Kontroverse Debatte um Nachbesserungen an der Mietpreisbremse
Erneut auf der Tagesordnung des Bundestages stand am Freitag, 19. Oktober 2018, die Mietpolitik der Bundesregierung. Die Abgeordneten berieten diesmal den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (19/4672) und einen Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem der Mietanstieg gestoppt, Mieter besser geschützt und Verdrängung verhindert werden soll (19/4885). Nach einer gut einstündigen kontroversen Diskussion wurden beide Vorlagen an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.
Ministerin: Es besteht dringender Handlungsbedarf
Eingangs der Debatte erklärte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD), bezahlbares Wohnen sei eine soziale Frage, bei der dringender Handlungsbedarf bestehe. Der Koalitionsvertrag stelle die Weichen, um mehr Wohnungen zu schaffen.
Bis die vereinbarten Maßnahmen griffen, stiegen die Mieten allerdings weiter. Deshalb müsse die Mietpreisbremse verbessert werden. Sie könne sich durchaus auch weitergehende Maßnahmen vorstellen.
Regierung will Mieter besser schützen
Der Regierungsentwurf des Mietrechtsanpassungsgesetzes, der einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern anstrebt, sieht unter anderem vor, dass Mieter künftig aufgrund einer neuen Auskunftsverpflichtung des Vermieters bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren sollen, ob der Vermieter sich auf eine Ausnahme berufen kann. Eine nach seiner Ansicht zu hohe Miete muss der Mieter dem Vermieter in Zukunft nur noch in einfacher Weise rügen.
Weiter sieht der Entwurf vor, den Umlagesatz in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist für die Dauer von zunächst fünf Jahren von elf Prozent auf acht Prozent abzusenken. Für den Betrag, um den der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen kann, wird bundesweit eine Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren eingeführt. Für Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000 Euro pro Wohnung wird ein vereinfachtes Verfahren eingeführt. Hintergrund des neuen Gesetzes ist dem Entwurf zufolge, dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse bislang nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat.
CDU/CSU: Paket für besseren Mieterschutz und Transparenz
Die Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten den Entwurf gegen heftige Kritik der Opposition, schlossen aber Nachbesserungen beziehungsweise eine weitere Ausgestaltung im Laufe der parlamentarischen Beratungen nicht aus. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sagte, die Union nehme das Problem der steigenden Mieten sehr ernst. Die Koalition strebe ein umfassendes Paket für besseren Mieterschutz und Transparenz auf dem Wohnungsmarkt an. Auch nach einer Modernisierung müssten Mieten bezahlbar sein, und Mieter müssten ihre Rechte wirklich geltend machen können.
Wichtig sei, die schwarzen Schafe unter den Vermietern, die das gesellschaftliche Klima vergifteten, zu bekämpfen. Wer Modernisierungen nutze, um Mieter aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren, müsse hart sanktioniert werden. Kleinvermieter dürften allerdings nicht belastet werden. Luczak warf der SPD vor, den jetzt auf den Weg gebrachten Entwurf schon wieder zu entwerten, indem sie neue weitreichende Forderungen erhebe.
SPD: Fairer Interessenausgleich
Dr. Johannes Fechner (SPD) sagte, er freue sich auf das Gesetzgebungsverfahren. Es müsse dringend etwas gegen hohe Mieten getan werden. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt lasse keine Verzögerungen zu. Sanierungen müssten ermöglicht werden, aber gleichzeitig müsse verhindert werden, dass Mieter in finanzielle Nöte kommen und ihre Wohnungen verlassen müssen.
Der Entwurf enthalte daher wichtige Verbesserungen, die für beide Seiten fair seien. Der Mietspiegel müsse verbessert werden, und wegen des Auslaufens der Mietpreisbremse in mehreren Bundesländern werde eine bundesweite Mietpreisbremse gebraucht, sagte Fechner.
AfD: Gesetz verhindert Neubau
Jens Maier (AfD) sagte, er verstehe nicht, wieso eine bereits gescheiterte Mietpreisbremse verbessert werden soll.
Mit dem Gesetz werde die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verändert. Es verhindere den Neubau durch private Investoren und schaffe eine Fülle an neuer Bürokratie. Das Gebot der Stunde heiße: Bauen, Bauen, Bauen.
FDP: Wir brauchen nicht mehr vom Falschen
Katharina Willkomm (FDP) erklärte, die Mieten stiegen mit der Mietpreisbremse mehr als zuvor. „Wir brauchen nicht mehr vom Falschen“, sagte sie. Gewollt werde das Gute, erreicht werde etwas anderes.
Die Mietpreisbremse sei „Etikettenschwindel“ und müsse weg. Die geplanten Maßnahmen verschlechterten das Investitionsklima und seien geeignet den Modernisierungsstau im Bestand zu vergrößern. Die FDP lehne das Gesetz daher ab.
Linke für umfassende Reform
Caren Lay (Die Linke) verwies in ihrer Rede auf die Angst der Mieter, dass sie sich nach Mieterhöhungen, Modernisierungsumlagen und steigenden Nebenkosten ihre Wohnung nicht mehr leisten könnten. Der Gesetzentwurf helfe hier nicht viel weiter. Die Mietpreisbremse funktioniere nicht wegen der darin enthaltenen Ausnahmen, die deshalb abgeschafft gehörten. In Bezug auf die Bestandsmieten werde nichts unternommen. Die Senkung der Modernisierungsumlage löse das Kernproblem nicht. Sie sei ein Finanzprodukt für Investoren und ziehe Spekulanten förmlich an.
Die Linke fordert in ihrem Antrag eine umfassende Reform des Mietrechts. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten.
Grüne: Rechte der Mieter unzureichend formuliert
Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Regierung feiere sich für etwas, das zehn Jahre zu spät komme. Die Rechte der Mieter seien in dem Entwurf unzureichend formuliert, und die Grünen lehnten ihn in der vorliegenden Form ab.
Auf dem Wohnungsmarkt gebe es zu viel Spekulation, und davor müssten die Mieter geschützt werden. Die Bundesregierung versäume aber, deren Rechte zu stärken. Bayram warf der SPD vor, nicht genug für einen besseren Gesetzentwurf gekämpft zu haben. (mwo/19.10.2018)