Kindergeldzahlungen im öffentlichen Dienst neu organisiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, bei Enthaltung der Opposition beschlossen, das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes neu zu organisieren. Einen entsprechen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes“ (18/9441) nahm er in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/10045) an. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses (18/10059) vor. Die Reden zur Debatte wurden zu Protokoll gegeben.
„Gleichmäßige Rechtsanwendung nur schwer zu erreichen“
Damit sollen statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein sollen. Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. „Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsaufwand nur schwer zu erreichen“, hatte die Regierung ihr Vorhaben begründet.
Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen erhalten ebenfalls die Möglichkeit, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben, heißt es weiter. Beschlossen wurde auch, dass das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und das Bundesausgleichsamt zum 1. Januar 2017 vom Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums in den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums verlagert werden. (hau/20.10.2016)