Regierung will Bundeswehr-Bewerber überprüfen
Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (18/10009) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen hat. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Mit dieser ergänzenden Sicherheitsüberprüfung reagiert die Bundeswehr auf die veränderte Sicherheitslage. Es soll verhindert werden, dass die Bundeswehr als Ausbildungseinrichtung für potenzielle Terroristen, Extremisten und Schwerkriminelle missbraucht wird und gefährliche Personen in Kontakt mit automatischen Waffen und Sprengmitteln der Bundeswehr kommen. Außerdem werden gegebenenfalls vorhandene Erkenntnisse anderer deutscher Behörden zu einem Bewerber durch den MAD genutzt.
Mehrkosten von rund acht Millionen Euro im Jahr
Die Bundeswehr stellt jährlich rund 20.000 Männer und Frauen ein. Bisher fordert sie von Bewerbern zur Einstellung ausschließlich ein Führungszeugnis oder die Zustimmung zum Einholen einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie eine Erklärung zur Verfassungstreue.
Die ergänzenden Maßnahmen zur Sicherheitsüberprüfung machen laut Bundesregierung eine Aufstockung des Personals beim MAD notwendig; die Kosten hierfür werden sich voraussichtlich auf rund acht Millionen Euro im Jahr belaufen. (nal/10.11.2016)