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Menschenrechte

Regierung soll sich für Verhütung von Folter und Misshandlung einsetzen

Insgesamt 41 Einrichtungen wie Polizeiinspektionen und -reviere, Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten, Alten- und Pflegeheime und psychiatrische Einrichtungen hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter im Jahr 2015 besucht. Zu ihrem als Unterrichtung (18/8966, 18/9129 Nr. 1.2) vorliegenden „Jahresbericht 2015 der Bundesstelle und der Länderkommission“ hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, gegen das Votum der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung verabschiedet. Dem liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/10217) zugrunde. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, gibt es in Dienststellen auf Bundes- wie auf Länderebene in verschiedenen Fällen Verbesserungsmöglichkeiten zur Wahrung menschenwürdiger Unterbringungsbedingungen. Als Beispiele nennt der Bericht die nicht hinreichend geschützte Intimsphäre durch Türspione, Videoüberwachung und nicht abtrennbare Duschbereiche sowie die grundsätzliche vollständige Entkleidung bei der Durchsuchung, die der Aufnahme in einigen Einrichtungen vorangehe.

„Fixierungen bergen hohes Risiko für Leib und Leben“

Die Länderkommission habe zudem festgestellt, dass in Polizeidienststellen in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen Fixierungen mit metallenen Handschellen vorgenommen würden. Diese würden ein besonderes Verletzungsrisiko bergen. Im Polizeipräsidium Köln sei zudem die hohe Zahl an Fixierungen aufgefallen. Im Jahr 2014 habe es sich um 1.150 Fälle gehandelt. Da eine Fixierung für die betroffene Person ein hohes Risiko für Leib und Leben darstelle, sollten in Polizeidienststellen grundsätzlich keine Fixierungen vorgenommen werden, mahnt der Bericht. 

Positiv vermerkt der Bericht die Ergebnisse der Besuche in Jugendstrafanstalten. In der Zusammenschau der vergangenen Jahre stelle sich der Jugendstrafvollzug mit Blick auf die Wahrung menschenwürdiger Bedingungen als gut dar. In der Mehrzahl der Justizvollzugsanstalten hätten die Fachdienste und der Allgemeine Vollzugsdienst von guter Zusammenarbeit und Abstimmung untereinander berichtet.

Errichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle empfohlen

Aus Sicht der Nationalen Stelle spielt die Existenz einer unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstelle eine wichtige Rolle zur Verhinderung von Übergriffen durch Polizeibeamte auf in Gewahrsam genommene Personen. Unter präventiven Gesichtspunkten sei es wichtig, dass in jedem Bundesland sowie auf Bundesebene eine Stelle existiere, an die sich Opfer von Übergriffen durch Polizeibeamte wenden könnten. Eine solche Stelle solle zudem auch für Beamte zur Verfügung stehen, die das Fehlverhalten einer Kollegin oder eines Kollegen anzeigen möchten, heißt es in dem Bericht weiter.

In der Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ihr Engagement gegen und zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe mit Nachdruck im In- und Ausland fortzusetzen. Zugleich solle die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mit Sitz in Wiesbaden auch zukünftig in ihrer Arbeit unterstützt werde. (nal/10.11.2016)

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