Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/8475), den der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals beraten hat, die „Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befördern“. Die Vorlage wurde zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Zukunftsfest machen und gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“ (19/14032) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschusses für Kultur und Medien überwiesen.
Antrag der Grünen
In dem Grünen-Antrag wird unter anderem gefordert, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse einen zeitgemäßen Online-Auftrag erhalten, der die Entwicklung eigenständiger, der Netzlogik entsprechender Online-Formate beinhaltet und ihm die Nutzung aller Verbreitungswege, auch der nichtlinearen, für seine Inhalte ermöglicht.
Aus Sicht der Grünen sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Mediatheken zusammenführen und zu einer eigenen gemeinsamen Plattform weiterentwickeln können. Dabei seien offene Standards einzuhalten. Es sei zu prüfen, ob eine solche Plattform auch für Public-Value-Angebote Dritter geöffnet werden könne, „sofern diese dieselben Qualitätsanforderungen wie die öffentlich-rechtlichen Angebote erfüllen, werbefrei sind und Nutzerdaten nicht kommerzialisieren“.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemeinsam mit den Ländern dafür einzusetzen, eine gesellschaftliche Debatte auf allen Ebenen über den Wert unabhängiger und der Wahrheit verpflichteter öffentlich-rechtlicher Medien für die Gesellschaft zu initiieren. Dabei müsse die Frage ins Zentrum der Debatte gestellt werden, „wie ein öffentlich-rechtliches Angebot ausgestaltet sein muss, damit es in der digitalen Welt seinen Auftrag erfüllen kann“, heißt es in der Vorlage.
Antrag der FDP
Die FDP will, dass sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Konzentration auf den Kernauftrag ein Vollprogramm mit unverzichtbaren Inhalten erbringt, um so den Public-Value (öffentlichen Wert) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch deutlicher herauszustellen. Die Programmschwerpunkte sollten auf die Bereiche Bildung, Information, Beratung und Kultur gelegt werden.
Auch sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die zum Funktionsauftrag gehörende Unterhaltung dahingehend konkretisieren, dass Unterhaltungsformate im Hörfunk wie im Fernsehen vornehmlich der Vermittlung von Bildung, Information, Kultur und Beratung dienen. (vom/hau/17.10.2019)