Deutscher Bundestag - Archiv
Martin Hess
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Martin Hess, AfD
Polizeibeamter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Januar 1971 in Hechingen; konfessionslos; ledig; ein Kind.
1990 Abitur in Hechingen; 1990 Ausbildung bei der Polizei Baden-Württemberg; 1993 bis 1995 Streifendienst; 1996 bis 2001 Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei; 2001 bis 2004 Studium an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen, Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt-Polizei (FH) und Ernennung zum Polizeikommissar; 2004 bis 2005 Verwendung in der Führungsgruppe einer Einsatzabteilung; 2005 bis 2010 verschiedene Verwendungen in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit; 2009 Ernennung zum Polizeioberkommissar; 2010 bis 2014 Lehrer für Eingriffs- und Waffenrecht sowie Abwehr-, Zugriffs- und Zwangsmittel-Schießlehrer an der Polizeischule in Böblingen; 2013 Ernennung zum Polizeihauptkommissar; seit 2014 Dozent an der Hochschule für Polizei in Baden-Württemberg am Institut für Fortbildung.
Seit Mai 2013 Mitglied in der Alternative für Deutschland (AfD); seit Januar 2018 stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Gewählt über Landesliste)" ein-/ausklappen- Wahlkreis 265: Ludwigsburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Land Baden-Württemberg, Stuttgart,
- Polizeibeamter
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.