Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. November 2019, eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Gleichgeschlechtliche Ehe: Der Bundestag lehnte gegen die überwiegende Zahl der AfD-Abgeordneten einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4810) ab. Alle anderen Fraktionen stimmten gegen die Vorlage, zu der eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/11291) vorlag. Im Gesetzentwurf heißt es, mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 sei das Rechtsinstitut der Ehe in einer Form erweitert worden, die gegen das Grundgesetz verstoße. Darin sei klar die Absicht des Verfassungsgesetzgebers zu erkennen, die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner zu binden. Vor diesem Hintergrund sei die Begründung, mit der die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen eingeführt wurde, weder nachvollziehbar noch grundgesetzkonform. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe dem entgegen.
Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut eingesetzt: Der Bundestag hat mit den Stimmen der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Antrag der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14290) angenommen, einen 2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode zum Thema Pkw-Maut einzusetzen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/15543) vor. Der Untersuchungsausschuss folgendes umfassend aufklären: das Verhalten der Bundesregierung seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die vergangene Wahlperiode des Bundestages, vor allem des Verkehrsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden, im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut). In den Untersuchungsauftrag einbezogen sind die Vergabe sowie Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut und die daraus resultierenden Folgen, zu denen auch die Prozesse der Abwicklung des Projekts gehören. Der Untersuchungsausschuss soll diese Vorgänge unter vertraglichen, rechtlichen, besonders verfassungsrechtlichen, haushälterischen und politischen Gesichtspunkten untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung zu diesen Vorgängen gegenüber dem Bundestag überprüfen. Im Mittelpunkt steht dabei das Bundesverkehrsministerium. Zudem sollen die grundlegenden Annahmen der Bundesregierung zur Infrastrukturabgabe betrachtet werden. Dabei geht es vor allem um die Wirtschaftlichkeit, die Vergabe, die Einnahmen und die Wirkungsweise des Systems der Infrastrukturabgabe.
Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte 17 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden (19/15134, 19/15135, 19/15136, 19/15137, 19/15138, 19/15139, 19/15140, 19/15141, 19/15142, 19/15143, 19/15144, 19/15145, 19/15146, 19/15147, 19/15148, 19/15149, 19/15150). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 392 bis 408.
Importverbot von Fleisch „gequälter und misshandelter Tiere“ gefordert
Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Importverbot von Fleisch von „gequälten und misshandelten Tieren“. Überall auf der Welt hätten alle Tiere einen respektvollen Umgang zu erfahren und dürfen nicht gequält oder misshandelt werden, schreibt der Petent. Da nicht alle Bürger vor dem Verzehr von Fleisch sich umfangreich informieren würden, seien gesetzliche Festlegungen nötig, heißt es in der Eingabe.
Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. November 2019 ein einstimmiges Votum zu der Petition abgegeben. Die Abgeordneten stimmten für eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Kontrollen zur Einhaltung von Tierschutzstandards
In der Begründung zu der Beschlussempfehlung heißt es unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, für die Europäische Union sei der Tierschutz bei der Schlachtung in der EU-Verordnung 1099 / 2009 einheitlich geregelt. Die Verordnung enthalte allgemeine Anforderungen zum Tierschutz bei der Schlachtung und zusätzliche Anforderungen an Schlachthöfe.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung sei die Einfuhr von Fleisch aus einem Nicht-EU-Land von einer Bescheinigung abhängig. In dieser müsse bestätigt werden, dass bei der Schlachtung Tierschutzstandards eingehalten werden, die den Forderungen der Verordnung genügen, schreibt der Petitionsausschuss. Die EU-Kommission könne die Einhaltung der Tierschutzstandards bei Schlachtungen durch eigene Kontrollen im Nicht-EU-Land überprüfen.
Petitionsausschuss plädiert für Zuleitung an das Europäische Parlament
Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe zudem mitgeteilt, dass die 182 Mitglieder der Welttiergesundheitsorganisation Tierschutzstandards unter anderem in den Bereichen Haltung, Transport und Schlachtung verabschiedet hätten, die auf ihrer Webseite einzusehen seien.
„Der Petitionsausschuss setzt sich jedoch für eine weitere Verbesserung des Tierschutzes ein und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten“, schreiben die Abgeordneten. (eis/hau/28.11.2019)