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Parlament

KSE-Vertrag: 25 Jahre Sicherheit für Europa

Ein Mann steht mit einem Schweißbrenner und einem Schutzanzug neben einem ausgedienten grünen Kampfflugzeug und zerschneidet den Bug

Ein Kampfflugzeug des Typs MiG 21 der Nationalen Volksarmee (NVA) wird verschrottet. (© dpa)

Vor 25 Jahren, am 7. November 1991, hat der Deutsche Bundestag den KSE-Vertrag ratifiziert. Mit dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa verpflichteten sich die zur Zeit der Unterzeichnung 16 Mitgliedstaaten des Nordatlantischen Bündnisses (Nato) und sechs Mitgliedsstaaten der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) die Anzahl schwerer konventioneller Waffensysteme im Landgebiet der Vertragsstaaten in Europa vom Atlantischen Ozean bis zum Uralgebirge zu begrenzen.

Mit dem Ziel in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau zu schaffen und die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen in Europa zu beseitigen, hatten die Staats- und Regierungschefs und Außenminister der 22 Vertragsstaaten am 19. November 1990 anlässlich des Gipfels der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Paris den KSE-Vertrag unterzeichnet. Im Schlussdokument des Pariser Gipfels, der Charta von Paris für ein neues Europa, erklärten die Staats- und Regierungschefs der KSZE-Teilnehmerstaaten den Ost-West-Konflikt und die Spaltung Europas für beendet.

Gemeinsame Erklärung ehemaliger Gegner

Die Mitglieder der Nato und des Warschauer Pakts bekundeten in der „Gemeinsamen Erklärung von zweiundzwanzig Staaten“, sich nicht mehr als Gegner zu betrachten und dass ihre Sicherheit unteilbar sei. Darüber hinaus verpflichteten sie sich, zukünftig nur solche militärischen Potenziale aufrechtzuerhalten, die zur Kriegsverhütung und für eine wirkliche Verteidigung notwendig seien.

Die vertraglichen Grundlagen für den Abbau der über vier Jahrzehnte währenden militärischen Konfrontation in Europa hatten die Vertreter der Mitgliedstaaten von Nato und WVO in 20 Monaten intensiver Verhandlungen, vom März 1989 bis zum November 1990, festgelegt. Gespräche zur Ausarbeitung eines Mandats für Verhandlungen über konventionelle Rüstungskontrolle in Europa hatten bereits 1987 am Rande des Wiener KSZE-Folgetreffens begonnen.

Treffen von Gorbatschow und Kohl im Kaukasus

Mit der erstmals konkret werdenden Perspektive des Abbaus der militärischen Konfrontation in Europa hatten die KSE-Verhandlungen auch wichtige politische und psychologische Voraussetzungen für den Ende 1989 begonnenen Prozess der deutschen Einigung geschaffen. Sie ermöglichten, das für die Regelung der äußeren Aspekte der Vereinigung Deutschlands zentrale Problem der Festlegung des Umfangs der deutschen Streitkräfte in den Rüstungskontrollkontext einzubinden.

Rechtsverbindlichkeit erlangte mit dem KSE-Vertrag auch eine Vereinbarung auf die sich der damalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl (CDU) und der damalige Staatspräsident der Sowjetunion Michail Sergejewitsch Gorbatschow im Juli 1990 bei ihrem historischen Treffen im Kaukasus geeinigt hatten. Sie sah eine Truppenstärke der Bundeswehr von maximal 370.000 Soldaten vor und brachte zudem die faktische Zustimmung zur deutschen Nato-Mitgliedschaft durch die Sowjetunion.

Kohl: Das wichtigste Rüstungskontrollabkommen

In seiner Regierungserklärung vom 22. November 1990 anlässlich des Pariser Gipfels unterstrich der Helmut Kohl die Bedeutung des „wichtigsten Rüstungskontrollabkommen, das die Bundesrepublik Deutschland bislang unterzeichnet hat“:

„Mit dem Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa haben die 22 Staaten das umfassendste und weitreichendste Abkommen in der Geschichte der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterzeichnet. In Paris wurde das Werk der deutschen Einigung unter dem europäischen Dach vollendet. In den Beiträgen der Staats- und Regierungschefs und in den Dokumenten wurde besonders sinnfällig, dass jetzt ein großes Ziel deutscher und europäischer Politik erreicht ist: Wir Deutsche überwinden die widernatürliche Teilung, unter der unser Land und Volk mehr als vierzig Jahre gelitten hat, und wir Europäer beenden Konfrontation und Kalten Krieg und begründen die historisch gewachsene Einheit unseres Kontinents neu.“

Genscher: KSE-Vertrag markiert das Ende des Kalten Krieges

Auch Bundesaußenminister und Vizekanzler Hans-Dietrich Genscher (FDP) hob anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zum KSE-Vertrag am 18. September 1991 im Deutschen Bundestag die historische Bedeutung des Vertrages hervor: „Der KSE-Vertrag markiert das Ende des Kalten Krieges und den Eintritt in eine neue Ära kooperativer Sicherheit in Europa. Mit seinen weitreichenden Bestimmungen über Rüstungsabbau, Höchststärken für die konventionellen Waffen und ein umfangreiches Verifikationssystem legt der KSE-Vertrag die sicherheitspolitische Grundlage für ein System, in dem Sicherheit nicht mehr gegeneinander, sondern miteinander geschaffen wird.“

Einhellig begrüßten auch die Abgeordneten des Bundestages die Abrüstungsvereinbarung. Angesichts der Auflösung der Warschauer Vertragsorganisation und des schnell voran schreitenden politischen Wandels in Europa sprachen sich alle Fraktionen für eine zügige Ratifizierung und baldige Umsetzung des Vertrages aus. Nach der Ratifizierung durch alle 22 Vertragsstaaten trat der KSE-Vertrag am 9. November 1992 in Kraft und hatte bis November 1995 eine Reduzierung von mehr als 50.000 angriffsfähigen konventionellen Waffensystemen (Kampfpanzer, gepanzerter Schützenpanzer, Artilleriesysteme, Angriffshubschrauber und Kampfflugzeuge) in Europa zur Folge.

Regelmäßiger detaillierter Informationsaustausch

Ein intensives Verifikationssystem, das sich insbesondere auf einen regelmäßigen detaillierten Informationsaustausch sowie ein im Einzelnen geregeltes Inspektionssystem stützt, sollte die Einhaltung des Vertragswerks gewährleisten und in Europa militärische Transparenz herstellen. Ein erster Datenaustausch wurde im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des KSE-Vertrags am 18. November 1990 vorgenommen. Eine erste Überprüfungskonferenz fand vom 15. Mai bis zum 1. Juni 1996 in Wien statt.

Um den sicherheitspolitischen Veränderungen in Europa Rechnung zu tragen, begannen 1997 die Verhandlungen für eine Aktualisierung des Vertrages. Parallel dazu entstand der Nato-Russlandrat. Bereits 1996 wurden durch ein ergänzendes Abkommen („Flankenvereinbarung“) zum KSE-Vertrag Russland und der Ukraine größere Spielräume bei der Stationierung ihrer konventionellen Streitkräfte in spezifisch ausgewiesenen Regionen eingeräumt.

Spannungen zwischen der Nato und Russland

Die am 19. November 1999 von den Vertragsstaaten beschlossene Anpassung des KSE-Vertrages (A-KSE) scheiterte jedoch. Zwar ratifizierten Russland, Weißrussland, die Ukraine und Kasachstan das Übereinkommen im Jahr 2004, die Nato-Mitgliedsstaaten machte ihre Ratifizierung von Abzug Russlands aus Transnistrien (Republik Moldau), Südossetien und Abchasien (Georgien) abhängig. Da Russland dieser sogenannten Istanbuler Verpflichtung nicht nachkam, konnte das Abkommen nicht in Kraft treten. Spannungen zwischen der Nato und Russland verhinderten auch in der Folge eine Überarbeitung und Anpassung des KSE-Vertrags

Mit der Begründung, der geltende Vertrag entspreche nicht länger russischen Sicherheitsbedürfnissen, setzte Russland die Implementierung des KSE-Vertrags im Dezember 2007 aus. Ende 2011 setzten die Nato-Staaten sowie Moldau und Georgien ihrerseits die Implementierung gegenüber Russland aus. Dem schloss sich die Ukraine Anfang April 2015 an. Abgesehen von Russland setzen die übrigen Vertragsstaaten den Vertrag weiter um, tauschen Informationen über ihre Streitkräfte aus und führen gegenseitige Inspektionen durch. Im März 2015 zog sich Russland auch aus dem politischen KSE-Gremium, der Gemeinsamen Beratungsgruppe, zurück.

2015 haben alle übrigen KSE-Vertragsstaaten ihre jährlichen Informationsaustausche vorgelegt. Aserbaidschan und Armenien überschritten als einzige Vertragsstaaten ihre nationalen Anteilshöchstgrenzen im Anwendungsgebiet. Zudem kamen beide Staaten Informationspflichten des Vertrages nicht vollständig nach. In der Ukraine konnten die Inspektionsaktivitäten der KSE-Mitgliedstaaten - mit der Ausnahme des östlichen Landesteils und der Krim aufrechterhalten werden. Am 26. und 27. September 2016 fand die routinemäßige KSE-Überprüfungskonferenz statt. (klz/31.10.2016)

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