Recht

Fraktionen würdigen das Grundgesetz

Die Fraktionen des Bundestages haben das vor 70 Jahren verkündete Grundgesetz als wegweisende Rechtsgrundlage für die Entwicklung einer stabilen Demokratie gewürdigt. In einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 16. Mai 2019, erinnerten die Fraktionsvorsitzenden als Hauptredner daran, dass mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, also wenige Jahre nach Kriegsende, die Hoffnung verbunden war, die menschenverachtende Gewaltherrschaft der Nazis und einen Weltkrieg nie wieder zuzulassen. Diese Hoffnung habe sich ebenso erfüllt wie die nach Wohlstand und sozialer Sicherheit. Die Redner machten zugleich auch deutlich, dass die Verfassung lebendig sei und weiterentwickelt werden müsse, um neuen Herausforderungen zu begegnen.

CDU/CSU: Verfassung zeichnete Weg zur Einheit vor

Ein Mann in einem dunklen Anzug steht hinter dem Rednerpult im Plenarsaal des Bundestages

Unionsfraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) hat die Debatte eröffnet. (© DBT/Melde)

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte, nach dem moralischen Offenbarungseid und dem Zivilisationsbruch der Shoa durch die Nazis sei damals nichts mehr selbstverständlich gewesen, auch der Respekt vor dem Leben nicht. Nie wieder dürften die universellen Rechte infrage gestellt werden. Die Kernerfahrung aus dem Nazi-Terror sei, dass die Grundrechte auch Abwehrrechte gegenüber einem Staat seien, der perfekte Menschen schaffen wolle. Die Würde des Menschen, Freiheit und eine offene Gesellschaft seien zudem die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg.

Das Grundgesetz habe auch den Weg zur Einheit des Landes vorgezeichnet, die erkämpft worden sei durch den Mut der DDR-Bürger. Heute präsentiere sich Deutschland wiedervereint, respektiert und wirtschaftlich erfolgreich. In der Bevölkerung werde das Grundgesetz geschätzt, seine klare Sprache mache es zeitlos. Brinkhaus zeigte sich gleichwohl offen für Veränderungen, wenngleich „die DNA“, die das Grundgesetz erfolgreich gemacht habe, erhalten bleiben müsse. Denkbar wären Änderungen am föderalen System von Bund und Ländern. Er warb für eine offene Debatte und ein engagiertes Vorgehen. Die verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber der Demokratie und Skepsis gegenüber Parteien sehe er mit Sorge: „Heute leben wir in einer Zeit, in der Vieles nicht mehr gewiss ist.“ Es gelte, mit Zuversicht nach vorne zu schauen.

AfD: Grundgesetz als Erfolg deutscher Geschichte  

AfD-Fraktionschef Dr. Alexander Gauland wertete das Grundgesetz als einen der größten Erfolge der deutschen Geschichte. Es habe den freiheitlichsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Staat der deutschen Geschichte bewahrt. Die Verfasser hätten aus den Fehlern von Weimar gelernt. Dennoch sei nicht alles gut. Verfassungen müssten gelebt und von der Gesellschaft immer aufs Neue verteidigt werden. Verfassungsfeinde gebe es von links wie rechts und aus dem islamischen Bereich. Die eigentliche Gefahr gehe jedoch von Mehrheiten aus, die im Meinungskampf gegenüber Minderheiten ihren Vorteil anstrebten.

Die Ko-Vorsitzende Dr. Alice Weidel (AfD) warnte vor einer Erosion der Wohlstandsgesellschaft. „Wir stehen auf brüchigem Boden.“ Arbeitsplätze gingen erdrutschartig verloren, Deutschland entwickle sich von einem Hochleistungsindustriestandort zum Niedriglohnland. Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz werde zur leeren Hülle. Sie monierte zudem aus ihrer Sicht fatale Weichenstellungen der Bundesregierung und nannte die Euro-Rettungspolitik, die Energiewende und die „ungelöste Migrationskrise“, die für einen fortgesetzten Verfassungsbruch stehe.

SPD will Kinderrechte im Grundgesetz stärken

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles sagte, sie habe sich früh beeindrucken lassen „von der Schönheit und Klarheit der Sprache des Grundgesetzes“. Die Verfassung habe auch nach 70 Jahren ihre Kraft und Wirkung nicht eingebüßt. Es gebe jedoch im Grundgesetz „noch Platz für einen klaren Satz zum Thema Kinderrechte“. Die Zeiten änderten sich, aber der „zivilisatorische Kompass“ der Verfassung bleibe. Dies könne helfen, etwa im Umgang mit Künstlicher Intelligenz, die das Zusammenleben infrage stelle.

Nahles erinnerte auch an den 1949 von Frauen schwer erkämpften Satz im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Es habe noch Jahrzehnte gedauert bis zu einer Handlungsverpflichtung. Die Buchstaben des Gesetzes allein reichten nicht. Nötig sei eine wirkliche Gleichstellung von Mann und Frau. Mit Blick auf die Wiedervereinigung 1990 sagte Nahles, die Ostdeutschen hätten dabei auch dem Grundgesetz einen „Vertrauensvorschuss“ gewährt. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West seien aber bis heute nicht erreicht.

FDP will Artikel 15 streichen

Christian Lindner (FDP) wertete das Grundgesetz als „kompromisslose Antwort auf jede Form des Kollektivismus“. Dies sei eine „großartige Verfassung“, die dazu beigetragen habe, „dass wir unser Land als beglückte Demokratie bezeichnen können“.

Lindner sprach mit Blick auf die zahlreichen Änderungen von einer „atmenden Verfassung“. Das Grundgesetz müsse immer wieder auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Er sprach sich dafür aus, Artikel 15, der die „Vergesellschaftung“ von Eigentum zum Inhalt hat, zu streichen. Egal wie edel das Ziel sei, die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Mittel stehe nicht zur Disposition.

Linke: Grundgesetz verpflichtet zur sozialen Politik

Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) widersprach den Forderungen nach einem solchen Eingriff in die Verfassung vehement. Die Frage der Vergesellschaftung komme immer dann auf, wenn andere Kontrollmechanismen versagten. Das Gemeinwohl stehe im Zweifel über Kapitalinteressen. Das Grundgesetz verpflichte zu einer sozialen Politik und solidarischen Gesellschaft.

Er warnte, die Gesellschaft sei sozial gespalten wie noch nie. Damit sei auch die Menschenwürde infrage gestellt. Die neoliberale Umgestaltung der Gesellschaft berge das Potenzial, die soziale Demokratie zu zerstören. Zudem erlebe der Faschismus gerade einen „Wiedergänger“.

Grüne loben Verankerung innerhalb Europas

Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/ Die Grünen) hob die Verankerung Deutschland innerhalb Europas hervor. Deutschland sei „nicht über alles“, sondern Teil eines geeinten Europas, und das Grundgesetz sei „der Kompass unseres Handelns“. Es gehe um „Zugehörigkeit in Verschiedenheit“ und nicht darum, sich gegeneinander auszuspielen.

Im Rückblick auf die Wendezeit räumte sie ein, es wäre wohl gut gewesen, noch einmal über die Verfassung zu reden, über das Recht auf Arbeit oder Wohnraum. Damals sei aber anderes wichtiger erschienen. Heute sage sie jedoch überzeugt: „Die Verfassung ist der Herzschlag unserer Demokratie.“ Allerdings sei das Grundgesetz nicht starr, sondern verändere sich ständig. So gehörten Kinderrechte und Klimaschutz mit in die Verfassung.

Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt würdigte das Grundgesetz als „Segen der deutschen Geschichte“. Die Verfassung sei mehr als die Summe ihrer Artikel, sie habe die Menschen mehrfach für sich eingenommen. So habe die Verfassung nach der Nazi-Diktatur der Bundesrepublik einen ethisch-moralischen Neuanfang ermöglicht. Später in der Wendezeit sei der Ruf der Menschen in der DDR nach Veränderung auch ein Ruf nach dem Grundgesetz gewesen.

Demokratie und Freiheit seien stärker als die Diktatur. Er fügte hinzu, das Grundgesetz bilde eine Klammer von Freiheit und Recht und garantiere auch Meinungsfreiheit. Andere Meinungen seien zugelassen, es müsse mit Argumenten überzeugt werden und nicht mit Lautstärke. Die Grenze verlaufe dort, wo die Meinungsfreiheit missbraucht werde, um den Parlamentarismus zu untergraben. (pk/16.05.2019)

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