Mittelumschichtung für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes“ (19/13960) beraten. Die Vorlage wurde imAnschluss zusammen mit einem gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit dem Titel „Weidetierprämie für Schafe und Ziegen jetzt auf den Weg bringen“ (19/14095) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Regierung will Umschichtung leicht erhöhen
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz regelt laut Bundesregierung eine Umschichtung von 4,5 Prozent der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2015 bis 2019 als zusätzliche Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – GAP).
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung leicht erhöht auf sechs Prozent als zusätzliche Förderung für das Jahr 2020 fortzuschreiben.
Gemeinsamer Antrag der Grünen und Linken
Die Grünen und die Linksfraktion fordern die Bundesregierung auf, eine gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen in Weidehaltung als besonders naturverträgliche und tiergerechte Art der Nutztierhaltung zu beschließen. Der Europäischen Kommission solle mitgeteilt werden, dass Deutschland zum 1. Januar 2020 eine gekoppelte Stützung einführen will und damit die „wichtige Arbeit der Schäferinnen und Schäfer sowie Ziegenhalterinnen und Ziegenhalter“ für den Grünlanderhalt, die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und den Klimaschutz anerkennt.
Die gekoppelte Stützung solle dabei bundeseinheitlich gewährt und als Zielwert 30 Euro je beihilfefähigem Mutterschaf oder -ziege angestrebt werden. (vom/hau/17.10.2019)