Therapiefreiheit in der Tiermedizin
Die Bundesregierung setzt sich für Therapiefreiheit in der Tiermedizin ein. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 20. Juni 2016, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU), bei den derzeitigen Beratungen einer EU-Verordnung über Tierarzneimittel setze sich Deutschland dafür ein, dass bei homöopathischen Arzneimitteln über einem bestimmten Verdünnungsgrad (D4 - 1:10.000) „unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Anwendungen Erleichterungen erforderlich sind“. Die Bundesregierung habe außerdem auf europäischer Ebene vorgeschlagen, eine neue Regelung in die Verordnung aufzunehmen, wonach es bei mengenmäßig begrenzter Herstellung zu keiner Registrierung mehr kommen müsse, „um die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern“.
„Bandbreite der natürlichen Therapiemittel wird verringert“
Dies kommt zumindest teilweise den Forderungen der Petentin Anja Krüger, zweite Vorsitzende des Vereins Artgerechte Tiergesundheit, entgegen. Durch die EU-Verordnung werde der Einsatz von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Prophylaxe durch zusätzliche, aufwendige Zulassungsverfahren erschwert, hatte die Petentin kritisiert.
Da Tiere der EU-Vorlage nach nur noch Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert sind, werde die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel verringert. „All das würde den Einsatz von zur Zeit noch erhältlichen, naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung, wie etwa Kräutern, faktisch unmöglich machen“, heißt es in der Petition.
„Es gibt nach wie vor Nachbesserungsbedarf“
Während der öffentlichen Sitzung räumte Birgit Weidacher-Bauer vom Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands als Vertreterin der Petentin ein, dass es seit Einreichung der Petition im Jahr 2014 positiv zu bewertende Änderungen im Verordnungsentwurf gegeben habe. Gleichwohl gebe es nach wie vor Nachbesserungsbedarf, sagte die Tierheilpraktikerin.
Aus ihrer Sicht ist es „unverhältnismäßig, dass bereits registrierte homöopathische Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden“. Laut Weidacher-Bauer muss in der Verordnung klar geregelt sein, dass rückstandslose homöopathische Mittel ab Verdünnungsgrad D4 jedem zur Verfügung stehen sollten.
„Umwidmung von Humanpräparaten nur durch Tierärzte“
Die Vertreterin der Petentin kritisierte zudem die rechtliche Bevorzugung von Tierärzten gegenüber den Tierheilpraktikern. Den Landwirten selber sollte die Entscheidung darüber überlassen bleiben, wem sie in dieser Frage, bei der es „um die Tiere, ihr wichtigstes Kapital“ geht, vertrauen. Dem Einwand, Tierheilpraktiker sei kein regulierter Berufsstand, begegnete sie mit dem Verweis auf die lange Tradition des Berufs. Ihr Verband beispielsweise existiere seit 1931 und damit länger als der erste Verband von Tierärzten.
Eine „Umwidmung“ von Humanpräparaten soll gleichwohl auch in Zukunft nur Tierärzten zugebilligt werden, sagte Staatssekretärin Flachsbarth. „Wir glauben, dass das mit Blick auf das Tierwohl und die Verbrauchersicherheit eine vernünftige Regelung ist“, betonte sie. (hau/20.06.2016)