Anträge der Linken und Grünen zu Geschäftsgeheimnissen beraten
Bündnis 90/Die Grünen fordern von der Bundesregierung, ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (19/4724) grundlegend zu überarbeiten. Über ihren Antrag mit dem Titel „Geschäftsgeheimnisgesetz – Schutz für Arbeitnehmerinnen, Journalisten, Hinweisgeberinnen und Wirtschaft nachbessern“ (19/7453) sowie über einen Antrag der Linken mit dem Titel „Presse, Arbeitnehmervertretung und Whistleblower im Geschäftsgeheimnisgesetz schützen“ (19/7704) hat der Bundestag am Freitag, 15. Februar 2019, erstmals debattiert. Beide Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Medienschutzklausel im Strafgesetzbuch gefordert
Der Antrag der Grünen sieht unter anderem vor, dass der Begriff des Geschäftsgeheimnisses präzisiert, der Hinweisgeber-, Medien- und Arbeitnehmerschutz gestärkt, eine Medienschutzklausel im Strafgesetzbuch geschaffen und der Medienschutz im Strafverfahren verbessert wird.
Außerdem wird gefordert, einen effektiven Geheimnisschutz im Zivilprozess zu ermöglichen. Auch müsse eine freie Softwareentwicklung unter verlässlichen Bedingungen ermöglicht und dürfe nicht als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss gehalten werden.
„Regierungsentwurf verfehlt Umsetzungsziel“
Wirksamer Schutz von Know-how und Betriebsgeheimnissen, so schreiben die Grünen in ihrem Antrag, sei für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft essenziell. Das schließe die Wahrung der individuellen und kollektiven Rechte der Arbeitnehmer, den Schutz der Medienfreiheit und von Hinweisgebern jedoch nicht aus, sondern ein.
Die umzusetzende Richtlinie zeige, wie das möglich sei. Die Umsetzung der Bundesregierung verfehle aber das Umsetzungsziel in wesentlichen Punkten, kritisieren die Abgeordneten. Das habe auch die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 12. Dezember 2018 in aller Deutlichkeit offenbart, heißt es in dem Antrag.
Linke: Journalisten und das Arbeitsrecht ausnehmen
Die Linke fordert, eine Bereichsausnahme vorzusehen, indem der gesetzliche Anwendungsbereich das Tätigkeitsfeld von Journalistinnen und Journalisten ausnimmt, wenn der Schutzbereich der Pressefreiheit eröffnet ist. Ansonsten würde die Arbeit dieser Berufsgruppe in das ständige Visier strafrechtlicher Ermittlungen versetzt.
Auch für den Bereich des Arbeitsrechts sollte das Gesetz nicht angewendet werden. Der Gesetzentwurf beeinträchtige die Belange von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Vor allem die Regelungen zur Verschwiegenheitsverpflichtung gäben der Arbeitgeberseite ein Instrument in die Hand, mit dem diese die Interpretation dessen, was ein Geschäftsgeheimnis ist, ins Uferlose ausweiten könnten. (mwo/hau/vom/15.02.2019)