Deutscher Bundestag - Archiv
Elisabeth Kaiser
© Elisabeth Kaiser/SPD-Parteivorstand/Susie Knoll
Elisabeth Kaiser, SPD
Verwaltungswissenschaftlerin (M.A.)
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. März 1987 in Gera; verheiratet.
2005 Abitur in Gera; 2005 bis 2008 Studium der Staatswissenschaften an der Universität Erfurt (Bachelor of Arts); 2009 bis 2012 Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Potsdam (Master of Arts).
2012 bis 2013 Junior Beraterin bei der Unternehmensberatung partake AG; 2013 bis 2014 Büroleiterin der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung e. V. (de'ge'pol); 2014 bis Oktober 2017 Pressesprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.
Mitglied der ver.di
Seit 2012 Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands; seit 2018 Kreisvorsitzende der SPD Gera.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 194: Gera – Greiz – Altenburger Land
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Erfurt,
- Pressesprecherin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.