Anträge der FDP und der Linken zur Urheberrechtsrichtlinie der EU
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. April 2019, erstmals über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Uploadfilter verhindern – keine Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie im Rat der EU“ (19/8966) sowie über einen von der FDP vorgelegten Antrag mit dem Titel „Urheberrecht neu denken – ohne Upload-Filter“ (19/8959) beraten. Im Anschluss wurden die Vorlagen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der FDP
Der Antrag der FDP bezieht sich auf den EU-Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Ratsdokumente 12254 / 16 und 6382 / 19), zu dem der Bundestag eine Stellungnahme beschließen soll. Die FDP will die Bundesregierung auffordern, im Rat der Europäischen Union diesen Richtlinienvorschlag abzulehnen.
Dafür solle sich die Regierung auf EU-Ebene mit Nachdruck für eine Reform des Urheberrechts einsetzen, die die Interessen von Kreativen und Nutzern sowie Rechteinhabern, Verwertern und Plattformen auch unter den veränderten Rahmenbedingungen des Internets zu einem fairen Ausgleich führt, ohne dabei die Informations- und Meinungsfreiheit und die Freiheit des Internets, beispielsweise durch Upload-Filter, unangemessen einzuschränken.
Antrag der Linken
Auch Die Linke fordert die Bundesregierung auf, bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union gegen die Annahme der Urheberrechtsrichtlinie zu stimmen. Sie verweist darauf, dass sich mit Ausnahme der Union alle im Bundestag vertretenen Parteien gegen die Urheberrechtsrichtlinie ausgesprochen hätten, ebenso wie die breite Mehrheit der deutschen Mitglieder des Europaparlaments.
Die Auffassung wie die der Bundesregierung, eine Umsetzung der Richtlinie ohne Uploadfilter sei möglich, hält die Fraktion für rechtlich fragwürdig. Ein Antrag, die Urheberrechtsrichtlinie für Änderungen zu öffnen, habe im Europaparlament eine Mehrheit gehabt und sei nur durch inzwischen berichtigte, versehentlich falsch abgegebene Stimmen abgelehnt worden. Die Abstimmung im Rat sei die einzige Gelegenheit, diesen „Irrtum“ zu beheben, heißt es in dem Antrag. (vom/04.04.2019)