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Parlament

Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016

Fotoaufnahme aus dem Plenum des Bundestages

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2016 zahlreiche Beschlüsse gefasst. (© DBT/studio kohlmeier)

Armenien-Resolution, Kontrolle der Nachrichtendienste, Reform des Sexualstrafrechts – 750 Mal stimmten die Abgeordneten im Jahr 2016 ab und fassten zahlreiche Beschlüsse. Dabei lag auch in den vergangenen zwölf Monaten ein Schwerpunkt auf dem Thema Asylpolitik. Zudem bestimmten Grundlagendebatten wie die unter dem Slogan „Nein heißt Nein“ geführte Kontroverse zur Änderung des Sexualstrafrechts oder das Bundesteilhabegesetz die Entscheidungen im Deutschen Bundestag. Ethisch komplexe Themen mit großer Öffentlichkeitswirkung wie die Armenien-Resolution oder die Arzneimittelreform standen zur Diskussion. 

Asylrecht: Kerndatensystem und Integrationsgesetz

Die Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa bestimmte wie im Jahr zuvor auch 2016 die Debatten und Abstimmungen im Deutschen Bundestag. So beschlossen die Abgeordneten zu Beginn des Jahres ein Gesetz zur Registrierung und zum Datenaustausch im Asyl- und Aufenthaltsrecht (18/7258). Neben der Speicherung weiterführender Daten von Asyl- und Schutzsuchenden wie Fingerabdrücken, Impfdaten oder Informationen zur Schulbildung einigte man sich auf die Schaffung eines Kerndatensystems im Ausländerzentralregister zur zentralen Erfassung dieser Informationen.

Die Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens (18/7645) sowie die erleichterte Ausweisung straffälliger Ausländer (18/7646) beschlossen die Abgeordneten einen Monat später. Seit Dezember strukturiert das Asylbewerberleistungsgesetz (18/10521) soziale Leistungen neu.

Das im Juli verabschiedete Integrationsgesetz (18/9090) soll darüber hinaus für Asylbewerber aus unsicheren Herkunftsstaaten die Ausbildungsförderung verbessern und einen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Für bestimmte Personengruppen wurde zudem eine verpflichtende Teilnahme an Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel Sprachkursen eingeführt.

Finanzen: Basiskonto und Erbschaftsteuer-Kompromiss

Mit dem Zahlungskontigentgesetz (18/7691) gaben die Abgeordneten im Februar einstimmig grünes Licht für den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto - auch für Flüchtlinge. Darüber hinaus werden Banken verpflichtet, die Verbraucher über Kosten für kontobezogene Dienstleistungen zu informieren und den Wechsel zu einem anderen Kontoanbieter zu erleichtern.

Im September stand erneut die Erbschaftsteuerreform (18/9690) auf der Tagesordnung: Abgestimmt wurde über den Kompromiss, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erarbeitet hatte, nachdem die im Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetzesänderung im Bundesrat gescheitert war. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und eine Neuregelung verlangt. Der Bundestagsbeschluss vom 24. Juni 2016 hatte vorgesehen, dass Betriebserben auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden kann. Nach dem nun gefundenen Kompromiss tritt eine Bedürfnisprüfung hinzu: Ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro wird nun individuell geprüft, ob Erben nicht einen Teil der anfallenden Steuer aus ihrem Privatvermögen zahlen können.

Verkehr: Elektromobilität und Infrastrukturausbau

Ebenfalls im September entschied der Bundestag über die steuerliche Förderung von Elektromobilität (18/9688). Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre erhöht für Fahrzeuge, die zuvor zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen wurden. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden, sind nun fünf Jahre von der Steuer befreit.

Kurz vor Ende des Jahres stand im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte der Bundesverkehrswegeplan 2030 (18/10524, 18/10513 neu, 18/10516) zur Debatte. Bis zum Jahr 2030 sollen über 269 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. 141,6 Milliarden Euro stehen für den Erhalt, den Ersatz oder die Sanierung bestehender Verkehrswege oder deren Teile zur Verfügung. Schwerpunkt der Investitionen soll dabei die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen sein.

Umwelt: Fracking-Verbot und Klimaschutzplan

Fracking – aber wenn ja, wie? Mit 435 zu 109 Stimmen hat der Bundestag am 24. Juni ein Gesetz zur Untersagung und Risikominimierung beim Fracking (18/8916) beschlossen. Ein weiterer Gesetzesentwurf zur Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/8907) verhindert das sogenannte unkonventionelle Fracking, also die Förderung von Erdgas und Erdöl. Im Jahr 2021 soll der Bundestag zudem auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes in Wissenschaft und Technik die Angemessenheit eines generellen Verbotes überprüfen.

Die Klimakonferenz im marokkanischen Marrakesch brachte die Abgeordneten im Herbst zu einer Debatte zusammen. Zentrales Thema am 10. November war dabei der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung. Im September hatten die Abgeordneten einstimmig das Pariser Klimaschutzabkommen (18/9704) angenommen, das die Erderwärmung bremsen und den Treibhausgasausstoß verringern soll.

Geschichte aktuell: Dopingopfer und Armenien-Resolution

Einstimmig beschlossen die Abgeordneten im Juni ein zweites Gesetz über finanzielle Hilfe für die Dopingopfer der DDR (18/8515). Damit wird für Betroffene, die aus dem Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 keine Leistungen erhalten haben, erneut ein Fonds eingerichtet, mit dem sie nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe einmalige Zahlungen erhalten können.

Eine öffentliche Diskussion löste die Debatte und anschließende Abstimmung zur Armenien-Resolution aus. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung hatte der Bundestag am 2. Juni einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8613) angenommen. Die Resolution erinnert an die Ermordung von Armeniern und christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich in den Jahren 1915 und 1916. Der Bundestag forderte die Bundesregierung unter anderem auf, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung beizutragen. Das Abstimmungsergebnis führte zu Spannungen mit der Türkei, da diese die damit verbundene Einschätzung der Geschehnisse als Völkermord nicht anerkennt.

Geheimdienste: Antiterrorgesetz und Kontrolle des BND

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verabschiedeten die Abgeordneten 2016 ein Antiterrorpaket. Das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (18/8917) erweitert die Rechte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Bundespolizei. Sie erhalten damit neue Befugnisse zur Errichtung von Dateien mit Partnerdiensten anderer Länder sowie zum Einsatz von verdeckten Ermittlern zur Gefahrenabwehr.

Eine Reform des BND-Gesetzes stand im Herbst auf der Agenda der Abgeordneten. Seit Oktober sollen gesetzliche Grundlagen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (18/9041, 18/10068) geschaffen und die Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten gesichert werden. Darüber hinaus wurde eine Gesetzesvorlage zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (18/10069) beschlossen. 

Selbstbestimmung: Sexualstrafrecht und Arzneimittelreform

„Nein heißt Nein“ –  die unter diesem Leitsatz viel diskutierten Änderungen im Sexualstrafrecht verankerte der Bundestag am 7. Juli im Strafgesetzbuch (18/9097). Neugefasst wurde der Paragraf 177, der das Strafmaß für sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung regelt. Bis jetzt musste sich ein Opfer sichtbar wehren und mit Gewalt oder Drohungen zu etwas gezwungen werden, bevor ein Täter verurteilt werden konnte - nun reicht ein sogenannter „erkennbarer Wille“. Darüber hinaus wurde die sexuelle Belästigung als Straftatbestand festgeschrieben.

Dürfen Menschen, die aufgrund von Erkrankungen vielleicht nicht mehr selbst entscheiden können, an Tests zu bestimmten Medikamenten teilnehmen? Diese Frage diskutierten die Abgeordneten im November. Die geplante erweiterte Möglichkeit für klinische Arzneimittelstudien hatte heftigen Widerspruch bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden ausgelöst. Angenommen wurde schließlich ein Änderungsantrag (18/10235), der zulässt, dass sogenannte gruppennützige Studien an Erwachsenen, die nicht mehr einwilligungsfähig sind (also beispielsweise Demenzkranke), zugelassen werden. Jedoch unter der Bedingung, dass sie zuvor zugestimmt haben und ärztlich beraten wurden, als sie gesundheitlich noch dazu in der Lage waren.

Pflege und Teilhabe

Das dritte große Gesetz zur Pflegereform, das in dieser Legislaturperiode angestoßen wurde, verabschiedete der Bundestag am 1. Dezember mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) (18/10510). Die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen soll damit verbessert und dem Abrechnungsbetrug von Pflegediensten entgegengewirkt werden.

Nach einer umfassenden Debatte und zahlreichen Änderungen beschloss der Bundestag kurz vor Ende des Jahres das Bundesteilhabegesetz (18/9522, 18/9954, 18/10102). Schwerpunkt ist die Neufassung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Eine wesentliche Änderung betrifft die Eingliederungshilfe: Geplant ist, sie aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und in das neu gefasste SGB IX zu integrieren. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. 

Auslandseinsätze der Bundeswehr

Auch in diesem Jahr entschieden die Abgeordneten zudem über zahlreiche Einsätze der Bundeswehr. So wurden Unterstützungen zu EU-Missionen in Somalia (EUTM Somalia) (18/7722), am Horn von Afrika (EU NAVFOR Atalanta) (18/8286) und in Mali (Minusma) (18/8090) verlängert, die hauptsächlich zur Ausbildung der regionalen Streitkräfte dienen. Der Einsatz der Bundeswehr im Nordirak (Kurdistan) (18/7207) wird ebenfalls weitergeführt. Im November befassten sich die Abgeordneten mit der Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) (18/9960). Bundeswehrsoldaten werden somit künftig auch in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der Nato den Luftraum in Syrien überwachen.

Der Bundestag hat zudem die Beteiligung an den Missionen EUTM Mali (18/8090), Unifil (18/8624) im Libanon, im Nordirak (Kurdistan) (18/7367), KFOR im Kosovo (18/8623), EUNAVFOR MED Operation Sophia im Mittelmeer (18/8878), UNMISS im Südsudan (18/10188), UNAMID in der Region Darfur im Sudan (18/10189) und Resolute Support(18/10347) in Afghanistan verlängert und die Beteiligung an der Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer (18/9632) beschlossen.

Gedenken an Überfall auf die Sowjetunion

In einer vereinbarten Debatte hat der Bundestag am 22. Juni des 75. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion gedacht. Die Abgeordneten erinnerten damit an die 27 Millionen Soldaten und Zivilisten, die dem Vernichtungs- und Eroberungskrieg des nationalsozialistischen Deutschlands zwischen 1941 und der deutschen Kapitulation im Jahre 1945 zum Opfer fielen. (lau/23.12.2016)