Vorschläge der FDP, AfD und der Linken zur IT-Sicherheit erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 15. Februar 2019, über Sicherheit in der Informationstechnik (IT) am Freitag, 15. Februar 2019, debattiert. Konkret ging es um Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierung ernst nehmen – IT-Sicherheit stärken“ (19/7698), der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit statt Backdoors“ (19/7705) und der AfD-Fraktion mit dem Titel „Schutz der Kritischen 5G-Infrastruktur vor staatsnahen Netzwerkausrüstern“ (19/7723).
Alle drei Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die Linke und die AfD hatten für ihre Anträge die Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht, wurden von der Mehrheit der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen überstimmt.
Antrag der FDP
Die FDP fordert eine Reihe von Maßnahmen, um die IT-Sicherheit zu verbessern. Aktuelle Vorfälle wie die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern dürften nicht missbraucht werden, um staatliche Ermittlungsbefugnisse auszuweiten. Auch müsse sich die Bundesregierung der Organisation der IT-Sicherheit widmen. Zu viele Bundesministerien und Bundesämter seien gleichzeitig zuständig.
Zudem verlangen die Abgeordneten, eine Föderalismus-Kommission III einzusetzen, die sich auch mit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der IT-Sicherheit beschäftigt. Die FDP fordert ferner, die Nutzung von Verschlüsselung voranzubringen. Die Bundesregierung müsse sich zu einer defensiven Cybersicherheitsstrategie bekennen. Datenschutzrechtliche Straftatbestände sollten in das Kernstrafrecht überführt werden.
Antrag der Linken
Die Linke fordert unter anderem, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in eine eigenständige Behörde umzuwandeln, die aus der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums entlassen wird und deren Kernaufgabe die Erhöhung der digitalen Sicherheit für alle ist. Die Fraktion will zudem eine generelle Meldepflicht für Sicherheitslücken einführen. Anzustreben sei ferner eine europäische Cyber-Design-Verordnung, mit der verbindliche Vorgaben zur Produkthaftung, Produktsicherheit und Produktlebensdauer für mit dem Internet verbundene IT-Systeme etabliert werden.
Den Einsatz von Staatstrojanern will die Fraktion unterbinden, den Export von Überwachungssoftware verbieten und die deutsche Cyber-Sicherheitsstrategie zivil, unter Ausschluss von Militär und Geheimdiensten, ausrichten.
Antrag der AfD
Die AfD verlangt von der Bundesregierung, dass das 5G-Netz als kritische Infrastruktur eingestuft wird. Dafür solle der Regelschwellenwert für kritische Infrastrukturen von 500.000 versorgten Personen erneut geprüft und gegebenenfalls nach unten korrigiert werden. Die Sicherheitsanforderungen des Telekommunikationsgesetzes sollten an aktualisierte Gefährdungsanalysen angepasst werden.
Darüber hinaus will die AfD eine Beweislastumkehr einführen, nach der Netzwerkausrüster ihre staatliche Unabhängigkeit erklären und plausibel machen müssen, um zu Ausschreibungen zugelassen zu werden. Zugelassen werden sollen nur Unternehmen mit Hauptsitz in demokratischen Ländern Europas, die der Kontrolle durch europäische Institutionen unterstehen und damit eine Gefährdung der nationalen Sicherheit minimieren. Möglichkeiten der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollten ausgebaut werden, so die AfD weiter, da sie ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisteten und für die Nutzer transparent und nachvollziehbar seien. (hau/vom/15.02.2019)