Kennzeichnungspflicht bei echten Pelzprodukten
Die Bundesregierung lehnt nationale Regelungen über eine Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten ab. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) am Montag, 13. Oktober 2014, verwies der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Peter Bleser (CDU), auf eine seit Mai 2012 gültige EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht. „Ich halte es nicht für sinnvoll, wenn wir in einem europäischen Binnenmarkt national vorgehen, weil die Umgehungsmöglichkeiten beachtlich wären“, sagte Bleser vor den Abgeordneten.
In der der Sitzung zugrunde liegenden Petition wird gefordert, im Interesse einer besseren Information der Verbraucher alle Echtpelzprodukte, die im Handel erhältlich sind, verständlich und deutlich mit Angaben zur verwendeten Tierart, der Herkunft des Tieres und Tierhaltung sowie der Art der Gewinnung zu kennzeichnen.
„Verbraucher werden massiv getäuscht“
Die Petentin Julia Akra-Laurien, ehrenamtliche Sprecherin der Tierrechtsorganisation „Animals Liberty“, sagte während der Sitzung, trotz der EU-Verordnung seien bei Labortests Echtpelze - „auch von Katzen und Hunden“ - in Produkten gefunden worden, die als Kunstpelz deklariert gewesen seien. „Damit werden Verbraucher massiv getäuscht“, sagte die Petentin. Dies gelte insbesondere, wenn Verbraucher aus ethischen oder auch gesundheitlichen Gründen ganz bewusst keinen Echtpelz haben wollten.
Die derzeit geltende Selbstverpflichtung der Industrie greife nicht, da es sich oft um „chinesische Billigprodukte“ handle, sagte Akra-Laurien. „Wir brauchen eine verbindliche Rechtsgrundlage, um die Interessen der Verbraucher durchsetzen und dem Handel mit billigen Haustierfellen aus China entgegenwirken zu können.“ Die Tierschützerin lieferte auch eine Erklärung dafür, warum es sich für Hersteller lohnt, Echtfelle als Kunstfelle zu deklarieren. „Billige Felle aus China sind günstiger zu bekommen als gut gemachte Kunstfelle.“
„Strengste Vorgaben“ in Deutschland
Die Bundesregierung sehe derzeit keinen über die EU-Verordnung hinausgehenden Handlungsbedarf, sagte Staatssekretär Bleser. Noch bis 8. November dieses Jahres gelte die Übergangsfrist für Produkte, die sich schon vor Inkrafttreten der Verordnung im Handel befunden hätten, sagte Bleser. „Am 9. November wird die EU-Kommission einen Bericht über die Wirksamkeit der Verordnung zur Kennzeichnungspflicht vorlegen.“ Für den Vollzug der Verordnung seien die Länder verantwortlich. Diese müssten auch bei Verstößen reagieren. Was die Tierhaltung angeht, so machte Bleser deutlich, dass es in Deutschland und der Europäischen Union „strengste Vorgaben“ gebe.
Das bewertete die Tierschützerin Julia Akra-Laurien anders. „Wir waren ,undercover‘ auf europäischen Pelzfarmen unterwegs“, sagte sie. Gefunden habe man dort Praktiken, die nicht anders als die in China seien. Dort würden Tiere teils lebendig gehäutet, weil dies kostensparender sei, sagte die Petentin. Auch die von Bleser angesprochenen strengen europäischen Tierschutzvorgaben überzeugen Akra-Laurien nicht. In denen sei beispielsweise festgehalten, dass eine Tötung von Füchsen durch Strom sieben Sekunden dauern dürfe, sagte sie und urteilte: „Da sind wir weit entfernt von fairen Bedingungen.“ (hau/13.10.2014)