Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz-Anschlag verlangt
Der Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 einsetzen. Dazu haben CDU/CSU und SPD einen gemeinsamen Antrag (19/455) vorgelegt. Weitere Anträge eingebracht haben die FDP (19/229), Die Linke (19/418) und Bündnis 90/Die Grünen (19/248). Alle vier Initiativen hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2018, erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
CDU/CSU und SPD wollen gründliche Aufklärung
Union und SPD fordern in ihrem gemeinsamen Antrag eine gründliche Aufklärung des Anschlags durch einen neunköpfigen Untersuchungsausschuss. Unter anderem sei zu klären, ob und, falls ja, welche Erkenntnisse Bundesbehörden zu möglichen Anschlagsplänen, Mittätern, Hintermännern und Unterstützern wann hatten oder hätten haben müssen und was aufgrund dieser Erkenntnisse veranlasst wurde oder hätte veranlasst werden müssen.
Der Ausschuss solle unter anderem Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen für Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation der Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden von Bund und Ländern aus dem Fall Anis Amri gezogen werden können und sollen. Auch gehe es um Schlussfolgerungen für die Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen.
FDP fordert umfassende Aufklärung
Die FDP-Fraktion schreibt in ihrem Antrag, die Opfer des Anschlags und deren Angehörige sowie alle Bürger hätten„einen Anspruch zu erfahren, ob der Anschlag hätte verhindert werden können. Ziel solle es sein, Hintergründe und Versäumnisse vor und nach dem Anschlag rückhaltlos aufzuklären und Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen.
Dem Gremium sollen nach dem Willen der Freidemokraten 18 Bundestagsabgeordnete angehören, davon sechs Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, vier Mitglieder der SPD-Fraktion und je zwei der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie die gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder. Laut Vorlage soll der Untersuchungsausschuss das Verhalten der Behörden des Bundes und der beteiligten Behörden der Länder im Zusammenhang mit dem terroristischen Anschlag am Breitscheidplatz, der Person des Attentäters Anis Amri sowie seines Umfeldes umfassend aufklären.
Zudem solle der Untersuchungsausschuss Empfehlungen etwa zur Frage aussprechen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen nach den gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen und Konsequenzen für die innere Organisation der Sicherheitsbehörden und ihre Zusammenarbeit zu ziehen sind.
Linke fragt nach Erkenntnissen der Behörden
Die Linke will, dass der Untersuchungsausschuss klärt, wann den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden welche Erkenntnisse vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen. Auch müsse ermittelt werden, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden und Ämtern bewertet wurden und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind.
Darüber hinaus solle der Bundestag die Leistungen der Untersuchungsausschüsse des Landtags von Nordrhein-Westfalen und des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Aufklärung des Breitscheidplatz-Attentats würdigen.
Grüne nehmen Verantwortlichkeiten in den Blick
Die Grünen fordern unter anderem Aufklärung darüber, wer für das zum Anschlag führende Behörden-Verhalten sowie die “mutmaßlich unzutreffende Unterrichtung von Parlamenten und Öffentlichkeit„ verantwortlich ist und welche Konsequenzen aus den untersuchten Vorgängen gezogen werden sollten.
Dabei solle der Ausschuss auch untersuchen, ob Stellen des Bundes an der Bearbeitung des Falles Anis Amri sowie dessen Kontaktumfelds beteiligt waren beziehungsweise davon Kenntnis hatten und von dessen Gefährlichkeit und Anschlagsplänen wussten. Zudem solle das Gremium der Frage nachgehen, ob die Bundesregierung Bundestag und Öffentlichkeit unzutreffend oder unvollständig über den Anschlag und die behördlichen Erkenntnisse zu Amri informiert hat.
Ferner will die Fraktion unter anderem geklärt sehen, ob Amri als sogenannter Nachrichtenmittler oder ähnliche Informationsquelle in der islamistischen Szene fungieren sollte und in diesem Zusammenhang durch deutsche Behörden nicht längerfristig festgenommen oder abgeschoben wurde. (vom/sto/18.01.2018)