Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag (18/10382) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 24. November 2016, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen hat. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zu den Entwürfen der Europäischen Kommission für zwei Rechtsakte zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten.
Die Grünen fordern, den Schutz vor „Hormongiften“ zu verbessern. Die Kriterien für Endokrine Disruptoren müssten dem Vorsorgeprinzip entsprechen. Endokrine Disruptoren sind Stoffe, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können, wenn sie in einer wirksamen Dosis in den Körper gelangen. Diese endokrin wirksamen Stoffe können aus der Natur stammen oder künstlich hergestellt sein.
Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
Zur federführenden Beratung an den Familienausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (18/10378). Der Familienausschuss befragt dazu am 28. November Sachverständige in einer Anhörung. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, anstelle von individuell bedarfsdeckenden Leistungen für spezifische Bedarfe der durch das Medikament Contergan in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren geschädigten Menschen pauschale Leistungen ohne gesonderten Antrag zu gewähren. Dadurch solle es zu einer gerechteren und unkomplizierteren Verteilung der Mittel kommen, sodass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen.
Zudem sollen komplexe Abgrenzungsfragen entfallen, die das Verwaltungsverfahren belasten und die Entscheidungen bisher erheblich verzögert hätten. Durch die Pauschalierung freiwerdende Verwaltungskapazitäten sollen genutzt werden, um die Betroffenen zu beraten.
Bereinigung von Kompetenzfragen
Um Kompetenzfragen zwischen Stiftungsvorstand und Stiftungsrat zu bereinigen, sollen die bisher in der Satz geregelten Aufgaben des Stiftungsrats nun im Gesetz aufgeführt werden. Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit der Organe sollen deren Handlungsfähigkeit sicherstellen. Die Haftung der ehrenamtlich tätigen Organmitglieder solle in Anlehnung an die Haftung der ehrenamtlich tätigen Organmitglieder in Vereinen geregelt werden.
Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, die Lebenssituation der Betroffenen sei durch die Auswirkungen ihrer Behinderung mit Folge- und Spätschäden geprägt. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten der älter werdenden Betroffenen hätten sich in den letzten Jahren weiter beschleunigt. Um die Betroffenen angemessen zu unterstützen, habe der Gesetzgeber zum 1. August 2013 neben einer deutlichen Erhöhung der Conterganrenten neue Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe im Einzelfall für die rund 2.700 Leistungsberechtigten eingeführt. Dazu seien zusätzliche Bundesmittel in Höhe von höchstens 30 Millionen Euro jährlich bereitgestellt worden.
Grünen-Antrag zur Kernbrennstoffsteuer
In einem Antrag (18/10034) fordern Bündnis 90/Die Grünen, die Kernbrennstoffsteuer bis Ende 2022 beizubehalten. Zudem solle der Tarif zum 1. Januar 2017 von 145 auf 220 Euro pro Gramm Spaltstoff erhöht werden. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Grünen zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Grünen hatten sich den Umweltausschuss als federführenden Ausschuss gewünscht.
Die Steuer sei ein „zielsicheres und wirksames Instrument“, um die „Atomwirtschaft angemessen an den entstandenen gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen“, heißt es in dem Antrag zur Begründung. Für eine „willkürliche Befristung“, die Regelung läuft zum Ende des Jahre aus, gebe es keinen „sachlichen Grund“, kritisieren die Grünen.(vom/24.11.2016)