Parlament

Andreas Jung leitet Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag

Zwei Männer in Anzügen sitzen nebeneinander an einem Tisch.

Vorsitzender Andreas Jung, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (© DBT/Melde)

Unter Vorsitz von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble haben sich am Donnerstag, 1. März 2018, die deutschen Mitglieder der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe zum Élysée-Vertrag im Deutschen Bundestag konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde der Konstanzer CDU-Abgeordnete Andreas Jung, zugleich Vorsitzender der Deutsch-Französischen Parlamentariergruppe, benannt.

Die neun deutschen Abgeordneten in der 18-köpfigen Arbeitsgruppe sind: CDU/CSU: Dr. Reinhard Brandl, Ursula Groden-Kranich, Andreas Jung; SPD: Nils Schmid, Christian Petry; AfD: Norbert Kleinwächter; FDP: Michael Link; Die Linke: Heike Hänsel; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Franziska Brantner. Außer Brandl (Bayern) und Kleinwächter (Brandenburg) kommen alle deutschen Abgeordneten der Arbeitsgruppe aus Bundesländern, die an Frankreich grenzen.

Rolle der Parlamente soll gestärkt werden

Am 22. Januar dieses Jahres, dem 55. Jahrestag der Unterzeichnung des „Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit“, kurz Élysée-Vertrag, durch Bundeskanzler Konrad Adenauer und den französischen Präsidenten Charles de Gaulle, haben der Bundestag und die französische Nationalversammlung eine Resolution mit dem Titel „Für einen neuen Élysée-Vertrag – Die Rolle der Parlamente in der deutsch-französischen Zusammenarbeit stärken“ verabschiedet (19/440). Darin bekräftigen beide Parlamente, dass sie ein Parlamentsabkommen ausarbeiten wollen, um die Rolle der Parlamente in der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu stärken.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen beiden Parlamenten zu intensivieren. Das Parlamentsabkommen solle zur Verwirklichung des erneuerten Élysée-Vertrages durch eine engere parlamentarische Zusammenarbeit beitragen. Zugleich bekräftigten beide Parlamente ihre zum 50. Jahrestag des Vertrags am 22. Januar 2013 formulierte Willenserklärung, die Kooperation beider Parlamente in zahlreichen Bereichen zu vertiefen.

Schäuble: Eine herausfordernde Arbeit

Beide Parlamente haben vereinbart, eine deutsch-französische Arbeitsgruppe einzusetzen, der Abgeordnete beider Parlamente angehören und die einen Vorschlag für ein „Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen“ erarbeitet. Das Abkommen abzustimmen bezeichnete der Bundestagspräsident als „herausfordernde Arbeit“. Zur Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit könnten neben den Regierungen auch die Parlamente einen entscheiden Beitrag leisten, „damit es etwas Vernünftiges wird“. Schäuble, dessen Wahlkreis Offenburg gegenüber von Straßburg liegt, bot der Arbeitsgruppe seine persönliche Unterstützung an.

Die Arbeitsgruppe soll sich regelmäßig im Laufe des Jahres 2018 treffen und ihre Arbeit rechtzeitig vor dem 22. Januar 2019, dem 56. Jahrestag des Élysée-Vertrages, abschließen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus je neun Abgeordneten beider Parlamente zusammen. Beratend können weitere Abgeordnete sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments an den Sitzungen teilnehmen. Die Arbeitsgruppe soll in die Verhandlungen der Regierungen über die Aktualisierung des Élysée-Vertrages einbezogen werden.

Das Parlamentsabkommen soll 18 Punkte umfassen, die von einer einheitlichen Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht bis zu Austauschprogrammen für Abgeordnete sowie Parlaments-, Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter reichen. (vom/01.03.2018)