Weltweiten Schutz von Kinderrechten debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre UN-Menschenrechtskonvention – Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken“ beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Grüne: Kinderrechte schützen und verwirklichen
Konkret verlangt die Fraktion in einem Antrag unter anderem, Kinder „breiter über ihre Rechte zu informieren“ und sie „durch zielgruppengerechte Informationskampagnen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und zu ermutigen“. Die Bundesregierung solle gleiche Chancen für Jungen und Mädchen weltweit anstreben und in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen. Verletzungen von Kinderrechten sollen systematisch erfasst, aufgearbeitet sowie „gendersensitiv aufgeschlüsselt“ werden, um damit eine „empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen“, schreiben die Abgeordneten.
Darüber hinaus drängen die Grünen die Bundesregierung, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern weltweit besser zu unterstützen und ihren Verpflichtungen aus der letztjährigen G20-Erklärung zur Bekämpfung von Kinderarbeit nachzukommen.
„Unbürokratischer und zügiger Familiennachzug“
In Deutschland solle die Bundesregierung einen „unbürokratischen und zügigen Familiennachzug, inklusive Geschwisternachzug zu minderjährigen beziehungsweise im Verfahren volljährig gewordenen asylrechtlich Geschützen“ sicherstellen, heißt es im Antrag. Darin verlangt die Fraktion auch, Daten zu Kindern, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, systematisch zu erfassen und aufzuarbeiten. Bundesländer und Kommunen sollen zudem bei der Einrichtung von fachspezifischen Beratungsstellen unterstützt werden. Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
Als Begründung führen die Grünen an, dass die UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind unteilbare Entwicklungs- und Förderrechte, Schutz- sowie Beteiligungsrechte garantiere – darunter ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ein Recht auf Bildung, sowie ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel. Nach den Zusatzprotokollen der Konvention sollen zudem „die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie angeprangert und wirksam geächtet werden“, so die Fraktion. Dennoch würden Kinderrechte „weltweit fortwährend verletzt“. (sas/14.11.2019)