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Reaktorsicherheit

Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gewählt

Nachdem die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (sogenannte Endlager-Kommission) zur Jahresmitte 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, wählte der Bundestag am Donnerstag, 24. November 2016, die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums nach Paragraf 8 des Standortauswahlgesetzes. Dazu hatten CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Wahlvorschläge (18/10377) vorgelegt, die einstimmig angenommen wurden.

Wahlvorschläge der Fraktionen

Gewählt worden sind Klaus Brunsmeier, Mitglied des Bundesvorstandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) sowie ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission; Prof. Dr. Armin Grunwald, Leiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) sowie ehemaliges Mitglied der Endlager-Kommission; Dr. Monika Müller, Studienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum; Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände; Prof. Dr. Miranda Schreurs vom Lehrstuhl für Environmental and Climate Policy an der Hochschule für Politik in München sowie ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen; Prof. Dr. Klaus Töpfer, unter anderem ehemaliger Bundesumweltminister.

Zur Erweiterung des Gremiums wird der Bundesrat dem Bundestag entsprechend den Empfehlungen des Abschlussberichts der Endlager-Kommission einen Wahlvorschlag unterbreiten.

„Gemeinwohlorientierte Begleitung“ 

Ziel des Standortauswahlverfahrens ist es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten, insbesondere hoch radioaktiven Abfälle den Standort für eine Anlage zur Endlagerung in der Bundesrepublik zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

Im Standortauswahlgesetz ist festgelegt, dass unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Endlager-Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur „gemeinwohlorientierten Begleitung“ eingesetzt wird. Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers. 

„Begleitung des Standortauswahlverfahrens“

Als zentrale Aufgabe des Gremiums ist im Gesetz die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens“ festgeschrieben, wozu insbesondere die „Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung“ gehört. In der sogenannten Brücken-Phase zwischen der Arbeit der Endlager-Kommission und dem beginnenden Standortauswahlverfahren sollen dem Gremium neun Mitglieder angehören, die vom Bundestagspräsidenten berufen werden.

Sechs Mitglieder sollen „gesellschaftlich hohes Ansehen genießen“ und je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen werden. Zudem sollen dem Gremium zwei Bürger sowie ein Vertreter der „jungen Generation“ angehören. (hau/24.11.2016)