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Soziales

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Zwei Rollstuhlfahrer hinter einem Schreibtisch

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, auch die Teilhabe im Arbeitsleben zu stärken. (© dpa-Fotoreport)

Am Donnerstag, 22. September 2016, wird sich der Bundestag in einstündiger Debatte ab 13.10 Uhr mit einem zentralen sozialpolitischen Projekt der Großen Koalition befassen: der Neuregelung der gesellschaftlichen Teilhabe und Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Dazu hat die Bundesregierung dem Bundestag ihren Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz  (18/9522) vorgelegt, über den der Bundestag erstmals berät. Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, heißt es im Entwurf. Beraten werden soll außerdem ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/9672) zur Stärkung der Teilhabe. Darin fordert die Fraktion unter anderem, das eingebrachte Bundesteilhabegesetz grundlegend zu überarbeiten.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Kompletter Systemwechsel“

Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe wird aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.

Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Die Bundesregierung bezeichnet dies als „kompletten Systemwechsel“, da diese Leistungen bisher von der Wohnform abhängig waren und ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-)Partner eingesetzt werden musste. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten, so die Regierung.

Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger „aus einer Hand“ sollen zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

Teilhabe im Arbeitsleben soll gestärkt werden

Mit einem Budget für Arbeit soll zudem die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Anstelle von Werkstattleistungen sollen künftig auch Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung im Betrieb durch dieses Budget ermöglicht werden. Eingeplant sind dafür 100 Millionen Euro.

Erstmals klargestellt wird, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen eine Promotion ermöglicht. (che/21.09.2016)

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