Petitionen

Cannabis-Legali­sierung und Missbrauch von Abmahnungen

Die Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von Cannabis ab. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) am Montag, 11. Juni 2018, deutlich. Dabei sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Thomas Gebhart (CDU), die Gesundheitsgefährdungen des Cannabis-Missbrauches seien erwiesen. Im Falle einer Legalisierung, so der Staatssekretär, sei ein Anstieg der Zahl der Konsumenten zu befürchten, da die generalpräventive Wirkung des Verbotes verloren ginge. Angesichts dessen plane die Regierung auch keine Modellprojekte.

„Den Markt vernünftig regulieren“

Grundlage der Sitzung war eine von Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes, eingereichte öffentliche Petition, die mehr als 79.000 Unterstützer gefunden hat und in der eine Legalisierung und Regulierung von Cannabis gefordert wird. Wurth zeigte sich vor dem Ausschuss überzeugt davon, dass es früher oder später zu einer Legalisierung kommen werde, „auch in Deutschland“. Kanada werde noch in diesem Jahr als erster großer westlicher Industriestaat den Anfang machen. In einige Bundesstaaten der USA sei Cannabis schon legalisiert. Die Frage sei daher, „ob Deutschland der letzte Mohikaner sein wird“.

Der Petent verwies auf die „100.000 Strafverfahren jährlich wegen rein konsumbezogener Cannabisdelikte“, die „unsinnige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Polizei“ darstellten. Zudem könnten mit einer Legalisierung dem Schwarzmarkt Milliardenumsätze entzogen werden. Wurth forderte: „Wir sollten Nägel mit Köpfen machen und den Markt vernünftig regulieren.“ Das Ziel, den Konsum zu verringern sei so besser zu erreichen als in der Illegalität. Außerdem könne in einem regulierten Markt mit Produktdeklarationen dem Verbraucherschutzgedanken Rechnung getragen werden.

„Kein messbarer Erfolg der Repression“

Was den von der Regierung befürchteten Anstieg der Zahl der Konsumenten bei einer Legalisierung angeht, so stellte der Petent dem Zahlen aus dem US-Bundesstaat Colorado entgegen. Danach sei die Zahl der jugendlichen Konsumenten, um dies es gehen müsse, im Vergleich mit der Zeit vor der Legalisierung nicht gestiegen.

In Deutschland sei die Verbotspolitik gescheitert, urteilte Wurth. Es gebe „Millionen Konsumenten, die Hunderte Tonnen Cannabis verbrauchen“. Insbesondere bei Jugendlichen sei überhaupt kein messbarer Erfolg der Repression erkennbar.

„Die Verbotspolitik ist nicht gescheitert“

Gesundheitsstaatssekretär Gebhart bewertete dies anders. „Die Verbotspolitik ist nicht gescheitert“, sagte er. Es gebe einen sehr hohen Anteil an der deutschen Bevölkerung, der nie mit Cannabis in Kontakt gekommen sei, „weil es verboten ist“. 

Auch dem Argument, die Legalisierung schwäche die organisierte Kriminalität, konnte Gebhart nichts abgewinnen. Zu erwarten sei vielmehr, dass sich die kriminellen Aktivitäten verlagern und es einen verstärkten Handel mit anderen Drogen geben würde. Auf den Einwand, dem Staat gingen derzeit Milliarden an Steuereinnahmen durch den illegalen Handel verloren, sagte der Regierungsvertreter, an erster Stelle dürften nicht finanzpolitische Aspekte stehen, „sondern der Gesundheitsschutz der Menschen“.

Petition gegen den Missbrauch von Abmahnungen

Im Anschluss an die Beratung dieser Petition wurde über eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens diskutiert. Dr. Vera Dietrich, nebenberuflich selbstständige Verkäuferin von Textilwaren, kritisiert in ihrer Petition, die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse „durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte“ begünstigen. 

Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führten zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängten viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben, heißt es in der Vorlage. Grundsätzlich, so räumt die Petentin ein, seien Abmahnungen ein „sinnvolles Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung für Verbraucher und Unternehmen“. Dieses Instrument werde jedoch in zunehmendem Maße missbraucht, um unter dem Deckmantel wettbewerbsrechtlicher Rechtsverletzungen Abmahngebühren und hohe Vertragsstrafen einzufordern.

Regierung kündigt Gesetzentwurf an

Die Bundesregierung plant, „so bald wie möglich“ einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs des Abmahnrechts vorzulegen, kündigte der Abteilungsleiter Handels- und Wirtschaftsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Christoph Ernst in der Sitzung an.

Zuvor hatte die Petentin darauf hingewiesen, dass insbesondere kleine Unternehmen oder Einzelunternehmen „zu Tausenden“ wegen Formfehlern auf ihren Websites oder Onlineshops abgemahnt und mit hohen Vertragsstrafen im Wiederholungsfall bedroht würden. Sie selbst, so erzählte die Petentin, sei im vergangenen Jahr wegen eines Flüchtigkeitsfehlers abgemahnt worden. 

„Reform des Abmahnwesens dringend erforderlich“

Grundsätzlich seien Abmahnungen „ein sinnvolles Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung“, sagte Dietrich. Das derzeitige Wettbewerbsrecht lasse es aber zu, dass Abmahnungen als Geschäftsmodell missbraucht werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahr 2013 verbiete zwar im Grunde Abmahnung aus finanziellem Interesse, habe sich aber gleichwohl als unwirksam herausgestellt. „Eine Reform des Abmahnwesens ist dringend erforderlich“, sagte die Petentin.

Die Bekämpfung des Missbrauchs von Abmahnung sei ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, sagte Abteilungsleiter Ernst. Gebraucht werde eine gute Lösung mit passgenauen Maßnahmen, betonte er. Auch wenn das Thema auf der Agenda des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz weit oben stehe, könne er derzeit noch nicht sagen, wann der Gesetzentwurf vorgelegt wird. Ergebnis dessen müsse in jedem Fall sein, dass Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs  und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen erfolgen dürften.

„Drohende Abmahnwelle kann nicht belegt werden“

Ernst wies darauf hin, dass das Thema schon in der Koalitionsvereinbarung adressiert worden sei. Dort sei unter anderem die Einschränkung des Instituts des „fliegenden Gerichtsstandes“ vorgeschlagen worden. Durch das Rechtsinstitut ist es den Abmahnenden möglich, Gerichtsstände so auszuwählen, dass die Erfolgsaussichten verbessert und die Kosten für die Beklagten ohne sachlichen Grund erhöht werden. Die Einschränkung sei eine Möglichkeit, die ins Auge gefasst werden könnte, sagte der Regierungsvertreter. Zu diskutieren sei auch eine Kostendeckelung, also die Begrenzung der Generierung von Einnahmen für Abmahnvereine und spezialisierte Anwälte.

Zahlen über die Menge an Abmahnungen liegen dem Ministerium nach Aussage des Abteilungsleiters nicht vor. Mit Blick auf die seit Ende Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung sagte er, die drohende Abmahnwelle, von der immer wieder die Rede sei, könne bislang nicht belegt werden. Ob ein zeitlich befristetes Aussetzen von Abmahnungen in diesem Zusammenhang eine Lösung wäre, „wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert“. Dem Ergebnis dieser Diskussion könne er jedoch nicht vorgreifen.

„Finanzielle Anreize reduzieren“

Dietrich verweist in ihrer Petition auf ein Positionspapier der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Darin werden eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern sowie verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen, angeregt.

Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen treffen. (hau/12.06.2018)