Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Januar 2019, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Digitalfunk BOS für die Bundeswehr: Federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten wird der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (19/6547), also des Gesetzes über Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS). Nach der bisherigen Gesetzeslage steht der Digitalfunk BOS den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Bundes sowie den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder zur Verfügung. Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Berechtigung der Bundeswehr, den Digitalfunk BOS zu nutzen, regeln. Die Bundeswehr soll eigenständig neben den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genannt werden, um klarzustellen, dass sie grundsätzlich nicht zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zählt. Die Entscheidung über die Nutzung des Digitalfunks BOS habe keine Auswirkungen auf die grundgesetzlichen Aufgaben und Befugnisse der Streitkräfte, sondern regele die Nutzung einer gemeinsamen Kommunikationsinfrastruktur zur Erzielung von Synergieeffekten, heißt es im Entwurf. Teile der Bundeswehr wie Bundeswehr-Feuerwehr, Feldjäger und Bundeswehr-Krankenhäuser) nähmen bereits jetzt am Digitalfunks BOS teil. Derzeit hat die Bundeswehr eine Berechtigung zur Teilnahme mit etwa 8.500 Teilnehmern. Künftig solle diese Anzahl auf bis zu 40.000 erhöht werden. Die Bundeswehr möchte den Digitalfunk BOS künftig zusätzlich sowohl für die interne Kommunikation zwischen und in ihren einzelnen Organisationselementen als auch im Bedarfsfall der Amts- und Katastrophenhilfe oder im Verteidigungsfall für die Koordination mit anderen relevanten Teilnehmerkreisen der BOS nutzen. Sie würde dadurch die Investitionskosten für den Aufbau einer eigenen Funkinfrastruktur einsparen, schreibt die Regierung.
Technische Vorschriften für Radfahrzeuge: Im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung federführend beraten, der sich auf die „Revision 3“ des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden, bezieht (19/6548). Es handelt sich bei dem Übereinkommen um einen völkerrechtlichen Vertrag, der erstmals 1965 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Er legt einheitliche technische Vorschriften für die Genehmigung von Radfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen, Teilen von Radfahrzeugen fest. Die Vertragsstaaten erkennen die erteilten Genehmigungen gegenseitig an mit dem Ziel, den Handel zu liberalisieren und ein vergleichbares Niveau an Fahrzeugsicherheit zu schaffen. Die am 14. September 2017 in Kraft getretene Revision 3 des Übereinkommens von 1958 bezweckt vor allem, die Position des Übereinkommens als bedeutendstes internationales Instrument zur Harmonisierung technischer Bestimmungen zu stärken, innovative Technologien zu fördern, die Flexibilität für die Hersteller zu erhöhen und ausländische Märkte zu erschließen. Eingeführt wurde eine internationale Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung mit einer damit verbundenen Straffung des Genehmigungsverfahrens. Zudem weist das Übereinkommen neben der Sicherheit, dem Umweltschutz und der Energieeffizienz auch die Diebstahlsicherheit als offiziellen Beweggrund aus. . Mit dem Gesetzentwurf soll die „Revision 3“ des Übereinkommens in deutsches Recht umgesetzt werden.
Insolvenzsicherung für Flugreisende: Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) federführend beraten werden, der darauf abzielt, Fluggastrechte besser durchzusetzen und Verbraucher bei Insolvenzen zu schützen. Die Fraktion will eine Insolvenzsicherung für Flugreisende auf nationaler Ebene erreichen. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Insolvenzsicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen erweitert, die in Deutschland einen Flug antreten oder beenden. Die Insolvenzabsicherung müsse auch die Begleichung von Entschädigungsansprüchen, die sich aus der europäischen Fluggastrechteverordnung ergeben, absichern, heißt es weiter. Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung im Rahmen der Evaluation der europäischen Pauschalreiserichtlinie auf EU-Ebene für eine europäische Regelung der Insolvenzsicherung für Flugreisende einsetzen, nach der die Insolvenzversicherungspflicht für Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgedehnt wird. Wie die Abgeordneten schreiben, sind Kunden einer Pauschalreise im Falle der Insolvenz einer Fluggesellschaft abgesichert, während ein vergleichbarer Schutz für Individualreisen fehle. Verbraucher, die ihre Tickets direkt bei einer Airline erworben haben, blieben bei einer Insolvenz nicht nur auf den Kosten der Tickets, sondern häufig auch auf Folgekosten für nicht genutzte Hotels und Rückflügen sitzen. Diese Ungleichbehandlung gelte es abzustellen.
Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften“ (19/7035) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten wird. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherstellen müssen, dass dem Fluggast der gezahlte Reisepreis und notwendige Kosten erstattet werden, wenn ihm im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Kosten entstehen. Voraussetzung solle sein, dass es sich um gewerbliche Beförderung von Fluggästen mit einem Ziel- oder Abflughafen in Deutschland handelt und der Flug nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist.
Freihandelsabkommen mit Vietnam: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/7060) eingebracht, das Freihandelsabkommen mit Vietnam fair nachzuverhandeln und Investitionsschutzabkommen abzulehnen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Dabei geht es um eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Vorschlag für einen EU-Beschluss über die Unterzeichnung des Investitionsschutzabkommens (Ratsdokument 133214 / 18) und des Freihandelsabkommens (Ratsdokument 13312 / 18) der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Vietnam. Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, die Unterzeichnung des Investitionsschutzabkommens abzulehnen und darauf hinzuwirken, dass ein multilateraler Gerichtshof geschaffen wird. Zugleich solle sie das Freihandelsabkommen mit Vietnam so lange ablehnen, bis unter anderem sichergestellt ist, dass es kein separates Investitionsschutzabkommen der EU mit Vietnam gibt, das Investor-Staat-Schiedsgerichte enthält.
Wildtierhaltung im Zirkus: Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (19/7057) eingebracht, der darauf abzielt, die Wildtierhaltung im Zirkus endlich zu beenden. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Grünen unter anderem anerkennen, dass vor allem wildlebende Tierarten wie Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner, Großkatzen und Flusspferde in Zirkusbetrieben erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden erfahren. Die Zurschaustellung solcher Wildtiere an wechselnden Orten solle daher verboten werden. Für die Überführung der bereits vorhandenen Tiere in dauerhafte Quartiere wie Zoos und Tierparke solle eine 18-monatige Übergangsfrist festgelegt werden, heißt es in dem Antrag.
(vom/17.01.2019)