Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/9981, 18/10225) angenommen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Zugleich wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3563, 18/3993) einstimmig für erledigt erklärt. Der Bundestag folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/10284). Zum Gesetzentwurf hatte auch der Haushaltsausschuss Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (18/10285, 18/10286) vorgelegt.
Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der vor allem zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung wird nun noch in diesem Jahr von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Ab 2017 bis 2031 wird dieser Betrag dann jährlich um 1,8 Prozent steigen. Die Novelle sieht vor, dass der Betrag von acht Milliarden Euro nach dem so genannten Kieler Schlüssel auf alle Bundesländer verteilt wird.
200 Euro mehr für sieben Bundesländer
Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, wird 2016 ein Betrag von 200 Millionen Euro mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8 Prozent über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden.
Der Kieler Schlüssel wurde im Oktober 2014 von der deutschen Verkehrsministerkonferenz beschlossen und regelt die Verteilung der vom Bund an die Länder vergebenen Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr. Für den Bundeshaushalt ergeben sich durch das geänderte Regionalisierungsgesetz bis zum Jahr 2031 voraussichtlich zusätzliche Belastungen in Höhe von insgesamt 3,67 Milliarden Euro.
Der Bundesrat hatte gefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch den der Länderkammer zu ersetzen. Das geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/3993) vorgelegt hatte. Die Bundesregierung lehnte in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag des Bundesrates ab. (nal/mik/10.11.2016)