Petitionen

Experten: Zwangs­adop­tio­nen und Kinds­tod in der DDR intensiver erforschen

Die wissenschaftlichen Forschungen zum Thema „Zwangsadoption und ungeklärter Säuglingstod in der ehemaligen DDR“ müssen intensiviert werden. In dieser Forderung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) am Montag, 25. Juni 2018, geladenen Experten einig. Grundlage der Anhörung war eine Petition der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“, in der unter anderem die Schaffung von Rahmenbedingungen gefordert wird, die es ermöglichen sollen, eine „neutralen und rechtsstaatlichen Grundsätzen folgende Aufklärung“ zu betreiben. 

„Klaffende Aufarbeitungslücke“

Hintergrund der Initiative ist der Verdacht, dass seinerzeit Kinder – vielfach auch Säuglinge – von staatlichen Stellen für tot erklärt wurden (plötzlicher Kindstod), tatsächlich aber zur Adoption freigegeben worden seien. In anderen Fällen seien die Eltern durch den Druck staatlicher Stellen der DDR zur Freigabe ihrer Kinder zur Adoption gezwungen oder durch politisch motivierte Urteile der Familiengerichte Eltern und Kinder getrennt worden.

Andreas Laake von der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“ machte vor den Abgeordneten deutlich, es gehe den Betroffenen nicht darum, ihre leiblichen Kinder aus den Adoptivfamilien herauszureißen. „Wir möchten lediglich wissen, wie es den Kindern geht“, sagte er. Es gebe eine „klaffende Aufarbeitungslücke“, so Laake, der in seiner Petition die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle mit umfassenden Ermittlungsrechten fordert.

Was die Fälle von Zwangsadoptionen in der DDR angeht, so wurde im Verlauf der Anhörung deutlich, dass es darüber derzeit keine belastbaren Zahlen gibt, auch wenn in der öffentlichen Debatte von bis zu mehreren Tausend Fällen die Rede ist. 

„Politisch motivierte Adoptionen“ 

Dr. Marie-Luise Warnecke, Mitverfasserin der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Machbarkeitsstudie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam „Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren zwischen 19666 und 1990“ verwies auf ihre Promotion, in der bei neun betrachteten Fällen fünfmal eine Zwangsadoption vorgelegen habe. Ein vorgetäuschter Säuglingstod – mit dem Ziel einer anschließenden Adoption – sei jedoch derzeit in keinem Fall nachgewiesen. Ziel der Zwangsadoptionen, so Warnecke, sei vielfach eine Bestrafung der Eltern gewesen, etwa in Fällen von Republikflucht.

Agnes Arp, Mitautorin der genannten Studie, sagte, es habe in der DDR „politisch motivierte Adoptionen“ gegeben. Sie seien unter den herkömmlichen Bedingungen zeithistorisch-wissenschaftlichen Arbeitens jedoch nur sehr schwer „erforsch- und nachweisbar“. Die Historikerin forderte, ein „außerordentliches Verfahren der Akteneinsicht“ zu entwickeln, in dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden.

„Zwangsadoptionsfälle von Kindstodfällen trennen“

Der Historiker Dr. Christian Sachse, Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, plädierte dafür, die Fälle von Zwangsadoptionen von Fällen des plötzlichen Kindstodes zu trennen. Das Feld der Zwangsadoptionen sei erforschbar, „allerdings mit einem sehr hohen Aufwand“. Zwangsadoptionen seien als politisches Instrument missbraucht worden, sagte er. 

Als Gründe seien vor den DDR-Familiengerichten neben Inhaftierungen nach misslungener Flucht „bewusste staatsfeindliche Beeinflussung der Kinder“, aber auch eine „negative Einstellung zur Arbeit im sozialistischen Kollektiv“ geltend gemacht worden. Fälle eines vorgetäuschten Säuglingstodes halte er zwar nicht für unmöglich. „Dabei müsste es aber eine Unzahl von Mitwissern gegeben haben“, gab Sachse zu bedenken.

Für eine längere Aufbewahrungsfrist

Für eine längere Aufbewahrungsfrist personenbezogener Akten aus der DDR-Zeit sprach sich Dr. Maria Nooke, Brandenburger Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur, aus. Dies solle nicht nur für Akten der DDR-Jugendhilfe gelten, sondern auch für Aktenbestände in Adoptionsstellen, Krankenhäusern, Standesämtern und Friedhofsverwaltungen, sagte Nooke.

Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen der DDR, sagte, seine Behörde verstehe sich in dieser Frage als Dienstleister, der die Akten bereitstelle. Zugleich machte er deutlich, dass derzeit viele der vorhandenen Recherchemöglichkeiten in den Stasi-Akten – sowohl für Einzelpersonen als auch für Vertreter von Wissenschaft und Forschung, aber auch der Medien – ungenutzt blieben. (hau/25.06.2018)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Agnes Arp, Historikerin
  • Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen der DDR
  • Andreas Laake, Initiator der Petition von der „Interessengemeinschaft Gestohlene Kinder der DDR“
  • Dr. Maria Nooke, Brandenburger Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur
  • Dr. Christian Sachse, Mitarbeiter der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.
  • Dr. Marie-Luise Warnecke, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam