Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, über drei Vorlagen, die sich mit der libenesischen Organisation „Hisbollah“ auseinandersetzen, abgestimmt. Angenommen wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP mit dem Titel „Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah“ (19/16046) bei Enthaltung der drei übrigen Fraktionen des Hauses.
Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Betätigungsverbot gegen Hisbollah entschlossen durchsetzen und ihre Netzwerke in Deutschland zerschlagen, Israel beistehen, Zivilgesellschaft in Libanon unterstützen“ (19/16050) wurde hingegen abgelehnt. Neben den Grünen stimmten einige Abgeordnete aus der Fraktion Die Linke für die Vorlage, die überwiegende Mehrheit der Linken enthielt sich jedoch. Bei den Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD sowie bei einzelnen Abgeordneten der Linken stieß der Antrag auf Ablehnung. Mit 569 gegen 77 Stimmen bei drei Enthaltungen lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verbot der Hisbollah“ (19/10624) ab. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte für diese Abstimmung eine Beschlussempfehlung (19/16145) vorgelegt.
Angenommener Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP
Die Koalitionsfraktionen und die FDP fordern die Bundesregierung ihrem angenommenen Antrag (19/16046) auf, die Aktivitäten der Anhänger der mit terroristischen Mitteln kämpfenden Hisbollah genau zu beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen. Dazu gehöre auch, Geldwäsche zu bekämpfen und eine Terrorfinanzierung aus Deutschland heraus zu unterbinden. Gegen die Hisbollah solle ein Betätigungsverbot erlassen werden, um jegliche Aktivität dieser Organisation, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, in Deutschland nicht zu tolerieren.
Die bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm soll die Regierung aufgeben. Auch soll sie weiterhin für das Existenzrecht des jüdischen und demokratischen Staates Israels und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik eintreten. Gemeinsam mit internationalen Partnern seien Maßnahmen zu ergreifen, die den Einfluss der Hisbollah in der Region und insbesondere in Syrien zurückdrängen.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion stellte in ihrem Antrag (19/10624) fest, dass die Hisbollah eine schiitisch-islamistische Organisation aus dem Libanon sei, die das Existenzrecht des Staates Israel leugne und einen bewaffneten und terroristischen Kampf gegen Israel führe. Die libanesische Partei und Miliz stelle zudem mit ihren Bestrebungen eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland dar.
Deshalb sollte die Bundesregierung aufgefordert werden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der Hisbollah als Gesamtvereinigung gegeben sind, ein solches Verbot gegebenenfalls erlassen und sofort umgesetzt werden kann. Hilfsweise sollten alle vereinsrechtlichen Möglichkeiten der Hisbollah wie der Wegfall der Gemeinnützigkeit in Absprache mit den Bundesländern überprüft und, wo geboten, eingeschränkt werden. Der Bundestag sollte zeitnah über das Ergebnis dieser Prüfung und die erlassenen Maßnahmen unterrichtet werden.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16050) auf, ein Gesamtkonzept einschließlich Betätigungsverboten vorzulegen, um das Werben um Mitglieder oder Unterstützer der Hisbollah in Deutschland zu unterbinden und um das Rekrutierungs- und Finanzierungsnetzwerk zu zerschlagen. Auch sollte die Beobachtung der Aktivitäten der Hisbollah und der ihr nahe stehenden Organisationen in Deutschland im Sinne der erteilten allgemeinen Strafverfolgungsermächtigung an den Generalbundesanwalt entschlossen verstärkt werden.
Die Ziele, die Rhetorik, die Aufrüstung und die Gewalttaten der Hisbollah seien scharf zu verurteilen. Darüber hinaus sollte die Regierung aufgefordert werden, sich stets für eine enge und vertrauensvolle Freundschaft mit Israel einzusetzen, wozu auch die besondere Verantwortung für die Sicherheit Israels gehöre. Zudem sollte sich die Regierung mit den friedlichen Demonstranten in Libanon und ihrem gewaltfreien Kampf für Würde und Souveränität jenseits konfessionell zementierter gesellschaftlicher Grenzen solidarisieren.
Bericht des Innenausschusses abgesetzt
Den ursprünglichen Tagesordnungspunkt, nämlich einen Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages zum AfD-Antrag „Verbot der Hisbollah“ (19/10624) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Nach dieser Regelung kann eine Fraktion zehn Wochen nach der Überweisung einer Vorlage in die Ausschüsse verlangen, dass der Ausschuss dem Bundestag Bericht über den Stand der Beratungen erstattet und dass dieser Bericht im Plenum debattiert wird. Eine solche Debatte über den Stand der Beratungen ihres Antrags hatte die AfD ursprünglich verlangt. (sto/vom/19.12.2019)