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Geschichte

Vor 50 Jahren: Kurt Georg Kiesinger wird Bundeskanzler

Bundestagspräsident Dr. Eugen Gerstenmaier (rechts) nimmt dem neuen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (links, CDU) am 1. Dezember 1966 im Deutschen Bundestag in Bonn den Eid ab.

Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier (rechts) nimmt dem neuen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger den Amtseid ab. (© dpa-Bildarchiv)

Vor 50 Jahren, am 1. Dezember 1966, wählten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Dr. Kurt Georg Kiesinger (CDU) zum dritten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Einen Tag zuvor war Ludwig Erhard (CDU) vom Amt des Bundeskanzlers zurückgetreten. Innenpolitische Schwierigkeiten, innerparteiliche Auseinandersetzungen und die Uneinigkeit über den Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 hatten die bisherige christlich-liberale Regierungskoalition im Oktober 1966 auseinanderbrechen lassen und zu einem Minderheitskabinett geführt. Infolgedessen hatten sich Union und SPD auf ein gemeinsames Regierungsbündnis im Bund verständigt.

„Ein Markstein in der Geschichte der Bundesrepublik“

Mit 340 gegen 109 Stimmen, bei einer ungültigen Stimme und 23 Enthaltungen, wurde Kiesinger Bundeskanzler der ersten Großen Koalition. Zusammen verfügten CDU/CSU und SPD über 447 Sitze. Nach 17 Jahren Opposition war damit die SPD erstmals an einer Bundesregierung beteiligt. Die Sozialdemokraten erhielten neun, die Unionsparteien insgesamt zehn Ministerien. Der SPD-Vorsitzende Willy Brandt übernahm das Außenministerium und wurde Vizekanzler.

„Zum ersten Mal haben sich die Christlich-Demokratische und Christlich-Soziale Union und die Sozialdemokratische Partei auf der Ebene des Bundes zur Bildung einer gemeinsamen Regierung entschlossen. Das ist ohne Zweifel ein Markstein in der Geschichte der Bundesrepublik, ein Ereignis, an das sich viele Hoffnungen und Sorgen unseres Volkes knüpfen“, erklärte der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966.

Aufgaben der Großen Koalition

Der bis dahin baden-württembergische Ministerpräsident übernahm das Amt in einer Zeit, in der das Wirtschaftswunder stagnierte. Als wichtigste Aufgaben nannte er daher die Konsolidierung der Staatsfinanzen, die Finanzreform, die Stabilisierung der Wirtschaft, aber auch die Verabschiedung der Notstandsverfassung, die Einführung eines Mehrheitswahlrechts und die Beziehungen zu den Staaten des Warschauer Pakts. Eine konsequente Friedenspolitik sollte Spannungen beseitigen und das Wettrüsten eindämmen.

In der Gestaltung des Verhältnisses zur DDR kündigt er einen Kurswechsel an: „Wir wollen entkrampfen und nicht verhärten, Gräben überwinden und nicht vertiefen. Deshalb wollen wir die menschlichen, wirtschaftlichen und geistigen Beziehungen mit unseren Landsleuten im anderen Teil Deutschlands mit allen Kräften fördern.“ Dies bedeute aber keine Anerkennung eines zweiten deutschen Staates, fügte er hinzu.

Regierungsbündnis auf Zeit

Angesichts der überragenden Mehrheit der Großen Koalition, die Opposition bestand aus lediglich 49 FDP-Abgeordneten, betonte Kiesinger: „Wir sind entschlossen, soviel es an uns liegt, die auf uns gesetzten Hoffnungen zu erfüllen und die befürchteten Gefahren abzuwehren. In dieser Koalition, meine Damen und Herren, werden keine Macht und Pfründen zwischen Partnern geteilt, keine Missstände vertuscht und die Kräfte des parlamentarischen Lebens nicht durch Absprachen hinter den Kulissen gelähmt werden, wie es ihr mit dem Schlagwort ,Proporzdemokratie' unterstellt wird. Die Opposition wird alle parlamentarischen Möglichkeiten haben, ihre Auffassung zur Darstellung und Geltung zu bringen.“

Und er ergänzte: „Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Missbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode fortzuführen. Während dieser Zusammenarbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung ein neues Wahlrecht grundgesetzlich verankert werden, das für künftige Wahlen zum Deutschen Bundestag nach 1969 klare Mehrheiten ermöglicht.“

Notstandsgesetze und außerparlamentarische Opposition

Teile der Bevölkerung stellten sich dennoch die Frage, wie eine so kleine Opposition der Kontrolle der Regierung nachkommen könnte. Besonders prägte die Auseinandersetzung um die Notstandsgesetze, die die Koalition nach langer und intensiver Debatte im Mai 1968 verabschiedete, die gesellschaftliche Diskussion. Die Bundesrepublik sollte, um ihre volle Souveränität zurückzuerlangen, nach dem Willen der Alliierten zum Schutz der in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte Gesetze für jede Art von Notsituation verabschieden.

Entsprechende Vorhaben waren bisher gescheitert, da sich im Bundestag keine notwendige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung gefunden hatte. Die Notstandsgesetze weiten im Verteidigungsfall, bei inneren Unruhen und Naturkatastrophen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus und sehen eine Einschränkung der Grundrechte vor. Dagegen formierte sich die sogenannte außerparlamentarische Opposition (APO), deren Proteste die Bundesrepublik bis in die siebziger Jahre in eine erste innenpolitische Bewährungsprobe stürzten.

Steuerung gegen die Wirtschaftskrise

Wichtigstes Ziel der Großen Koalition blieb die Überwindung der Rezession, die Schaffung von Preisstabilität und Vollbeschäftigung. Finanzminister Franz Josef Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Prof. Dr. Karl August Fritz Schiller (SPD) setzten auf „mittelfristige Finanzplanung“, „Globalsteuerung“ und die sogenannte „konzertierte Aktion“ – in der sie in Gesprächen mit Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften versuchten, die Wirtschafts- und Sozialpolitik aufeinander abzustimmen.

1967 verabschiedete die Koalition das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz. Darin wurden unter anderem außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum festgeschrieben und dem Staat wirksame Mittel für eine aktive Konjunkturpolitik in die Hand gegeben. Strauß und Schiller setzten auch eine neue Finanzverfassung zur Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern durch. In ihrer Zusammenarbeit erwarben sich die beiden Minister als legendäres Gespann die Beinamen „Plisch und Plum“.

Ende der Kanzlerschaft

Trotz einiger Kontroversen in der Konjunktur- und Währungspolitik war die erste Große Koalition überwiegend erfolgreich. Kiesinger, bekannt für seine Fähigkeit, Kompromisse auszuloten, galt in dieser Koalition vor allem als Vermittler und erwarb sich den Spitznamen „wandelnder Koalitionsausschuss“. Die Rezession und die Schieflage der Finanzen konnten zum Ende der Legislaturperiode überwunden werden.

Union und SPD setzten in ihrer Zusammenarbeit erfolgreich weitere Vorhaben um wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz 1969), die Abschaffung des Zuchthauses mit der Strafrechtsreform, die Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes oder die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder. Die Reform des Wahlrechts hingegen scheiterte.

Außenpolitisch setzte die Bundesregierung wie angekündigt auf eine Verbesserung der Beziehungen zu den osteuropäischen Nachbarn, nahm diplomatische Beziehungen zu Rumänien und Jugoslawien auf und eröffnete Handelskontakte zur Tschechoslowakei. Kiesinger reiste in seiner Amtszeit auch nach Asien, darunter 1968 in den politisch umstrittenen Iran.

Das Ende der ersten Großen Koalition

Die Bundestagswahlen im Herbst 1969 beendeten das Regierungsbündnis auf Zeit. Unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) kam erstmals ein rot-gelbes Bündnis an die Macht. Kurt Georg Kiesinger blieb bis 1971 CDU-Parteivorsitzender und bis 1980 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er starb am 9. März 1988 im Alter von 84 Jahren in Tübingen.

Umstritten war Kiesinger wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP von 1933 bis 1945. In den Jahren von 1940 bis 1945 war er außerdem im Reichsaußenministerium tätig. Als ehemaliges NSDAP-Mitglied verbüßte Kiesinger nach Kriegsende eine mehrmonatige Haft im Internierungslager Ludwigsburg. 1948 wurde er in einem Spruchkammerverfahren vollständig entlastet. (klz/25.11.2016))