AfD und Grüne wollen Verbraucher vor unseriösem Inkasso schützen
Einen von der AfD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf zum „Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen“ (19/8276) hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, nach erster Lesung zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Unseriöses und überteuertes Inkasso eindämmen“ (19/6009) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD will das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend ändern, dass Gläubiger, die Unternehmer sind, gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind, im Rahmen von vertraglichen oder vertragsähnlichen Schuldverhältnissen keinen Anspruch auf Ersatz des nicht mit einem Schuldtitel versehenen Schadens haben, der daraus resultiert, dass ein Inkassodienstleister beauftragt wurde und tätig geworden ist. Ein schuldrechtlicher Anspruch auf Ersatz der Kosten, die aus der Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen, solle in diesen Fällen gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind, ausgeschlossen werden, wenn der Verbraucher die Zahlung von bis zu 100 Euro einschließlich Mehrwertsteuer schuldet. Bei mehreren Entgeltforderungen solle diese Grenze bei 160 Euro liegen.
Die AfD will damit verhindern, dass es dem Schuldner als Verbraucher zum Nachteil wird, wenn ein Gläubiger als Unternehmer seine ihm eigene Verantwortung, die Forderung einzuziehen, delegiert und dadurch Kosten auslöst, die unangemessen sind. Die AfD will die Verpflichtung des Verbrauchers zum Ersatz von Inkassokosten gegenüber einem Unternehmen ausschließen, wenn der Erstattungsanspruch des Unternehmens auf einem Verzug des Schuldners beruht und das Unternehmen den Verbraucher vor Tätigwerden des Inkassodienstleisters nicht ein weiteres Mal zur Zahlung gemahnt hat.
Antrag der Grünen
Auch die Grünen fordern, gegen unseriöse und überteuerte Inkassomethoden vorzugehen. Nach Angaben der Abgeordneten hat das 2013 wirksam gewordene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken seine Ziele verfehlt, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Seit Umsetzung des Gesetzes seien nach einer Untersuchung die Kosten, mit der Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, deutlich gestiegen. Die Fraktion fordert daher unter anderem, dass die Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden, die Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt klarer beschränkt sowie die Aufsicht über Inkassounternehmen gebündelt und gestärkt wird.
In der Begründung heißt es, die bisher unzureichenden Regelungen zu erstattungsfähigen Inkassokosten hätten zur Folge, dass selbst bei geringen Forderungen von beispielsweise 35 Euro oft das Maximum von zusammengefasst über 70 Euro an Inkassokosten bereits für das erste Anschreiben veranschlagt werde. Dies entspreche dem 1,3-fachen Satz plus Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welcher für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts verlangt werden könne. Die Fraktion fordert, den Erstattungsanspruch für ein erstes Inkassoschreiben auf die Höhe einer 0,3er Gebühr zu begrenzen, da es sich um ein Schreiben einfacher Ar„ handele. Begrenzt werden sollen nach Ansicht der Fraktion auch die Gebühren für Inkassodienstleister. (hau/14.03.2019)