386 Prüfverfahren gegen Abgeordnete der letzten Wahlperiode
Berlin: (hib/VOM) In der vergangenen Wahlperiode sind 386 Prüfverfahren aufgrund möglicher Verstöße von Bundestagsabgeordneten gegen die bis 18. Oktober 2021 geltenden Verhaltensregeln eingeleitet worden. In 51 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in 296 Fällen wurde eine Ermahnung ausgesprochen, teilt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in ihrem Bericht nach Paragraf 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes (20/3500) mit. Danach ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, den Bundestag über die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Abgeordnetengesetzes (Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages) zu unterrichten.
Die Ermahnungen seien in acht Fällen durch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ausgesprochen worden, in 288 Fällen habe die Bundestagsverwaltung die betroffenen Abgeordneten auf deren Verstöße hingewiesen, heißt es in dem Bericht. In fünf Fällen habe das Bundestagspräsidium Pflichtverstöße festgestellt, in einem Fall habe das Präsidium zusätzlich ein Ordnungsgeld verhängt. 34 Verfahren hätten in der vergangenen Wahlperiode nicht abgeschlossen werden können. Nach den neuen Verhaltensregeln, die seit dem 19. Oktober 2021 in Kraft sind, hat es dem Bericht zufolge bis zum Ende der Wahlperiode am 26. Oktober 2021 keine Prüf- und Sanktionsverfahren gegeben.
Dieses „abgestufte Vorgehen“ habe einer in den vergangenen Wahlperioden entwickelten Praxis beruht, bei Fristverstößen anhand einer sogenannten Reaktionskaskade vorzugehen, schreibt die Bundestagspräsidentin. Danach würden Abgeordnete als Reaktion auf einen ersten Verstoß gegen die Anzeigefrist auf diesen hingewiesen und erst bei wiederholten Verstößen mit weiteren Stufen wie der Ermahnung durch den Präsidenten, der Feststellung durch das Präsidium und schließlich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes konfrontiert.