Vorschläge von AfD und FDP zur Grundsteuer in der Kritik
Die Koalitionsfraktionen sind überzeugt, dass die Reform der Grundsteuer gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum Jahresende umgesetzt werden wird. Von Seiten der Opposition wird dies bezweifelt. Besonders drastisch fiel in einer Debatte des Bundestages am Donnerstag, 21. März 2019, die Kritik der AfD-Fraktion aus: „Seit über 25 Jahren wird über eine Reform der Grundsteuer diskutiert“, sagte Kay Gottschalk und warf der Regierung „Reformunfähigkeit“ vor. Anträge der AfD (19/8556) und der FDP (19/8544) überwies der Bundestag im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss.
AfD will die Grundsteuer abschaffen
Gottschalk kritisierte die Reformpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als zu kompliziert und sah schon wieder „den Fuß in der Tür der Bundesverfassungsgerichts“. Die Vorstellungen seien auch nicht gerecht, da Mieter und Eigentümer mehr Steuern zahlen müssen, wenn der Wert der Wohnungen steigt. Für die Wertsteigerungen könnten sie nichts.
Zudem müssten alle sieben Jahre 35 Millionen Wertfeststellungen durch die Finanzämter erfolgen. Das sei zu bürokratisch. „Aus all den Gründen kommt für uns nur die Abschaffung dieser Grundsteuer infrage“, sagte Gottschalk, der den Kommunen als Ersatz ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer anbot.
CDU/CSU: Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung
Eine Abschaffung der Grundsteuer interpretierte Andreas Jung (CDU/CSU) als einen „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“. Außerdem würde der Verzicht auf die Steuer den Bundeshaushalt mit 14 Milliarden Euro belasten.
„Das ist teurer Populismus“ warf Jung der AfD vor. Er sicherte zu, die Reform werde aufkommensneutral erfolgen, keine Vermögensteuer durch die Hintertür werden und versprach: „Wir werden dafür sorgen, dass wir eine Reform machen, die Wohnen nicht verteuert.“
SPD: Unverzichtbare Einnahmequelle der Gemeinden
Dass die Reform pünktlich umgesetzt wird, sicherte Bernhard Daldrup (SPD) zu: „Wir sind auf der Zielgeraden und können es schaffen, ein neues Grundsteuerrecht bis zum 31. Dezember 2019 zu verabschieden.“ Angewendet werden könne das Gesetz dann ab 2025. Die Grundsteuer sei eine unverzichtbare Einnahmequelle der Gemeinden, die aber gleichzeitig eine hohe Akzeptanz bei den Steuerzahlern habe, weil sie mit bundesdurchschnittlich 19 Cent auf den Quadratmeter eine vertretbare Belastung darstelle.
„Die Grundsteuer finanziert die kommunale Infrastruktur: Schwimmbäder, Spielplätze, Parks und ähnliche Dinge. Und diese Steuer will die AfD abschaffen“, sagte Daldrup. Zahlen müsse dann die arbeitende Bevölkerung über die Einkommensteuer.
Linke fordert eine „Grundsteuer C“
Auch Jörg Cezanne (Die Linke) forderte einen Erhalt der Grundsteuer. Außerdem forderte er eine Entlastung der schwächsten Marktteilnehmer. Daher sollte die Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter durch die Nebenkostenabrechnug abgeschafft werden.
Zudem forderte Cezanne eine „Grundsteuer C“ mit Hebesatzrecht für die Kommunen für baureife Grundstücke, die aus Spekulationsgründen nicht bebaut werden.
Grüne vermissen Regierungsentwurf
Er vermisse den Gesetzentwurf der Bundesregierung, beklagte Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen).
„Jetzt bleiben nur noch neun Monate Zeit, um eine Reform auf den Weg zu bringen. Sonst ist Grundsteuer passé.“ Den Optimismus der SPD teile er nicht, zumal die CSU auf Blockade setze.
FDP spricht von „Grundsteuer-Chaos“
Markus Herbrand (FDP) sprach von einem „Grundsteuer-Chaos“. Das Steuerrecht sei ohnehin nur noch ein dauerhafter Reparaturbetrieb. Reformen würden verpasst, reagiert werde nur noch auf Veranlassung des Verfassungsgerichts, sagte Herbrand.
Er warnte ebenso vor „sozialpolitischen Umverteilungsphantasien“ bei der Grundsteuer wie vor dem „bürokratischen Wahnsinn“ angesichts von 36 Millionen auszufüllenden Steuererklärungen und 36 Millionen festzusetzenden und zu verschickenden Einheitswertbescheiden. Man müsse die Reform so einfach wie möglich machen.
Antrag der AfD
Die AfD verlangt in ihrem Antrag, die Grundsteuer abzuschaffen und den Kommunen den Einnahmeausfall aus der Grundsteuer zu ersetzen. Die Grundsteuer werde sowohl von Wohneigentümern, Mietern und dem Gewerbe für die Betriebsgrundstücke bezahlt. Über den Wegfall der Steuer könnten alle Bürger und Unternehmen entlastet werden, was auch der Mietpreisexplosion in den Großstädten entgegenwirken würde, schreibt die AfD.
Die Steuermindereinnahme von rund 14 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden könnten mit einem erhöhten Anteil aus der Lohn- und Einkommensteuer ersetzt werden, heißt es weiter. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung will die AfD den Gemeinden ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen einräumen. Die Bürger würden so nach dem Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, bürokratische Belastungen bei der Grundsteuerreform zu minimieren, die Reform aufkommensneutral vorzunehmen, ein rein flächenbasiertes Modell einzuführen, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung mit einfließen. Modelle, die sich auf Baukosten beziehen oder mit komplizierten Bewertungsfragen verbunden sind, sollten nicht angewendet werden, so die FDP.
Bei der Reform sei auch darauf zu achten, dass unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen oder Gewerbe in die Bewertung einfließen können. In der Betriebskostenverordnung solle die Behandlung der Grundsteuer nicht geändert werden, die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf die Mieter solle also beibehalten werden. (hle/sas/vom/21.03.2019)