Deutscher Bundestag - Archiv
Dr. Roland Hartwig
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Dr. Roland Hartwig, AfD
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. September 1954 in Berlin; geschieden; fünf Kinder.
1973 Abitur an einem humanistischen Gymnasium in Heilbronn; Grundwehrdienst von Juli 1973 bis September 1974; Oktober 1974 bis Ende 1979 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg/ Brsg.; Referendarausbildung 1980 bis 1982 in Freiburg/ Brsg.; Mitarbeit am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Januar 1980 bis Januar 1984, dabei Promotion über das Thema „Vorteilsgewährung und Bestechung als Wirtschaftsstraftaten“;
Dezember 1979 erstes juristisches Staatsexamen; Juli 1982 zweites juristisches Staatsexamen; Februar 1984 Eintritt in die Rechtsabteilung der Bayer AG in Leverkusen; 1997 Leiter der zentralen Patentabteilung der Bayer AG in Leverkusen; 1999 bis 2016 Chefsyndikus des Bayer-Konzerns mit weltweiter Verantwortung für die Bereiche Recht, Patente/ Lizenzen, Versicherungen, Compliance (ab 2004) und Datenschutz (ab 2016); Oktober 2016 altersbedingtes Ausscheiden aus der Bayer AG, seitdem Tätigkeit als Rechtsanwalt.
Eintritt in die Alternative für Deutschland im Mai 2013, Wahl in den Vorstand des Rheinisch-Bergischen Kreises im Juni 2016.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 100: Rheinisch-Bergischer Kreis
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Rechtsanwalt, Bergisch Gladbach
- Bayer AG, Leverkusen,
- Chefsyndikus
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Königswinter
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.