Gesundheits- und Sozialexperten sowie die Arbeitgeberverbände fordern eine langfristige Finanzierungsstrategie für die gesetzliche Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante neuerliche Beitragssatzerhöhung um 0,5 Prozentpunkte 2019 sei eine notwendige, aber nur kurzfristig wirkende Reaktion auf die kontinuierlich wachsenden Leistungsausgaben, erklärten Experten anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Montag, 26. November 2018, im Bundestag. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf zur Beitragssatzanpassung (19/5464, 19/6013).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Mit dem Geld sollen die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden.
Die Beitragssatzanhebung wird Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben. In der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze bereits um 0,5 Prozentpunkte angehoben worden.
Mehrausgaben durch mehr Leistungsberechtigte
Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ist die Beitragserhöhung dringend notwendig, um die Mehrausgaben, die sich aus dem erweiterten Kreis der Leistungsberechtigten, ergeben, zu finanzieren. Das zusätzliche Finanzvolumen werde jedoch schon bald vollständig ausgeschöpft sein. Es fehle ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft.
Der Verband sprach sich dafür aus, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau dieser Grenze in der Rentenversicherung anzuheben und weitere Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder komplett von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Perspektivisch sollte die Pflegeversicherung vom heutigen Teilleistungssystem so weiterentwickelt werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht werde.
„Kein Raum für die Finanzierung weiterer Reformen“
Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Sozialverband Deutschland (SoVD). Die Beitragserhöhung allein werde kaum zur Stabilisierung der Beiträge bis 2022 ausreichen, zumal eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen notwendig sei. Raum für die Finanzierung weiterer angekündigter Reformen bleibe danach nicht.
Nach Ansicht des Sozialverbandes muss die Beitragsbemessung auf eine breitere Basis gestellt werden durch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkünften sowie einer höheren Beitragsbemessungsgrenze. Überdies sollten versicherungsfremde Leistungen über Steuerzuschüsse finanziert werden.
GKV: Bundeszuschuss zur Finanzierung der Pflege
Das sieht der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) auch so und argumentiert, ein Bundeszuschuss könnte zu einer ausgewogenen Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Pflege beitragen und die Beitragszahler entlasten. Die versicherungsfremden Leistungen in der Pflege erreichten 2018 bereits ein Volumen von mindestens 2,7 Milliarden Euro. Das entspreche 0,2 Beitragssatzpunkten.
Es müsse daher hinterfragt werden, ob die Beitragserhöhung die einzige Option zur Finanzierung der Kostensteigerung sei. Hinsichtlich der weiteren Finanzentwicklung bestünden Unsicherheiten sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Es dürfe nicht zur Regel werden, den Pflegebeitragssatz in so kurzen Abständen anzuheben.
„Investitionskosten durch Steuern finanzieren“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen forderte konkret, die Investitionskosten für Pflegeheime als Teil der Daseinsfürsorge durch Steuern zu finanzieren. Derzeit würde die Unterhaltung der Gebäude, Miete und Finanzierungskosten überwiegend von den Bewohnern getragen.
Nur in Einzelfällen übernähmen die Länder die Investitionskosten, zu denen nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezählt würden. Diese Kosten müssten die Betroffenen noch zusätzlich bezahlen.
Arbeitgeber für einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag
Auch der Arbeitgeberverband BDA sieht die Notwendigkeit einer systematischen Änderung und warnte vor einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten. Ein Verbandssprecher rechnete in der Anhörung vor, jeder zusätzliche Prozentpunkt koste 90.000 Arbeitsplätze. Die neuerliche Beitragsanhebung stelle nach Ansicht der Arbeitgeber eine schwere Hypothek für die dauerhafte Sicherung der Finanzierbarkeit der Sozialversicherungssysteme dar.
Nötig seien durchgreifende und nachhaltig wirkende Strukturreformen, vor allem die Abkopplung der Pflegefinanzierung vom Arbeitsverhältnis sowie ein Qualitäts- und Preiswettbewerb auf allen Ebenen. Denkbar wäre ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag. Daneben sollte die kapitalgedeckte Risikovorsorge ausgebaut werden.
Steigende Pflegefallzahlen und Kosten erwartet
Die Sozialökonomin Susanna Kochskämper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln erwartet stark steigende Pflegefallzahlen und damit auch Kosten. Ihrer Ansicht nach muss die Finanzierungsgrundlage für die Pflege deshalb langfristig verstärkt werden. Auf keinen Fall dürfe die Erwartung geschürt werden, dass die jetzige Pflegeversicherung die steigenden Kosten bei gleichbleibenden Leistungszusagen allein oder ohne signifikant steigende Beiträge bewältigen könnte.
Eine Pflegevollversicherung wäre jedoch aus ökonomischen und sozialen Gründen nicht unproblematisch. Sie plädierte zur Pflegevorsorge für eine Mischung aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung. Denkbar wäre, Produkte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge enger mit einer Vorsorge für den Pflegefall zu verknüpfen.
Für eine Pflegebürgerversicherung
Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer einheitlichen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen. Dies wäre nach Darstellung der Experten relativ einfach umsetzbar und käme den Versicherten insgesamt zugute.
Allerdings warnte der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang davor, die Beitragsbemessungsgrenze ganz aufzuheben. Dies wäre rechtlich problematisch. Eine Anhebung der Grenze sei aber möglich.
Linke: Finanzierung ohne Erhöhung der Beiträge
In der Anhörung mitberaten wurde ein Antrag (19/5525) der Fraktion Die Linke, in dem diese fordert, die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage zu stellen und auf diese Weise weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung aufgehoben werden. Zudem sollten Kapitaleinkünfte in die Beitragsbemessung einbezogen werden. Noch in dieser Wahlperiode sollten alle privat Pflegeversicherten in die soziale Pflegeversicherung wechseln. (pk/26.11.2018)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände/Institutionen:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
- Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA)
- Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand (DGB)
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
- Der Paritätische Gesamtverband (DPWV)
- Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband)
- Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
- Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
Einzelsachverständige:
- Dr. Susanna Kochskämper (Institut der deutschen Wirtschaft Köln)
- Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen)