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Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2016, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt, darunter zwöllf Sammelübersichten zu Petitionen, die der Petitionsausschuss abschließend beraten hat.

Abgesetzt: Streichung von Schriftformerfordernissen im Verwaltungsrecht

Auf Empfehlung des Innenausschusses sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (18/10183) verabschiedet werden. Der Bundestag hat diesen Punkt jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Laut Gesetzentwurf sollen im Verwaltungsrecht des Bundes mehr als 450 Schriftformerfordernisse entfallen. Wie die Regierung ausführt, weist das Verwaltungsrecht des Bundes gegenwärtig mehr als 3.000 Rechtsvorschriften auf, in denen die Schriftform angeordnet wird. Schriftformerfordernisse erschwerten die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen.

Durch die Neuregelung wird die Anordnung der Schriftform in 47 Rechtsvorschriften des Bundes ersatzlos gestrichen. Der jeweilige Verfahrensschritt kann dann - abhängig von den jeweiligen technischen Kommunikationsmöglichkeiten - mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei 417 weiteren Rechtsvorschriften ist künftig anstelle der vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung möglich.

Damit können künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden. Für Bürger und Unternehmen wird so die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung werden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut.

Abgesetzt: Verabschiedung des Energiestatistikgesetzes

Da das bisherige Energiestatistikgesetz laut Bundesregierung dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/10350) vorgelegt, der das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der Bundestag hat die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung wieder abgesetzt.

Laut Bundesregierung berücksichtigt das geltende Energiestatistikgesetz die Notwendigkeit, die gewerbliche Wirtschaft von Meldepflichten zu entlasten. Das neue Gesetz ziele darauf ab, zu einer Balance zwischen den Belastungen für die Wirtschaft und einer besseren Informationsqualität für Politik und Gesellschaft zu kommen. Nach den neuen Vorschriften werden in Zukunft monatlich alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab einem Megawatt Nennleistung erfasst.

Nach bisherigem Recht wären höchstens 1.000 Anlagenbetreiber zu erfassen gewesen. Die Zahl der erfassten Betreiber werde jetzt von 917 auf rund 1.500 ansteigen, erwartet die Regierung. Zu den Kosten heißt es, der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde sich auf 2,3 Millionen Euro belaufen. Hinzu komme ein einmaliger Umstellungsaufwand von 5,4 Millionen Euro.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verlangt, auch Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse vorzunehmen. Nur dadurch könne eine dauerhaft aussagekräftige Datengrundlage für Energie- und Kohlendioxidbilanzen und damit für das Monitoring der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen sichergestellt werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag wegen der damit verbundenen Zusatzkosten von 318.000 Euro jährlich ab. Außerdem würden die von den Ländern gewünschten Daten dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwiegend bereits vorliegen.

Antrag gegen Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5434) hat der Bundestag einen Antrag der Linken (18/589) abgelehnt, durch den verhindert werden sollte, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Verpflichtung und auch die Berechtigung der Jobcenter aufhebt, unabhängig vom Willen der betroffenen Person für diese einen Rentenantrag zu stellen. 

Die Linke schreibt, dass jährlich Zehntausende Personen ab 63 Jahren von dieser „zwangsweise vorgezogenen Verrentung“ betroffen seien. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf vorzeitige Rente entscheiden, werde „ausgehebelt“. Hinzu komme, dass die Höhe der zu erwartenden Rente bei dieser Art Verrentung keine Rolle spiele, und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass durch die Abschläge eine dauerhafte Fürsorgeabhängigkeit im Alter überhaupt erst geschaffen werde, argumentiert Die Linke.

Grünen-Antrag zum Schutz vor Hormongiften abgelehnt

Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/10659) einen Antrag der Grünen (18/10382) ab, in dem die Vorschläge der EU-Kommission zu sogenannten endokrinen Disruptoren kritisiert werden. Der Antrag bezieht sich auf die Entwürfe der Kommission „für zwei Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten (C(2016) 3751, C(2016) 3752). Die Grünen wollten, dass der Schutz vor Hormongiften verbessert wird und dass die Kriterien für endokrine Disruptoren dem Vorsorgeprinzip entsprechen müssen.

Die inzwischen überarbeiteten Kriterien zur Identifizierung dieser hormonell wirksamen Stoffe stünden im Widerspruch zum Vorsorgeprinzip und den Regelungen der Biozid- und Pestizidverordnung. Die Fraktion forderte die Bundesregierung unter anderem auf, bei den Beratungen durchzusetzen, dass “auch Chemikalien mit einer vermuteten endokrinen Schadwirkung beim Menschen als endokrine Disruptoren identifiziert werden„.

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung geändert

Einstimmig nahm der Bundestag auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/10662) der sechsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/10346, 18/10444 Nr. 2.2) zugestimmt. Deren Ziel ist die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben.

Gegenstand der Änderungen sind unter anderem Ausnahmen für Blei in Loten elektrischer Verbindungen mit Sensoren in bestimmen medizinischen Geräten und für Cadmium-Anoden in Hersch-Zellen für Sauerstoffsensoren in bestimmten Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Beide Ausnahmen sind befristet. Die Änderungen beruhen auf zwei delegierten Richtlinien der Europäischen Kommission (2016/1028/EU und 2016/1026/EU). Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zustimmen.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht

Einstimmig angenommen wurde anschließend eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur Übersicht 9 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (18/10652). Zu 23 Streitsachen beschloss der Bundestag, von einer Äußerung und/oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen.

Gegen das Votum der Opposition stimmte der Bundestag einer weiteren Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Streitverfahren über die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 2 BvR 1368 / 16, 2 BvR 1444 / 16, 2 BvR 1482 / 16, 2 BvE 3 / 16 und 2 BvR 1823 / 16 (18/10653) zu. Dabei geht es um vier Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren, die sich gegen die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Freihandelsabkommens Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreemen) zwischen der Europäischen Union sowie ihren Mitgliedstaaten und Kanada wenden. Der Bundestag beschloss, dazu eine Stellungnahme abzugeben und bat den Präsidenten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Abstimmung über Petitionen

Der Bundestag nahm darüber hinaus Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (18/10486, 18/10487, 18/10488, 18/10489, 18/10490, 18/10491, 18/10644, 18/10645, 18/10646, 18/10647, 18/10648, 18/10649) zu den in den Sammelübersichten 388 bis 399 zusammengefassten Petitionen an. Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, die im neuen Pflegeberufegesetz geplante Berufsbezeichnung “Pflegefachfrau„ und “Pflegefachmann„ durch eine “zeitgemäße und ansprechende Berufsbezeichnung„ zu ersetzen.

Zur Begründung der Eingabe führt der Petent an, die im Gesetzentwurf unter Paragraf 1 (Führen der Berufsbezeichnung) vorgeschlagene Berufsbezeichnung sei “antiquiert und bestes Bürokratendeutsch„. Wer insbesondere junge Menschen für eine qualifizierte Berufsausbildung in den Pflegeberufen gewinnen will, müsse nicht nur durch Inhalte und Arbeitsbedingungen die notwendige Akzeptanz schaffen, sondern dem Beruf auch einen wertschätzenden und identitätsstiftenden Namen geben, heißt es in der Petition.

“Material„ für das Gesundheitsministerium

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 30. November 2016 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit “als Material„ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition “in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll„.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums. Danach setzt der Entwurf des Pflegeberufereformgesetzes die langjährig vorbereitete Reform der Pflegeberufe um. Darin sei die Zusammenführung der bisherigen getrennten Ausbildungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Altenpflege zu einem weiterentwickelten neuen Beruf vorgesehen, der den Anforderungen der sich wandelnden Versorgungsstrukturen und Pflegebedarfe gerecht werde.

“Moderne und wertschätzende Berufsbezeichnung finden„

Eine zukunftsgerechte Berufsausbildung, so heißt es weiter, müsse die Pflegefachkräfte dazu befähigen, “in weiterhin hoher Qualität die pflegerische Versorgung von Menschen über Altersgrenzen hinweg in allen Versorgungsformen sicherzustellen und ihnen gleichzeitig ausreichende berufliche Mobilität und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen„. Das sei die Voraussetzung für eine attraktive, in die Zukunft gerichtete Ausbildung, die darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den langjährigen Verbleib der ausgebildeten Pflegefachkräfte im Berufsfeld Pflege leiste.

Mit der Reform der Pflegeausbildungen werde nicht nur die formale Trennung zwischen den drei bisherigen Pflegeausbildungen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Altenpflege aufgehoben. Die einheitliche Berufsbezeichnung “Pflegefachmann/Pflegefachfrau„ bildet nach Aussage des Ministeriums das neue Berufsbild in der Pflege auch sprachlich ab.

Der Petitionsausschuss hält die Überlegungen des Petenten gleichwohl für bedenkenswert. Die Abgeordneten sprechen sich daher für die Materialüberweisung aus, “soweit es darum geht, eine moderne und wertschätzende Berufsbezeichnung zu finden„.

Oppositionsanträge zum ökologischen Hochwasserschutz

Mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt hat der Bundestag Anträge der Linken (18/3277) und der Grünen (18/2879), die den ökologischen Hochwasserschutz zum Thema haben. Die Linke forderte unter anderem, den Hochwasserschutz unter Beteiligung aller Akteure länderübergreifend ökologisch und sozial voranzutreiben.

Die Grünen halten eine nationale Hochwasserstrategie für überfällig. Sie müsse proaktiv und an Klimafolgenanpassung und Schadensprävention orientiert sein. Um alte Fehler zu vermeiden, müsse ein Programm auf den Weg gebracht werden, bei dem der langfristig wirtschaftliche und ökologische Hochwasserschutz im Mittelpunkt der Anstrengungen von Bund und Ländern steht, heißt es in dem Antrag. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/3481).

Feinstaubemissionen aus Baumaschinen

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition scheiterten die Grünen mit einem weiteren Antrag (18/3554), die Feinstaubemissionen aus Baumaschinen zu reduzieren. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/4399).

Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, die Grenzwerte in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen anzupassen. Auch solle sich die Regierung für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Baumaschinen einsetzen, um die Überwachung zu vereinfachen und die Einhaltung der Anforderungen einfacher kontrollieren zu können.

Grüne: Kernbrennstoffsteuer beibehalten

Schließlich lehnte der Bundestag auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/10545) einen Antrag der Grünen (18/10034) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Atomkosten verursachergerecht anzulasten und die Kernbrennstoffsteuer beizubehalten und anzuheben.

Nach dem Willen der Fraktion sollte die von den Betreibern der Atomkraftwerke zu zahlende Kernbrennstoffsteuer ohne Unterbrechung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Der Steuertarif sollte ab dem 1. Januar 2017 von 145 Euro auf 220 Euro pro Gramm Spaltstoff erhöht werden. (vom/hau/15.12.2016)