Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelbetäubung geregelt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, einer Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (19/10082, 19/10315 Nr. 2) zugestimmt. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, Die Linke lehnte die Verordnung ab, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/10776) vorgelegt.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (19/11176), der neben den Antragstellern nur noch von den Grünen unterstützt wurde.
Betäubung mit Isofluran bei der Kastration
Um den Tierarztvorbehalt für die Verwendung von Isofluran für die Narkose bei der Ferkelkastration aufzuheben und durch Landwirte oder sachkundige Personen zu ermöglichen, hatte die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vorgelegt.
Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe nur möglich, sofern sie vom Landwirt selbst oder von anderen sachkundigen Personen angewendet werden kann, heißt es darin. Auch praktisch stünden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend zu gewährleisten.
Entschließungsantrag der Linken abgelehnt
Die Linke wollte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (19/11176) auffordern, eine Informationsoffensive zu starten, um in der Schweinehaltung, beim Schweinehandel und bei der Schweinevermarktung sowie bei Schlachtbetrieben, Verarbeitern, im Lebensmitteleinzelhandel und bei Verbrauchern auf einen Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration spätestens zum 1. Januar 2021 hinzuwirken.
Zudem sollte die Regierung jeweils zum Jahresende einen Fortschrittsbericht mit entsprechenden Nachweisen vorlegen. (eis/sas/vom/27.06.2019)