Sieben Anträge der Opposition zur Entwicklungspolitik hat der Bundestag am Mittwoch, 31. Mai 2017, beraten, von denen sechs mehrheitlich abgelehnt wurden und ein Antrag an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurde.
G20-Afrikagipfel
Bei Enthaltung der Linken scheiterte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „G20-Afrikagipfel – Gleichberechtigte Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung“ (18/12543). Darin wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für ein am Gemeinwohl orientiertes Regelungswerk für durch die Bundesregierung subventionierte Privatinvestitionen einzusetzen. Das Regelwerk sollte sich an der verbindlichen Einhaltung international anerkannter Menschenrechtsabkommen und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie an internationalen Umweltabkommen und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ausrichten.
Gegen das Votum der Opposition fand ein Antrag der Linken mit dem Titel „Marktversagen beenden, Innovationen fördern – Globaler Forschungsfonds für bessere Gesundheit weltweit“ (18/12383) keine Mehrheit. Damit sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, die deutsche G20-Präsidentschaft dazu zu nutzen, um unter anderem neue und innovative Anreizmechanismen für bedarfsorientierte medizinische Forschung und Entwicklung einzuführen. Außerdem solte sich die Regierung gezielt für die Weiterentwicklung von Indikatoren und Messinstrumenten zur Erfassung der globalen Gesundheitswirkung neuer Medikamente, Impfstoffe, Diagnostika und Präventionsstrategien einsetzen und dabei auch nach Geschlechtern differenzieren.
Globalabkommen mit Mexiko
Weiter forderten die Abgeordneten die Regierung auf, sich im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft dafür einzusetzen, dass der bezahlbare Zugang zu lebensnotwendigen Impfstoffen, Diagnostika und Medikamenten nicht durch internationale Freihandelsabkommen gefährdet wird. Und schließlich sollte die Regierung mit Hilfe von Transparenzrichtlinien Unternehmen dazu verpflichten, Produktions- und Entwicklungskosten neuer Medikamente und Medizinprodukte, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, sowie laufende Gesamtinvestitionen für Forschung und Entwicklung offenzulegen.
In einem weiteren Antrag (18/12548), der ebenfalls erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen wurde, fordert die Linksfraktion die Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die im Juni 2016 begonnenen Verhandlungen über die Aktualisierung und Ausweitung des im Jahr 2000 geschlossenen Globalabkommens der EU mit Mexiko ausgesetzt werden.
Grüne forderten Ende der Geierfonds
Gegen das Votum der Opposition lehnte der Budnestag einen Antrag der Grünen-Fraktion (18/10639, 18/12343) ab, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sogenannten Geierfonds das Handwerk zu legen und Staaten vor illegitimen Rückzahlungsansprüchen zu schützen. Solange ein wirksamer Rechtsrahmen zur Begrenzung dieser Rückzahlungsansprüchen auf das tatsächlich Leistbare fehle, seien Gerichte gezwungen, diese Ansprüche zu bestätigen, schreiben die Grünen in der Vorlage. Damit seien Verhandlungslösungen, die die Rückzahlung begrenzen, erschwert.
Die Regierung sollte daher zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen und sich dabei an Vorbildern aus anderen Staaten, insbesondere Belgiens und Großbritannien, orientieren. Außerdem sollte sie im Rahmen der G7, der G20, des Pariser Clubs und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für eine entsprechende Regelung werben und auf EU-Ebene auf eine Regulierung hinwirken. Als „Geierfonds“ werden Investoren – zumeist Hedge-Fonds – bezeichnet, die sich darauf spezialisiert haben, Wertpapiere von zahlungsunfähigen Unternehmen oder Staaten zu erwerben.
Rechenschaftspflichten für die DEG
Bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linken (18/8657, 18/10612), mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte, die Rechenschaftspflichten und das entwicklungspolitische Mandat der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) zu stärken. So sollte die DEG dazu verpflichtet werden, nur Unternehmen und Finanzintermediäre zu finanzieren, die der Veröffentlichung einiger genau definierter Informationen der von der DEG direkt oder indirekt finanzierten Projekte zustimmen.
Außerdem sollte sie Finanzierungsvorhaben mitsamt der Umwelt- und Sozialrisikoprüfungen 30 beziehungsweise 60 Tage vor Vertragsabschluss veröffentlichen, um damit Kritikern aus der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken zu Projekten zu äußern und gemeinsam mit Betroffenen nach Lösungen für mögliche Probleme zu suchen. Darüber hinaus forderte Die Linke die Schaffung eines parlamentarischen Beirats, der „uneingeschränkte und fortlaufende Einsichtsrechte in die Geschäftsunterlagen der DEG“ erhält. Ihm sollte zumindest ein Abgeordneter jeder Bundestagsfraktion angehören.
Treaty-Prozess der Vereinten Nationen
Gegen die Stimmen der Opposition lehnte das Parlament den Antrag der Linken (18/12366, 18/12567), wonach die Regierung Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich sanktionieren sollte. Nach den Vorstellungen der Linken sollte die Regierung den Treaty-Prozess des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aktiv unterstützen und bei der nächsten Tagung der UN-Arbeitsgruppe vom 23. bis 27. Oktober 2017 „eine produktive Rolle zugunsten eines verbindlichen Vertragswerks“ spielen.
Unter anderem sollten die Unterzeichnerstaaten zusagen, ansässige Unternehmen rechtlich auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten. Dies sollte Menschenrechtsverletzungen bei Geschäften im Ausland, entlang internationaler Lieferketten und von Tochterunternehmen in den Anwendungsbereich einschließen. Außerdem sollten die Unterzeichnerstaaten zusagen, Betroffenen auch im Heimatstaat des Unternehmens Klagerechte zu gewähren.
Der UN-Menschenrechtsrat befasst sich seit 2014 mit der Erstellung eines entsprechenden Menschenrechtsabkommens. Dieser so genannte UN-Treaty-Prozess soll den Opfern von Menschenrechtsverletzungen erstmals verbindlichen Schutz garantieren und die dafür verantwortlichen transnational agierenden Unternehmen in Haftung nehmen.
Antrag der Grünen abgelehnt
Ebenfalls gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12545) ab, den „UN Binding Treaty“ ambitioniert zu unterstützen. Darin sollte die Regierung aufgefordert werden, sich in den UN-Prozess zur Erstellung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten einzubringen, das auch Klagewege und Sanktionen vorsieht. Sie sollte nach dem Willen der Grünen ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe bereitstellen und dafür sorgen, dass die Zivilgesellschaft sowie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weitreichend in den Erstellungsprozess eingebunden werden.
Darüber hinaus sollte die Bundesregierung Vorreiter in Bezug auf verbindliche Regelungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu werden und auf EU-Ebene aktiv um Unterstützung für das rechtsverbindliche UN-Abkommen werben.(nal/31.05.2017)