Streit um höhere Leistungen für Asylbewerber
Eine geplante Anhebung der Leistungen für Asylbewerber hat im Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, zu einer neuerlichen Kontroverse über die Migrationspolitik geführt. In einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Migrationsanreize vermeiden – Keine Taschengelderhöhung für ausreisepflichtige Asylbewerber“ sagte der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio, nach dem Willen der SPD solle das „Taschengeld“ für Asylbewerber, das zusätzlich zum Existenzminimum gezahlt werde, auf 150 Euro erhöht werden. Dies sei ein falsches Signal, mit dem nur scheinbar einem Gesetz entsprochen werde. „Sie lotsen doch damit die Menschen vorsätzlich hierher, aus Nachbarländern in Europa, aus Afrika“, kritisierte Curio. Schon heute zahle Deutschland mit die höchsten Sozialleistungen in Europa.
CDU/CSU: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Der CDU-Parlamentarier Peter Weiß verwies darauf, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu zwinge, wie die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu gestalten sind. Danach dürfe der Gesetzgeber „bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren“.
Bei der Einbringung der notwendigen Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes ins Parlament werde man aber gleichzeitig für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber vorsehen, dass sie keinen Anspruch auf volle Leistungen haben. Diese schon geltende Rechtslage wolle man insbesondere in Fällen verschärfen, in denen ausreisepflichtige Asylbewerber ihre Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
FDP: Asylverfahren beschleunigen
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle betonte, es sei „völlig klar“, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der „notwendige persönliche Bedarf“ von Asylbewerbern angepasst werden müsse. Dabei gehe es um Menschen, bei denen noch nicht klar sei, ob sie ein Bleiberecht haben.
Wichtigstes Ziel müsse also sein, dass der Status des Asylbewerbers sich auf eine möglichst kleine Gruppe erstreckt und möglichst kurz andauert. Notwendig sei daher, die Asylverfahren zu beschleunigen. Dafür sei auch wichtig, Georgien sowie die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
SPD: Kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch
Die SPD-Parlamentarierin Susann Rüthrich hob hervor, dass der „notwendige persönliche Bedarf“ kein Almosen sei, sondern ein Rechtsanspruch. Diese jetzt maximal 135 Euro sollten Zeitungsberichten zufolge sollten nun nach drei Jahren ohne Anpassung an die steigenden Kosten auf 150 Euro angehoben werden. Dabei wäre eigentlich eine jährliche Erhöhung nötig.
Auch habe den Bundestag noch nicht einmal ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht. Ohnehin könne man nicht ernsthaft glauben, dass 15 Euro mehr die Menschen in den Herkunftsländern dazu bewegen würden, ihr Leben „auf der Flucht zu riskieren“ und alles hinter sich zu lassen.
Linke: Späte Erhöhung ein Skandal
Für Die Linke sagte ihre Abgeordnete Ulla Jelpke, Menschen „fliehen nicht, weil sie sich ein Taschengeld erhoffen, sondern weil sie Schutz suchen vor Krieg, vor Verfolgung und vor Armut“. Der eigentliche Skandal sei, dass „dieses niedrige 135-Euro-Taschengeld“ nach drei Jahren jetzt erst auf 150 Euro erhöht werde. Dabei wäre es seit 2016 notwendig gewesen, die Leistungen der Asylsuchenden jährlich an die Inflation anzupassen.
Ohnedies mache das Asylbewerberleistungsgesetz „Geflüchtete sozialpolitisch eh schon zu Menschen dritter Klasse“, dränge sie unter das Existenzminimum, schließe sie von einer umfassenden medizinischen Versorgung aus und entmündige sie durch das Sachleistungsprinzip.
Grüne: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
Wie Jelpke forderte die Grünen-Parlamentarierin Filiz Polat die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. In der Debatte gehe es „mitnichten um ein Taschengeld“, sondern „um ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“. Dabei sei die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistung regelmäßig anzupassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wolle indes „nicht nur an einem diskriminierenden Sondergesetz festhalten“, sondern schiebe „die nächste Neuberechnung auf 2020“. Für die Betroffenen bedeute dies einen „nicht hinnehmbaren Einschnitt in ihre verfassungsrechtlich garantierte Würde“, kritisierte Polat. (sto/14.03.2019)