CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe debattiert
Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ (Brennstoffemissionshandelsgesetz, 19/14746) hat der Bundestag am Freitag, 8. November 2019, nach erster Lesung zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Klimaschutz braucht ein CO2-Limit – Klimaziele durch die Ausweitung des EU-Emissionshandels in Deutschland garantiert erreichen“ (19/14782) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Im Paragrafen 1 des Gesetzentwurfs heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, um damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2050 und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.“
Der nationale Emissionshandel für Brennstoffemissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr (Non-ETS-Sektoren, ETS steht für Emissions Trading System) sei eine sektorübergreifende Maßnahme, die gemeinsam mit den zusätzlichen sektorspezifischen Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Minderungsziele nach der europäischen Klimaschutzverordnung beiträgt, schreiben die Fraktionen. Ein Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und – über die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben – zu einem Preis auf CO2. Dies führe zu Preisen bei Brenn- und Kraftstoffen, die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten. Neben dem EU-Emissionshandelssystem, das für weite Teile der Energiewirtschaft und Industrie gelte, fehle in den Sektoren Wärme und Verkehr bislang ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonendere Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energieträger setzt.
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasse die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (vor allem Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasse das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems.. Im Verkehrsbereich umfasse das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliegt. Teilnehmer am nEHS seien die „Inverkehrbringer“ oder Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, wirtschaftliche Anreize zur CO2-Reduktion durch die CO2-Bepreisung im Emissionshandel in den Mittelpunkt einer effizienten Klimapolitik zu stellen, im Gegenzug auf kleinteilige Regulierung, teure Sektorziele und dem Emissionshandel zuwiderlaufende Maßnahmen zu verzichten. Kernbestandteile eines jeden Emissionshandelssystems müssten dabei die Begrenzung der maximal zulässigen Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen und ein einheitlicher CO2-Preis sein, der sich durch den Handel mit Emissionszertifikaten am Markt ergibt.
Doppelbelastungen für Unternehmen im Emissionshandel sind nach Ansicht der Fraktion zu vermeiden. Wenn Anlagen bereits am EU-ETS teilnehmen, müssten die Emissionen, die dort bei der Verbrennung entstehen und bereits mit einem CO2-Preis belegt sind, von den Emissionen abgezogen werden, die für den Bezug von Brennstoffen berechnet werden. Dieser Abzug habe zwingend im Vorhinein erfolgen, um dem Markt nicht unnötig Liquidität zu entziehen, schreiben die Liberalen. (hau/vom/08.11.2019)