Linke will Zinssatz für Dispo- und Überziehungskredite begrenzen
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Februar 2019, erstmalig über einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/6525) beraten, mit dem diese eine Grenze für Dispo-Kreditzinsen fordert. Im Anschluss daran wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Fünf Prozent über EZB-Leitzinssatz als Obergrenze
In ihrem Antrag verlangt die Linksfraktion, die Bundesregierung solle den Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite per Gesetzesänderung auf höchstens fünf Prozent über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) begrenzen. Zugleich solle den Kreditinstituten untersagt werden, dass aufgrund der Deckelung andere Gebühren und Entgelte unangemessen erhöht werden. Außerdem plädiert die Fraktion für einen Ausbau der Schuldnerberatung.
Zur Begründung stellt die Linksfraktion fest: „Die Dispo-Abzocke geht weiter.“ Im Durchschnitt rund zehn Prozent Zinsen würden verlangt, bei geduldeten Kontoüberziehungen über den Dispo-Rahmen hinaus würden noch bis zu fünf Prozentpunkte auf den Dispozinssatz aufgeschlagen. Kreditinstitute würden die günstigen Zinsen der EZB, deren Leitzinssatz derzeit bei null Prozent liege, nicht an die Kunden weitergeben, so die Kritik der Abgeordneten.
Die Banken würden sich an ihr profitables Geschäft klammern, „das ihnen Milliardengewinne beschwert und oft der Quersubventionierung anderer Leistungen dient“. Jeder Prozentpunkt mehr bereichere Kreditinstitute um rund 340 Millionen Euro, moniert die Fraktion in ihrem Antrag. (hle/sas/01.02.2019)