht“, sagt Kaiser über das ausgehende 19. und beginnende 20. Jahrhundert. Dass nun auch den Frauen das Wahlrecht zugestanden wurde und sich im politischen Bereich etwas bewegte, sei folgerichtig gewesen in einer Zeit, in der sich Gesellschaft und Wirtschaft bereits in atemberaubendem Tempo modernisierten, so der Historiker.

„Die Mühen der Ebene begannen nun erst“

Sich das Wahlrecht zu erkämpfen, war der erste Teil der Geschichte. Die Konferenzteilnehmer interessierte aber auch, was dann passierte, nachdem die Frauen ihr Ticket ins Parlament gelöst hatten. „Wählen und gewählt werden dürfen war ein wesentlicher Schritt, ein wichtiges Etappenziel, aber der Kampf um Anerkennung ging weiter, die Mühen der Ebene begannen nun erst“, sagt Kaiser.

Wie gingen Politikerinnen mit ihrem neuen Recht um? Wie entwickelte sich die Wahlbeteiligung der Frauen von Wahl zu Wahl, wie ihre Mitwirkung in den politischen Parteien? Wie füllten weibliche Abgeordnete die ihnen nun rechtlich gewährte Rolle im Parlamentsalltag praktisch aus? Von Äußerlichkeiten wie der Kleidung bis hin zu den Inhalten, die sie vertraten. Wie behaupteten sich die Frauen, wie redeten sie, wie kleideten, inszenierten sie sich? Wie wurde ihre Arbeit in Öffentlichkeit und Medien wahrgenommen?

Forscher untersuchen Politikerinnen-Karrieren umfassend

Wie sich, in jeder Epoche wieder neu, ein eigener Stil herausbildete, wie Karrieren damals und heute verliefen, welche Rückschläge es zu verzeichnen gab und schließlich: wie in den 1980er-Jahren mit den Grünen der Zeitgeist des Feminismus im Parlament Einzug hielt – mit dieser breiten Themenpalette hat sich die Fachkonferenz im Frühjahr 2019 beschäftigt. Und die KGParl wird, über die Tagung hinaus, an dem Thema dran bleiben, so der Parlamentarismus-Forscher Kaiser.

Auch in den einhundert Jahren danach stießen die Frauen, als Wählerinnen, Kandidatinnen, Politikerinnen, auf vielfachen Widerstand bei der Ausübung ihrer Rechte, stellten die Parlamentarismusforscher bei ihren Untersuchungen fest. In vielen Bereichen waren die Handlungsmöglichkeiten für Frauen noch stark eingeschränkt oder einfach noch ungeregelt, je weiter man zurückschaut, desto mehr.

Unter den Pionierinnen waren daher viele, die die Dinge selbst in die Hand nahmen, sowohl bei den bürgerlichen Kräften als auch bei den Sozialisten. Dass zahlreiche Politikerinnen bereits in der Vereinsbewegung aktiv gewesen waren, half ihnen dabei.

Abgedrängt in die Frauen-, Familien-, Sozialpolitik?

Die Gegner der Frauenbewegung, oder einfach die Kräfte des Beharrens, versuchten über Jahrzehnte, den Handlungsspielraum der neuen Akteure auf wenige Themenbereiche mit „frauentypischem“ Bezug zu begrenzen. Die Bereiche Frauen-, Familien-, Sozialpolitik galten daher lange als typische politische Betätigungsfelder von Politikerinnen. Während sich manche Politikerinnen diesen Themen bewusst zuwandten, um in diesen Bereichen etwas zugunsten der Frauen zu verändern, landeten die meisten von ihnen dort, weil sie schlicht das nehmen mussten, was ihnen in der Fraktion angeboten wurde.

Es habe lange gedauert, bis Frauen dann auch nicht allein „frauentypische“ Aufgabenbereiche bekamen, sagte die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Auftaktveranstaltung der Tagung. Und die ehemalige Familienministerin Dr. Kristina Schröder kritisierte, dass Frauen in der Politik gerne immer noch auf den Arbeitsbereich der Frauenpolitik reduziert würden. Aber „Frauen, egal ob als Wählerinnen oder als Abgeordnete, interessieren sich für alle Politikfelder!“

Von der Weimarer zur Bundesrepublik

Das Dritte Reich war eine verlorene Zeit für das Thema Frauenbeteiligung. Politikerinnen konnten erst in den politisch stabilen Jahrzehnten der Bundesrepublik, beginnend in der Nachkriegs- und wirtschaftlichen Aufbauzeit, durchstarten. Dabei konnten einige von ihnen ihre Erfahrungen aus der Weimarer Zeit einbringen

In der zweiten deutschen Demokratie gewann „das Phänomen“ der Politikerinnen, der weiblichen Abgeordneten, schnell an Breite und Tiefe, ja wurde selbstverständlich in Parlament und Politik. Wie es damals weiterging mit der Beteiligung von Frauen im politischen und parlamentarischen Alltag, das hat die Historikerin Marie-Luise Recker beispielhaft für die Zeit der frühen Bundesrepublik und für die 1970er- und 80er-Jahre untersucht.

Politikerinnen als Selbstverständlichkeit

Politikerinnen gehörten seit den 1950er-Jahren ganz selbstverständlich zum Parlamentsalltag, waren eingebunden in die Parlamentsarbeit und prägten das Erscheinungsbild des höchsten Verfassungsorgans nach außen, in Medien und Öffentlichkeit, entscheidend mit.

Die weiblichen Abgeordneten erzielten ihre persönlichen politischen Erfolge sowohl „auf offener Bühne“, ihre Politik vertretend, als auch, ganz wie ihre männlichen Kollegen, mit politischen Deals „hinter den Kulissen“ und wurden, als Teil der Abgeordnetenschaft, mit einem Anteil von zunächst um die zehn Prozent, der sich dann bis heute auf etwa ein Drittel langsam heraufschraubte, zu einem Machtfaktor über Fraktionsgrenzen hinweg.

Was normal war, wurde von Dekade zu Dekade neu definiert

Damit hatte aus heutiger Sicht ein Stück Normalität im deutschen Parlament Einzug gehalten. Was darüber hinaus als „normal“ galt, das definierte jede Epoche, ja beinahe jede Dekade für sich wieder neu, von den rednerischen Gepflogenheiten bis hin zur Mode.

Während sie bei der Kleidung nach und nach zu bunten Farbtupfern im Parlamentsalltag wurden, hatte für die weiblichen Abgeordneten lange Zeit die Devise gegolten, sich lieber an das textile Grau der Männer anzupassen. Und während heute auch rhetorisch jeder seinen individuellen Stil pflegt, kamen die ersten Parlamentarierinnen sprachlich eher angepasst daher, so die Historiker Andreas Linsenmann und Markus Raasch. Mit welcher Redekunst sich Politikerinnen bereits in den frühen Wahlperioden des Bundestages in die Parlamentsdebatten einbrachten, hat die Historikerin Dr. Muriel Favre anhand bislang unerforschter Bild- und Tondokumente illustriert.

Mandate als „Sarghüpfer“

Wie stark allerdings die Kräfte des Beharrens auch noch in den Parteien waren, zeigte sich daran, wie schwer es politisch engagierten Frauen damals fiel, sich von ihrer Partei als Kandidatinnen für ein Bundestagsmandat aufstellen zu lassen. Hier hatten weiterhin männlich dominierte Netzwerke das Sagen.

Zu den frühen Möglichkeiten für Frauen, überhaupt ins Parlament einzuziehen gehörte es, als Nachrückerin den Platz eines älteren verstorbenen Kollegen einzunehmen. Dafür etablierte sich schnell der Begriff des „Sarghüpfers“.

Neue Generationen nahmen den Kampf wieder auf

Aber die Frauen bauten ihre Position kontinuierlich aus. Eine weitere selbstbewusste Generation von Politikerinnen machte sich in den 1970er- und 1980er-Jahren auf, über neue Themen nicht nur neue Politikfelder zu besetzen, sondern auch Posten einzunehmen, die bis dato als Männerdomäne galten.

Ein Großteil der progressiven Unruhe brach sich Bahn mit der Gründung einer neuen Partei. Der Aufstieg der Grünen erweiterte nicht nur das Parteienspektrum der deutschen Demokratie, sondern eröffnete Frauen neue Chancen, indem diese Partei nicht nur dem Thema Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau einen hohen Stellenwert beimaß, sondern bald auch eine Politik der Parität bei Funktionen in Partei und Fraktion sowie bei dem Kampf um Parlamentsmandate verfolgte.

Das brachte mehr Frauen ins Parlament. Und wirkte über die kleine Partei hinaus, die neugierig und misstrauisch beäugt wurde, und die etablierten Volksparteien Parteien wie CDU und SPD zogen nach. Bis schließlich die Abgeordnete Angela Merkel als Bundeskanzlerin zu einer Selbstverständlichkeit wurde.

Neue Zeiten, alte Stereotype

Was sie aus der rechtlichen Gleichstellung gewissermaßen alles rausholen konnten, das demonstrierten die grünen Frauen in den 1980er-Jahren parteiintern. Im April 1984 wählte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Fraktionsvorstand, der nur aus Frauen bestand.

Spannend ist für die Parlamentarismusforscherin Bettina Tüffers dabei nicht allein die Tatsache, dass die als „Feminat“ bekannt gewordene Führungsgruppe eine internationale Ausnahme bildete, sondern wie Öffentlichkeit und Medien darauf reagierten: „Schaffen die das überhaupt?“ und „Können Frauen das?“ gehörten damals zu den häufigsten Kommentaren. „Die Medienberichterstattung erinnerte zum Teil an die Zeit vor 100 Jahren“, so Kaiser. Sie hielten sich also weiter hartnäckig: längst überwunden geglaubte Stereotype und Argumentationsmuster.

Hosenanzug gerügt

Wie sehr Widerstände und Rückständigkeit oft Hand in Hand gingen, habe sich gerade in den 1970er- und 1980er Jahren gezeigt, als viele heute für selbstverständlich erachtete Neuerungen sich gerade erst Bahn brachen und noch scharfen Angriffen ausgesetzt waren, die in einer, teils verständlichen, teils aber auch falsch verstandenen, rückständigen Mentalität wurzelten.

Dabei standen nicht nur Inhalte wie Umwelt- und Energiethemen oder die Verteidigungspolitik im Zentrum hitziger Debatten, sondern es ging auch um Äußerlichkeiten wie die Frage, welche Kleidung der Würde der Institution Deutscher Bundestag angemessen Rechnung trage. Heute unfassbare Kommentare förderten die Parlamentarismusforscher bei ihrer Arbeit zutage. So wurde Anfang der 1970er-Jahre das erste Auftreten weiblicher Abgeordneter im Hosenanzug statt im Rock oder Kleid vom Präsidium „zwar toleriert, aber gerügt“, erzählt Kaiser.

Heute: Debatte um Quoten und die richtige Repräsentation

Dass es auch nach über einhundert Jahren Frauenwahlrecht und des Aufholens der Frauen gegenüber den Männern in Politik und Parlament weiterhin viel zu tun gibt, um eine angemessene Beteiligung von Frauen zu erreichen, das unterstrichen die Teilnehmerinnen der Eröffnungsdiskussion der Fachtagung der KGParl im März, die beiden ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Bundesministerinnen Kristina Schröder und Brigitte Zypries.

Dabei machten die beiden deutlich, dass Frauen das bislang Erreichte und die aktuelle Situation der Frauen ganz unterschiedlich bewerten können. Während Zypries für weitere gesetzliche Regelungen plädierte, sprach sich Schröder klar gegen verpflichtende Quoten aus, da diese die Arbeit von Frauen entwerten könnten, wenn es nicht mehr um die Auswahl der Besten gehe, sondern nur darum, einen Listenplatz aus einem Bewerberinnen-Pool zu besetzen, der viel kleiner sei als der der Männer. „Das ist vormodern.“

Damit schlug die Veranstaltung der KGParl den Bogen von der Erforschung der Vergangenheit zur Gegenwart. Ob der Gesetzgeber den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes) noch um eine rechtlich bindende Quotenregelung ergänzen sollte, darüber wird heutzutage heftig gestritten. Zahlreiche Modelle werden debattiert.

Knapp 31 Prozent Frauen im Bundestag

Hintergrund für die Forderung nach einer Quote ist, dass sich Frauen auch nach Jahrzehnten des Kampfes um Gleichberechtigung, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und weiterer Fortschritte, in vielen Bereichen unterrepräsentiert sehen. So liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter im Deutschen Bundestag heute lediglich bei knapp 31 Prozent. 219 der 709 Mandate konnten bei der Bundestagswahl 2017 Frauen gewinnen, 490 gingen an männliche Bewerber.

Unterdessen haben die Bundesländer Brandenburg und Sachsen „Paritätsgesetze“ verabschiedet, die zur Hälfte mit weiblichen Bewerbern besetzte Listen vorschreiben. Demnach müssen die Listenplätze aller Parteien zu Landtagswahlen künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Es gibt auch schon Vorstöße, den Bereich der Direktkandidaturen entsprechend zu regeln und nur noch Tandems aus Mann und Frau antreten zu lassen. Gegen das neue Gesetz wurde in Brandenburg Verfassungsbeschwerde erhoben, um seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Parlamentarismusforschung für Argumente der Gender Studies offen

Ob eine Quote die Repräsentativität stärkt, hänge davon ab, wie man ein parlamentarisches System formuliere, gibt Parlamentarismusforscher Kaiser zu bedenken. Der Ruf nach einer Quote entstehe eigentlich erst dadurch, dass etwas nicht funktioniert. Von der historischen Idee ausgehend, dass Staatsbürgerrechte von den Menschenrechten gedeckt sein müssen, stünden bei demokratischen Wahlen jedem Bürger und jeder Bürgerin ein gleichwertiges Stimmrecht zu – „one individual, one vote“. Der moderne Parlamentarismus habe jedem und jeder genau eine Stimme zugesprochen. „Wir gehen davon aus, dass sich ein funktionierendes Parlament für die gesamte Bevölkerung zuständig fühlt und einsetzt“, erläutert Kaiser die Perspektive der Parlamentarismusforschung.

Ließen sich große gesellschaftliche Fragen wie die nach der angemessenen Beteiligung der Frauen im Parlament, eine immerhin beträchtliche Gruppe der Gesellschaft, nicht zufriedenstellend lösen, sei es legitim über eine Quote nachzudenken, findet Kaiser. Quotenregelungen gebe es auch für andere gesellschaftliche Gruppen wie ethnische Minderheiten. Länder wie Neuseeland oder Jordanien hätten Quotenregelungen in ihrem Wahlrecht verankert.

„Legitim, über eine Quote nachzudenken“

Heute werde der Rolle der Geschlechter in der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung beigemessen und unter anderem von der Gender-Forschung professionell untersucht. Bei der Fragestellung von Quoten im parlamentarischen Bereich berühren die Disziplinen der Parlamentarismusforschung und der Gender Studies einander.

Um der Problematik von Gerechtigkeit und Repräsentation gerecht zu werden und sie aus verschiedenen Blickwinkeln zu diskutieren, gehe die moderne Parlamentarismusforschung transdisziplinäre Wege und habe Kolleginnen und Kollegen der Gender Studies in die Fachtagung einbezogen, so der Wissenschaftler und Koordinator der Veranstaltung Tobias Kaiser. (ll/19.11.2019)