Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Mai 2019, Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen:
Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz: Federführend im Haushaltsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (19/9343). Darin fordert die Fraktion eine rechtssichere Regelung, um die zum Bundeseisenbahnvermögen gehörenden Immobilien der Eisenbahnergenossenschaften zum Ausnahmefall nach der Bundeshaushaltsordnung zu erklären, damit im Verkaufsfall Handlungsspielraum besteht. Die Linke bezieht sich auf Medieninformationen vom August 2018, dass in naher Zukunft die Erbpachtverträge von Eisenbahnergenossenschaften auslaufen und die Immobilien dann zu Marktpreisen veräußert werden können. Zur Gegensteuerung sei ein Fachgesetz angezeigt. Grundlage sei eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Anwendbarkeit der Sonderregelungen für Immobilien in den neuen Ländern auf sonstige Erbbaurechtsverträge des Bundes. Dort heiße es zusammenfassend, dass die aktuelle Rechtslage keinen Schutz für Mieterinnen und Mieter biete, einer Preisfreigabe zu entgegen.
Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz: Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz) (19/9919) wurde zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Durch das Gesetz sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Maßnahmen zur Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der EU 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) zustimmen darf.
Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld: An den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde zur federführenden Beratung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (19/9478). Mit dem Gesetzentwurf soll der Bedarf für die Unterkunft in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld als einheitlicher Pauschalbetrag ausgestaltet werden. Des Weiteren entfällt die gesonderte Bemessung für Auszubildende, die beim Ausbildenden mit voller Verpflegung untergebracht sind. Die einheitliche Pauschalierung der Unterkunftskosten entlaste die Verwaltung, heißt es zur Begründung. Ferner soll die Struktur der Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die bisherige Unterscheidung nach Alter und Familienstand der Auszubildenden entfällt und weitere Differenzierungen aufgrund der unterschiedlichen Unterbringungsformen werden vereinfacht. Zudem sollen die Bedarfssätze an die des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) angeglichen werden. Das Ausbildungsgeld für Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sowie an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter soll auf das Niveau des „Taschengeldes“ nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erhöht und durch den Verzicht auf die Jahresdifferenzierung vereinfacht werden. Die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG soll im SGB III entsprechend für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nachvollzogen werden, um die gleichmäßige Entwicklung der Ausbildungsförderung für Schüler, Studierende und Auszubildende sicherzustellen, aber auch für behinderte Menschen, die an einer individuellen betrieblichen Qualifizierung und an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen teilnehmen.
Verträge des Weltpostvereins: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (19/9490). Deutschland ist Mitglied des Weltpostvereins. Grundlage für die weltweite internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postwesens sind die Verträge des Weltpostvereins. Diese Verträge sind auf dem Weltpostkongress in Istanbul 2016 überarbeitet und neu beschlossen worden. Darüber hinaus wurden auf früheren Weltpostkongressen eine Änderung der Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins sowie Zusatzprotokolle zur Satzung und zur Allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins beschlossen. Sie sollen mit diesem Gesetzentwurf für Deutschland in Kraft gesetzt werden.
Verhütung des Terrorismus: Federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (19/9507) beraten. Deutschland hat das Zusatzprotokoll, das nun ratifiziert werden soll, am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnet. Es ergänzt zum einen die strafrechtlichen Regelungen des Übereinkommens des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus, vor allem mit Blick auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. September 2014 verabschiedete Resolution 2178, die sich mit spezifischen Gefahren befasst, die von ausländischen terroristischen Kämpfern („Foreign Terrorist Fighters“) ausgehen. Vor diesem Hintergrund sollen die Vertragsparteien nach dem Zusatzprotokoll in ihrem nationalen Recht Straftatbestände zur Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke (Artikel 2), zum Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke (Artikel 3), zu Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 4), zur Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 5) und zur Organisation oder sonstigen Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke (Artikel 6) vorsehen. Zum anderen soll der Austausch von Informationen zwischen den Vertragsparteien über Personen, die Auslandsreisen für terroristische Zwecke unternehmen (Artikel 7), erleichtert werden. Zu diesem Zweck soll jede Vertragspartei eine Kontaktstelle bestimmen, die an sieben Wochentagen 24 Stunden täglich zur Verfügung steht.
Deutsch-Polnische Vereinbarung über Umweltprüfungen: Im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen Deutschland und Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (19/9509) federführend beraten. Deutschland und Polen haben mit der Vereinbarung vom 11. April 2006 über die Durchführung des Übereinkommens vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen erstmals die grenzüberschreitende Beteiligung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten sowie die Verknüpfung der dafür in beiden Staaten notwendigen Verfahrensschritte näher ausgestaltet, schreibt die Bundesregierung. Diese Vereinbarung sei zwischenzeitlich überarbeitet worden, um zum einen Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen und zum anderen, um den Anwendungsbereich auf Pläne und Programme, die einer Strategischen Umweltprüfung unterliegen, auszudehnen. Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Vereinbarung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen enthalte die hierzu erforderlichen Regelungen, heißt es weiter.
Agrarstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vierten Änderung des Agrarstatistikgesetzes (19/9763) wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Der Entwurf dient der Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Darüber hinaus soll die Durchführung der Agrarstrukturerhebung organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt werden. Für den Fall, dass Verwaltungsdaten in ausreichender Qualität vorliegen, soll zudem angeordnet werden, dass diese Daten zur Durchführung der Strukturerhebung der Forstbetriebe verwendet werden. Auch wird die Frist aufgehoben, innerhalb derer Daten der Tierseuchenkassen für Zwecke des Betriebsregisters genutzt werden können.
Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (19/9767) vorgelegt, der wortgleich ist mit einem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/8939), den der Bundestag am 5. April in erster Lesung beriet. Die Regierung bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (Aktenzeichen: 2 BvR 309 / 15, 2 BvR 502 / 16) für Fixierungen in der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (der sogenannten Zivilhaft). Für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen in der Strafhaft, dem Maßregelvollzug, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest soll ein richterliches Verfahrensrecht geschaffen werden. In dem Urteil stellen die Karlsruher Richter fest, dass es sich bei der 5-Punkt- sowie bei der 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikels 104 Absatz 2 des Grundgesetzes handelt, die von der zugrunde liegenden Entscheidung über die Freiheitsentziehung als solcher nicht gedeckt ist und daher den Richtervorbehalt im Sinne des Artikels 104 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes abermals auslöst. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe begründen aus Sicht der Fraktionen auch im Straf- und Maßregelvollzug, der Zivilhaft und im Vollzug der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung die Notwendigkeit, Rechtsgrundlagen für Fixierungen sowie Regelungen zur sachlichen und örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit, zum gerichtlichen Verfahrensrecht und zur Kostenerhebung zu schaffen. Dem Bund komme die Gesetzgebungskompetenz nur für Fixierungen in der Zivilhaft zu, sodass auch die Voraussetzungen für Fixierungsanordnungen sowie die konkrete Art der Durchführung durch Bundesgesetz bestimmt werden müssten. Im Straf- und Maßregelvollzug, im Vollzug der Untersuchungshaft und im Vollzug der einstweiligen Unterbringung sowie im Jugendarrest sei die Befugnis des Bundes auf die Regelung des gerichtlichen Verfahrensrechts bei freiheitsentziehenden Fixierungen beschränkt, heißt es weiter. Im Paragrafen 128a des Strafvollzugsgesetzes soll eine Verweisung auf die für Unterbringungssachen nach Paragraf 312 Nummer 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Bestimmungen vorgesehen werden, wodurch grundsätzlich das Buch 3 Abschnitt 2 (Verfahren in Unterbringungssachen) sowie das Buch 1 (Allgemeiner Teil) auf gerichtliche Fixierungsanordnungen angewendet werden sollen. Auch für Fälle der freiheitsentziehenden Fixierung solcher Personen, die nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker vorgenommen werden, soll die Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorgesehen werden. Damit werde einem Anliegen der Länder entsprochen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf wird federführend im Rechtsausschuss beraten.
Energiedienstleistungen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen (19/9769) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Hauptziel des Gesetzentwurfs ist laut Bundesregierung die Weiterentwicklung und Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits im Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Dazu zählen die Bestimmung einer Verbrauchsgrenze für kostenwirksame Energieaudits, die Aufnahme einer Fortbildungspflicht für Energieberater und die Verbesserung der Vollzugstransparenz durch die Einführung einer Online-Erklärung auf der Basis ausgewählter Eckdaten aus dem Energieauditbericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Daneben sollen zur Klarstellung einige Änderungen in anderen Gesetzesteilen vorgenommen werden.
Strafverfolgung von Bundestagsabgeordneten I: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (19/9967) vorgelegt. Die Vorlage wird federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten. Die AfD will das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch so ändern, dass Strafverfahren gegen Bundestagsabgeordnete nur so lange möglich sind, bis der Bundestag sie untersagt. In Artikel 46 des Grundgesetzes solle festgelegt werden, dass jede Strafverfolgungsmaßnahme gegen ein Mitglied des Bundestages und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit auf Verlangen des Bundestages auszusetzen sind, wenn durch sie die parlamentarische Arbeit des Bundestages beeinträchtigt wird. Ein Abgeordneter solle nur mit Genehmigung des Bundestages verhaftet werden dürfen, es sei denn, dass er bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Die Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum eines Abgeordneten sollten nur mit Genehmigung des Bundestages durchsucht werden dürfen.
Strafverfolgung von Bundestagsabgeordneten II: Zu ihrem Gesetzentwurf hat die Fraktion der AfD auch einen Antrag mit dem Titel „Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages“ (19/9966) vorgelegt. Dazu will die Fraktion die Geschäftsordnung des Bundestages ändern. Der Geschäftsordnungsausschuss wird die Federführung in der weiteren Beratung übernehmen. In dem Antrag geht es um die formellen Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung einer Strafverfolgungsmaßnahme oder sonstigen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Bundestagsabgeordneten.
Stopp der geschlechtszuweisenden Operationen an Kindern: Die Linke hat einen Antrag (19/9056) eingebracht, geschlechtszuweisende Operationen an Kindern zu stoppen. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion eine Regelung zum Stopp der Geschlechtsmerkmale verändernden medizinischen Eingriffe an Säuglingen und nichteinwilligungsfähigen Minderjährigen sowie ein Verfahren zur Identifikation und Behebung von Vollzugsdefiziten mit Ländern und Ärztekammern einführen. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, bis zum 1. Juli 2019 einen Gesetzentwurf vorzulegen und die parlamentarische Willensbildung zur Einordnung und Ausgestaltung der Opferentschädigung anzustoßen. Wie es in dem Antrag weiter heißt, sind die körperliche Unversehrtheit und freie Persönlichkeitsentfaltung von Kindern Grundrechte, die der Staat zu schützen hat. Die Praxis jener Operationen, die auch sogenannte intergeschlechtliche Körpermerkmale verändern, indem Genitalien und Keimdrüsen von Säuglingen und Kindern feminisiert beziehungsweise maskulinisiert werden, müsse zuverlässig abgestellt werden.
Internationale Friedensmissionen: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/9273) eingebracht, den Ausbau des deutschen Polizei-Engagements in internationalen Friedensmissionen voranzubringen. Der Antrag wird nach Abstimmung federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Für die Federführung des Innenausschusses stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und AFD gegen die Stimmen von Linken und Grünen. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag den Anteil deutscher Polizisten in internationalen Friedensmissionen etwa der Vereinten Nationen (VN) erhöhen. Im März 2019 seien 109 Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zolls und der Länderpolizeien im internationalen Einsatz gewesen. „In Anbetracht von mehr als 10.000 Polizistinnen und Polizisten, die allein in VN-geführten Einsätzen weltweit Dienst tun, ist die gleichbleibend niedrige Zahl deutscher Polizistinnen und Polizisten beschämend, zumal sie international einen guten Ruf genießen“, heißt es in dem Antrag. Diese Zahl widerspreche sämtlichen Ankündigungen der Bundesregierung, „mehr Verantwortung“ in der Welt tragen zu wollen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „einen schlüssigen Plan vorzulegen, wie sie die Anforderungen aus nationalen (Leitlinien) sowie internationalen (EU, VN) Verpflichtungen in Bezug auf die Entsendung von Polizeikräften erfüllen will“. Außerdem solle der „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen (19/6540) zügig im Plenum beraten werden. Um auch bei den Länderpolizeien mehr Spielraum, aber auch Druck für die Bereitstellung von Personal zu erzeugen sollen nach Willen der Grünen der in den “Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen„ von 2016 angedachte und im Koalitionsvertrag 2018 übernommene “Stellenpool„ für mehr Polizistinnen und Polizisten für internationale Einsätze zügig auf den Weg gebracht werden.
Priorität für die Schiene: CDU/CSU und SPD haben einen Antrag (19/9918) vorgelegt, der darauf abzielt, der Schiene höchste Priorität einzuräumen. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Entlastung, die mit der Halbierung der Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen erreicht wurde, nach einer positiven Evaluierung zu verstetigen und das Steuer- und Abgabensystem zu überprüfen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu stärken. Auch solle die Bundesregierung dafür sorgen, das Netz für 740 Meter lange Güterzüge bis 2020 befahrbar zu machen.
Pränataldiagnostik: Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum aktuellen Stand und zu den Entwicklungen der Pränataldiagnostik (19/9059), eine Studie des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Pränataldiagnostik umfasst alle vorgeburtlichen Untersuchungen, die darauf zielen, Informationen über das werdende Kind zu erhalten. In dem Bericht wird auch auf den seit 2012 verfügbaren nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) zur Feststellung einer Trisomie 21 eingegangen. 157 Abgeordnete verschiedener Fraktionen hätten schon im März 2015 eine Kleine Anfrage zu dem Bluttest gestellt. Anlass sei die Eröffnung eines Erprobungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewesen, das in einer Kostenübernahme münden könnte. Die Pränataldiagnostik werde von Wissenschaftlern als zweischneidiges Schwert wahrgenommen, heißt es in dem Bericht. So könnten die Verfahren dazu genutzt werden, um einen geeigneten Geburtsort (Krankenhaus, Geburtshaus) oder einen Geburtsmodus (Kaiserschnitt, Geburtseinleitung) festzulegen. Für einige Erkrankungen gebe es zudem pränatale Therapien. Auf der anderen Seite stehe die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs nach einer schwerwiegenden pränatalen Diagnose. Die Möglichkeit eines Abbruchs auch bei weit fortgeschrittener Schwangerschaft stelle eine ethische Herausforderung dar.
Präsidentschaft in Venezuela: Die Linke will die “Anerkennung von Juan Guaidó als Präsident Venezuelas zurücknehmen und als völkerrechtswidrig verurteilen„ und hat dem Bundestag dazu einen Antrag (19/7987) vorgelegt, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. “Diese Anerkennung steht im Widerspruch zum Völkerrecht„, schreiben die Abgeordneten. Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen untersage eine derartige Einmischung in innere Angelegenheiten. Auch die Drohungen der USA mit einer Militärintervention in Venezuela seien nach Artikel 2(4) der UN-Charta völkerrechtswidrig. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Anerkennung Guaidós als Präsidenten Venezuelas zurückzunehmen und stattdessen die Mitgliedschaft Deutschlands als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dafür zu nutzen, “eine friedliche und politische Lösung des Konfliktes in Venezuela ohne Einmischung von außen zu befördern und eine weitere Eskalation zu vermeiden, indem die Vermittlungsinitiative Uruguays, Mexikos und der Caricom-Staaten unterstützt wird„.
Waldschutz: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel “Wälder erhalten durch effektiven Waldschutz„ (19/9925) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem, der steuerlichen Belastung der Waldbesitzer vor dem Hintergrund außerplanmäßiger und zufälliger Holznutzungen durch Sturmschäden mit einer Verordnung zu begegnen und ein bundesweites Schadensmonitoring zu installieren.
Bildung, Bewegung, Essen: In einem weiteren Antrag fordert die FDP-Fraktion “Mehr Bildung, Bewegung und besseres Essen„ (19/9926). Auch dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Die FDP plädiert für eine Bildungsoffensive in Kindertagesstätten und Schulen, um frühzeitig Ernährungswissen zu vermitteln. In diese Bildungsoffensive solle auch die Erwachsenenbildung einbezogen werden, da Eltern Vorbilder blieben. Die FDP empfiehlt ferner, das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch auszuweiten und finanziell aufzustocken.
Entschädigung für Bahnfahrer: “Entschädigungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verbessern„ lautet der Titel eines weiteren FDP-Antrags (19/9927), den der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat. Die Regierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Bahnfahrer bei Verspätungen am Zielort von 30 bis 59 Minuten 25 Prozent, bei Verspätungen zwischen 60 und 89 Minuten 50 Prozent, bei Verspätungen von 90 bis 119 Minuten 75 Prozent und bei Verspätungen ab 120 Minuten den kompletten Fahrpreis als Entschädigung zurückbekommen.
Beschäftigung für Menschen mit Behinderung: “Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung verbessern„ ist ein Antrag der FDP-Fraktion (19/9928) betitelt, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten wird. Die FDP beklagt, dass der Übergang aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt nur schleppend verlaufe. Die Fraktion sieht ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen bei Arbeitgebern, Werkstätten und anderen Anbietern und hält eine gesetzliche Gleichstellung der anderen Anbieter mit den anerkannten Werkstätten für angebracht. In beiden Fällen erhielten Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung, und Arbeitgeber, die entweder an Werkstätten oder an andere Anbieter Aufträge erteilen, müssten gleichermaßen von der Ausgleichsabgabe entlastet werden.
Tempolimit: “Allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen einführen„ heißt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/9948), mit dem sich federführend der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur befassen soll. Das Tempolimit soll nach dem Willen der Grünen ab 1. Januar 2020 generell auf Bundesautobahnen gelten.
Grenzkontrollen: “Kontrollen an der deutschen Binnen-Grenze zu Österreich beenden„ ist ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/9951) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die verstetigten Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in dieser Form nicht länger fortzuführen.
Neue Gentechnik: “Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG in ihrer Regelungsschärfe auch für neue Gentechnik beibehalten – Regulierung im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip auch in Zukunft sichern„ lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/9952), durch den der Bundestag zu einer Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung im Hinblick auf die Beratungen in Brüssel über die EU-Freisetzungsrichtlinie aufgefordert werden soll. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Grünen wollen, dass sich die Bundesregierung in der EU für die Stärkung des Vorsorgeprinzips einsetzt, indem auch neue gentechnische Methoden unter dem Rechtsrahmen der Freisetzungsrichtlinie verbleiben. Einer Änderung der Richtlinie, die die Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip gefährdet, solle sie nicht zustimmen und diese auch sonst nicht unterstützen. Auch solle sich die Regierung für die Weiterentwicklung von Nachweisverfahren neuer Gentechniken einsetzen, um den Vollzug der Richtlinie mit den Bundesländern zu gewährleisten. Die Grünen sehen in der Richtlinie ein wirkungsvolles Instrument zur Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen.
Frieden in der Ukraine: “Neuer Impuls für Frieden in der Ukraine„ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/10010), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten wird. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, international auf einen ergänzenden Aktionsplan zum Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 hinzuarbeiten, der mit verbindlichen Fristen Anreize zur Einhaltung schafft. Ein neuer Vorstoß der internationalen Gemeinschaft sei notwendig, um frieden in der Ukraine zu erreichen, heißt es in dem Antrag. (vom/eis/vst/09.05.2019)