Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Der Ausschuss für Gesundheit wird in seiner Sitzung
am Mittwoch, den 10. Oktober 2018, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
(Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)
BT-Drucksache 19/4453
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
(Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)
-19/4453-
Gegenäußerung der Bundesregierung
BT-Drucksache 19/4729
Änderungsantrag 1 bis 17 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals - (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) BT-Drucksache 19/4453
Ausschussdrucksache 19(14)38.1
Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Marc Bernhard, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Gleiche Finanzierungsgrundlagen für die Erbringung behandlungspflegerischer Leistungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege
BT-Drucksache 19/4537
Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Ausreichend Krankenhauspersonal dauerhaft sichern
BT-Drucksache 19/4523
Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Pflegepersonal in der Altenpflege nachhaltig stärken
BT-Drucksache 19/4524
durchführen.
Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Anhörungssaal 3 101, in der Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin statt.
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Allgemeine Informationen zum Besuch öffentlicher Anhörungen
Interne und externe Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit anzumelden. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung schnellstmöglich per
E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) oder Fax (+49 30 227-36724).
Externe Besucher geben dabei bitte folgende Angaben mit an:
- Datum und Thema der Anhörung
- Name, Vorname(n)
- Geburtsdatum
Ihre Daten werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten vernichtet.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht immer den Zugang garantieren kann.
Ein frühzeitiges Erscheinen ist daher empfehlenswert.
Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht.
Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Um allen angemeldeten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden sollen.