AfD: Kindergeld an Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat anpassen
Der Bundestag hat einen von der AfD-Fraktion vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ (19/6984) am Donnerstag, 17. Januar 2019, erstmals debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Die Fraktion will, dass die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst wird. Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge solle dabei die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates sein. Die maßgeblichen Beträge sollen anhand der Ländergruppeneinteilung ermittelt werden, die im Einkommensteuerrecht bereits verschiedentlich zur Berücksichtigung unterschiedlicher ausländischer Lebensverhältnisse angewendet werde.
Nach Darstellung der Fraktion führt die Anpassung des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes zu einem einmaligen maschinellen Umstellungsaufwand bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 5,78 Millionen Euro und zu einer einmaligen maschinellen Umstellung von rund einer Million Euro.(hau/17.01.2019)