Schäuble: Am Geld wird die Integration nicht scheitern
„Am Geld wird die Integration nicht scheitern.“ Dies betonte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag, 20. Oktober 2016, bei der Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung der Länder und Kommunen (18/9980), der zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde.
Schäuble: Der Bund unterstützt die Länder nachhaltig
Die Integration sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, der der Bund gerecht werde, sagte Schäuble weiter. Schon in diesem Jahr seien vom Bund dafür 18,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. 2017 würden es 21 Milliarden Euro sein und 2018 rund 22 Milliarden Euro. Auch auf anderen Gebieten habe der Bund Länder und Kommunen in der Vergangenheit entlastet. So seien 2015 zwei Milliarden Euro ausgegeben worden, in diesem Jahr insgesamt knapp zehn Milliarden Euro. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf würden die Länder und Kommunen bis 2019 um weitere 20 Milliarden Euro vom Bund entlastet.
„Dies ist der Beweis, dass der Bund die Länder und Kommunen nachhaltig unterstützt“, betonte der Minister. Es gebe allerdings das gesamtstaatliche Problem, dass die vorhandenen Mittel nicht schnell genug abfließen könnten. Dies müsse geändert werden. Insgesamt seien die Herausforderungen gut gemeistert worden. Der Bund sei sich seiner Verantwortung bewusst.
Linke: Kommunen wurden kaputt gespart
Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) kritisierte, dass Monate lang um die Verteilung der Kosten für die Flüchtlinge „gefeilscht“ worden sei. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei lange überfällig, ob er die richtige Lösung sei, müsse diskutiert werden. Das Hauptproblem sei jedoch, dass die Flüchtlinge für alles verantwortlich gemacht würden. Wohnungsnot jedoch habe es jedoch schon gegeben, bevor die Flüchtlinge ins Land gekommen seien.
Dass die Mittel nicht schnell genug abfließen könnten, hängt nach ihrer Meinung unter anderem damit zusammen, dass die Verwaltungen in Kommunen und Ländern in den vergangenen Jahren „systematisch“ kaputt gespart worden seien. ,,Wir brauchen jedoch einen starken Staat und müssen die Menschen mit Taten überzeugen„, sagte sie. Der Schlüssel liege in einer zentralen Gerechtigkeitsfrage. Es gehe nicht an, dass die Reichen sich weiter aus der Verantwortung stehlen könnten. Deshalb sei unter anderem eine Reichensteuer unbedingt notwendig.
SPD: Bund, Länder und Kommunen an einem Tisch
“Wir sind stolz auf unsere Kommunen„, betonte Ulrike Gottschalk (SPD). Dort “vor Ort„ würde alles organisiert, was für die Daseinsvorsorge der Menschen wichtig sei. Deshalb müssten die Kommunen auch finanziell gut ausgestattet sein. Der Bund tue alles, um dies sicherzustellen.
Es gebe aber die Befürchtung, dass das Geld nicht eins zu eins bei den Kommunen ankommen würde. Deshalb forderte sie einen “Dreieckstisch„, an dem Bund, Länder und Kommunen “auf Augenhöhe„ miteinander verhandeln könnten.
Grüne: Endlich drückt sich der Bund nicht mehr
Für Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) ist es gut, dass der Bund sich nicht “weiterhin wegdrückt„. Das habe viel Druck gebraucht, bis dieser Gesetzentwurf endlich vorgelegt worden sei. Damit werde anerkannt, dass die Integration der Flüchtlinge eine gesamtstaatliche Aufgabe sei.
Sie kritisierte, dass dieses Problem aber nicht strukturell gelöst werde. Außerdem würden die Mittel mit der Gießkanne ausgeschüttet. So würden finanzstarke Kommunen mehr entlastet werden als finanzschwache Städter und Gemeinden, die das Geld aber nötiger brauchen würden.
CDU/CSU: Der Bund hat Wort gehalten
Ralf Brinkhaus (CDU/CSU) wies darauf hin, dass der Verteilerschlüssel auf Wunsch der Ministerpräsidenten zustande gekommen sei. Er betonte, dass der Bund Wort gehalten habe und die Kommunen an vielen Stellen entlaste. Jetzt sei aber die Grenze der Belastungsfähigkeit für den Bund erreicht.
Es sei abzusehen, dass in Zukunft große Belastungen allein auf den Bund zu meistern seien. Dazu zählte er unter anderem die Bekämpfung der Fluchtursachen, die Cypersicherheit und die Terrorismusbekämpfung. Auch er betonte, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel eins zu eins weitergereicht würden müssten.
Der Entwurf der Bundesregierung
Mit dem vorgelegten vorgelegten Entwurf will der Bund die Kommunen aufgrund der besonderen finanziellen Herausforderungen, die sich in Folge der hohen Zuwanderung von Flüchtlingen ergeben, bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Jahre 2016 bis 2018 entlasten.
Geplant ist, die Beteiligung des Bundes an den KdU zu erhöhen. Die Integrationspauschale für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich soll durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Für den Wohnungsbau sollen Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationszahlungen zugestanden werden, die sich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilen.
Ab 2018 sollen die Kommunen jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden, indem der Anteil von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht wird. Die Beteiligung des Bundes an den KdU im SGB II soll ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2 Prozentpunkte angehoben werden. Für die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf sind 85 Minuten vorgesehen. Die Vorlage soll dann federführend im Haushaltsausschuss weiterberaten werden. (mik/hau/20.10.2016)