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Gesundheit

Medizinprodukte (MPEUAnpG)

Der Ausschuss für Gesundheit wird in seiner Sitzung
am Mittwoch, den 15. Januar 2020, von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG)

BT-Drucksache 19/15620

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz)
BT-Drucksache 19/15620
Ausschussdrucksache 19(14)127.1

Antrag der Fraktion der AfD
Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen
BT-Drucksache 19/16057

Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung – Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden
BT-Drucksache 19/15070

Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren - Patientenversorgung sicherstellen
BT-Drucksache 19/16035
durchführen. 

Die Anhörung findet im Jakob-Kaiser-Haus (JKH), Saal 1 302, in der Wilhelmstraße 68, 10117 Berlin statt.


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Allgemeine Informationen zum Besuch öffentlicher Anhörungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider sind die Raumkapazitäten für die öffentliche Anhörung „Medizinprodukte (MPEUAnpG)“ für Besucher erschöpft.

Wir bedauern dies sehr, weisen aber darauf hin, dass die Anhörung zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und Internet übertragen wird. Sie finden die Aufzeichnung der Anhörung in der Mediathek auf https://www.bundestag.de/.

Aus logistischen Gründen gibt es keine Warteliste.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ein frühzeitiges Erscheinen ist empfehlenswert.
Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht.

Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Da die Sitzungszeiten sich kurzfristig verändern können, bitten wir Besucherinnen und Besucher sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren.

Um allen angemeldeten Zuhörerinnen und Zuhörern die Teilnahme an den öffentlichen Anhörungen zu ermöglichen, bitten wir bei der Anmeldung um Hinweise zu behinderungskompensierenden technischen Hilfsmitteln, die unsererseits zur Verfügung gestellt werden sollen.